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Gegen ein Konkordat des Landes Brandenburg mit dem Vatikan
- LDV-Beschluss Nr. 7 vom 27.11.03 -
Die GEW Berlin protestiert gegen die Unterzeichnung eines Konkordates zwischen der Landesregierung  Brandenburg und dem Vatikan, welche am 12. November 2003 durch Ministerpräsident Platzeck und dem Vertreter des Vatikans erfolgte. Das Konkordat ist nicht befristet und enthält keine Kündigungsklausel.

Es ist vorgesehen, dass der Brandenburger Landtag in einer seiner nächsten Sitzungen dem Konkordat zustimmen soll. Die GEW ruft alle Mitglieder des Landtages Brandenburg auf, dieses geheim und ohne Beteiligung des Landtages zustandegekommene Konkordat nicht zu bestätigen und stattdessen über die Finanzierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eine breit angelegte öffentliche Debatte zu führen.

Die GEW vertritt grundsätzlich den Standpunkt, dass die christlichen Kirchen in der gleichen Weise den Haushaltsgesetzen unterliegen müssen, wie andere freie Träger. Zudem ist nach der Verfassung eine Privilegierung der christlichen Kirchen gegenüber anderen Religionsgemeinschaften und gegenüber Weltanschauungsgemeinschaften verfassungswidrig.

Die besondere Relevanz des Konkordates für Berlin besteht darin, dass es dem Grundsatz widerspricht, dass im Vorfeld der Fusion der Länder Berlin und Brandenburg jegliche unbefristete vertragliche Vorfestlegungen sowohl seitens des Landes Brandenburg als auch des Landes Berlin zu vermeiden sind.

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