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Friedenspolitische Forderungen zur Europäischen Verfassung
- LDV-Beschluss Nr. 10 vom 27.11.03 -
  1. Die GEW BERLIN unterstützt den von der deutschen IALANA, der IPPNW und der Humanistischen Union verfassten Appell, die Europäische Verfassung um friedenspoli-tische Aspekte zu erweitern. Mit den genannten Organisationen fordern wir gemein-sam Ergänzungen und Änderungen zum Entwurf der Artikel des Vertrages über eine Verfassung für Europa.

    Wir schlagen vor, in die Verfassung neu aufzunehmen in den Art. 3:

    Die Union verurteilt den Einsatz militärischer Gewalt zur Lösung internationaler Ausei-nandersetzungen und weist ihn als Instrument der Politik zurück.

    Die Union anerkennt den Vorrang der zivilen Konfliktschlichtung.

    Die Produktion, die Lagerung, der Transport, das Testen oder der Gebrauch von A-tomwaffen oder anderen Massenvernichtungswaffen ist verboten.

    In den Artikel 40 ist neu aufzunehmen:

    Die Union stellt zivile Konfliktschlichtungskräfte für die Prävention und Schlichtung na-tionaler und internationaler Konflikte auf.

    Der Gebrauch militärischer Gewalt ist nur zulässig, wenn er in Übereinstimmung mit den Regeln des Völkerrechts erfolgt und durch eine Parlamentsentscheidung zugelas-sen wird. Jedes Parlamentsmitglied hat das Recht, eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung zum Einsatz militärischer Gewalt zu verlangen.

    Aus dem vom Europäischen Konvent dem Präsidenten des Europäischen Rates über-reichten Entwurf eines „Vertrages über eine Verfassung von Europa“ ist im Artikel 40 Abs. 3 zu streichen: „Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkei-ten schrittweise zu verbessern. Es wird ein Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, den operativen Be-darf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Grundlage des Ver-teidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich Fähigkeiten und Rüstung zu beteiligen sowie den Ministerrat bei der Beurteilung der Verbesserung der militäri-schen Fähigkeiten zu unterstützen.“
  2. Die GEW BERLIN ergreift die Initiative, damit diese Forderungen vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften und der europäischen Gewerkschaftsbewegung insgesamt übernommen werden und von ihnen gegenüber den jeweils zuständigen nationalen und EU-weiten Gremien vertreten werden.
  3. Die GEW BERLIN fordert den GEW-Hauptvorstand und seine Gremien auf, die in Lü-beck beschlossene friedenspolitische Konferenz der GEW dazu zu nutzen, das Anlie-gen einer friedenspolitisch motivierten Änderung des vorliegenden Vertrages über eine Verfassung von Europa voranzutreiben.
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