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Anhörung zum Antrag der Fraktionen der SPD und PDS zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes
Stellungnahme der GEW BERLIN
Eine Reform der Lehrer/innenbildung ist sowohl aus inhaltlichen als auch aus strukturellen Gründen mehr als überfällig.
Inhaltlich geht es vor allem darum, Lehrerinnen und Lehrer auf die veränderten Anforderungen in ihrem Beruf vorzubereiten. Lehrerinnen und Lehrern mangelt es heute nicht an Wissen in ihren Fächern, sondern an der Fähigkeit mit den unterschiedlichen Voraussetzungen, die Schülerinnen und Schüler haben, produktiv umzugehen. Nicht erst PISA und alle anderen Schulleistungsvergleiche haben deutlich gemacht, dass der Umgang mit Heterogenität in der Schule ein Schlüssel dafür ist, mehr Jugendlichen einen Schulabschluss auf hohem Niveau zu ermöglichen. Lehrer/innenbildung muss entschieden dazu beitragen, dass Ausgrenzung und Diskriminierung in der Schule zurückgedrängt werden.

Das setzt voraus, dass den sog. Berufswissenschaften (Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Fachdidaktiken, pädagogische Psychologie) ein größeres Gewicht in der Ausbildung eingeräumt wird. Die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern muss sich durchgängig an der Entwicklung der notwendigen beruflichen Kompetenzen orientieren. Wir begrüßen daher, dass der Gesetzentwurf ein integratives Studium von Fachwissenschaften, Berufswissenschaften und schulpraktischen Studien vorsieht. Wie vermissen allerdings eine quantitative Stärkung der Berufswissenschaften und schulpraktischen Studien. Bereits heute nehmen diese einen Anteil von knapp einem Drittel der Studienleistungen ein. Wir halten eine Ausweitung auf mindestens 40 % für erforderlich und umsetzbar. Im Übrigen ist die pädagogische Psychologie Teil der Berufswissenschaften und sollte ausdrücklich im Gesetzentwurf benannt werden. Sie muss nach unserer Überzeugung auch obligatorisch für Lehramtsstudierende sein.

Strukturell krankt die derzeitige Lehrer/innenbildung vor allem an der fehlenden Berufsorientierung, der hohen Beliebigkeit im Studium, der kaum vorhandenen Verantwortlichkeit der Universitäten für Lehramtsstudierende und einem überkommenen staatlichen Prüfungsverfahren, dass erst am Ende des Studiums in geballter Form auf die Studierenden wartet.

Wir sind der Auffassung, dass die beabsichtigte Modularisierung des Lehramtsstudiums verbunden mit Leistungspunkten nach dem ECTS wesentlich dazu beitragen kann, die Qualität des Studiums zu erhöhen, die Studiendauer zu verkürzen und die Verantwortung der Universitäten für die Lehramtsausbildung zu erhöhen.

Die Einführung gestufter Studiengänge mit Bachelor -und Masterabschluss ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, um die o.g. Ziele zu erreichen. Wir haben im Verlauf der Diskussion darauf gedrängt, dass bei einer Zweiteilung des Studiums der Masterabschluss für alle Lehrämter als Zugangsvoraussetzung in die Schule zwingend vorgeschrieben ist. Diese Forderung ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt. Wir begrüßen das außerordentlich.

Der Zugang zu einem lehramtsbezogenen Master-Studiengang muss für alle AbsolventInnen eines auf diesen Master-Studiengang bezogenen Bachelor-Abschlusses offen stehen. Über die Hochschulverträge ist sicherzustellen, dass die Universitäten die entsprechenden Kapazitäten bereit halten, um die generelle Durchlässigkeit in die Masterphase zu ermöglichen.

Wenn die Lehramtsprüfungen künftig in der Verantwortung der Universitäten liegen, was wir ausdrücklich unterstützen, müssen den Universitäten dafür zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. In den jetzigen Hochschulvertrags-Plafonds sind diese Leistungen nicht enthalten. Auch durch Umschichtungen in den Hochschulhaushalten sind die notwendigen finanziellen und personellen Voraussetzungen nicht zu schaffen, ohne dass weitere Studienplätze abgebaut werden müssten. Das Land Berlin ist in der Pflicht, hier Abhilfe zu schaffen.

Wir sind weiter der Auffassung, dass die jetzige 1. Lehrerprüfungsordnung parallel zur Einführung der neuen gestuften Studiengänge reformiert werden muss. Denjenigen Studierenden, die nach bisherigem Recht ihr Studium begonnen haben und abschließen wollen, sollte es ermöglicht werden, das Prüfungsverfahren bereits nach deutlich entregelten und einfacheren Vorschriften zu durchlaufen. Damit würde schon in der Übergangszeit ein Beitrag zu schnelleren Studienabschlüssen geleistet.

Für unausgegoren halten wir die Regelung des Gesetzentwurfs zum Vorbereitungsdienst. Die vorgesehene Verkürzung auf 12 Monate löst die vorhandenen Probleme nicht. Die Reform der Lehrer/innenbildung ist halbherzig, so lange die bisherige sog. 2. Phase nicht gleichzeitig grundlegend überdacht wird.

Die GEW BERLIN hält das Referendariat für nicht geeignet, Bestandteil einer zukunftsweisenden und reformierten Lehrer/innenbildung zu sein. Das Referendariat ist gekennzeichnet durch eine hohe Unselbstständigkeit der angehenden Lehrerinnen und Lehrer, durch einen intransparenten und unkontrollierten Beurteilungsmechanismus verbunden mit starken persönlichen Abhängigkeiten der Lehramtsanwärter/innen.
Eine Evaluation der Ausbildung, wie in den Universitäten längst üblich, findet nicht statt. Man sollte die Chance jetzt nutzen und das Referendariat zugunsten einer strukturierten und betreuten Berufseinstiegsphase ablösen. Die Berufseinstiegsphase ist in die Modularisierung der Ausbildung (Kompetenzorientierung) einzubeziehen. Es ist sicherzustellen, dass ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Berufseinstiegsphase besteht. Am Ende der auf einen bestimmten Zeitraum befristeten Berufseinstiegsphase wird die berufliche Laufbahnbefähigung festgestellt. Die neue Berufseinstiegsphase sollte zunächst konzeptionell vorbereitet und modellhaft erprobt werden.

Ein Knackpunkt für das Gelingen der Reformen ist die Zusammenarbeit aller an der Lehrer/innenbildung Beteiligten. Auch hier bleibt der Gesetzentwurf mit der vorgesehen Abstimmung von Kooperationsformen unverbindlich. Wie erneuern daher unsere Forderung nach Einrichtung von Kooperationszentren für Lehrer/innenbildung. Diese sollten bei den Universitäten angesiedelt sein und gleichzeitig als Anlaufstelle für Lehramtsstudierende dienen.

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