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von Günther Schedel-Gschwendtner, Leiter des Sozialpädagogischen Büros der GEW Bayern
Viele von uns starten jung und fit in den Berufsalltag, "stressen sich voll rein", weil sie ihren Beruf lieben. Die damit verbundenen Belastungen werden lange weggesteckt. Mit der Zeit entwickeln sie sich aber zunehmend zum Problem: Erzieherinnen weisen im Gesamtvergleich einer Stadtverwaltung überdurchschnittlich hohe, krankheitsbedingte Ausfallzeiten auf.
Was macht krank?
Diverse arbeitswissenschaftliche Untersuchungen weisen z.B. im Kita-Bereich darauf hin, dass Erzieherlnnen einer regelmäßigen Lärmbelastung von 80 - 85 Dezibel ausgesetzt sind. Das ist eine Belastung, für die in anderen Berufen das Tragen von Gehörschutz vorgeschrieben ist. Spitzenwerte lagen bei 113 Dezibel. Eine unnatürliche Körperhaltung - z.B. Sitzen auf Kinderstühlchen, häufiges Herabbeugen - führt zu Rückenschmerzen, Kopfweh und Muskelverspannungen. Leistungs-, Zeitdruck und Stress entstehen bei personeller Unterbesetzung sowie gleichzeitiger Beanspruchung durch Kinder und Eltern. Ein schlechtes Betriebsklima, mangelnde Information durch Vorgesetzte, Ansteckungsgefahr durch Kinderkrankheiten, verlängerte Öffnungszeiten, hohe Gruppenstärken, ungünstige und lange Arbeitszeiten, die Kind-Raum-Relation u.v.a.m. führen zu psychosozialem Stress.
Erfolgen keine präventiven Maßnahmen, lassen sich diese Belastungen mit zunehmendem Alter immer weniger kompensieren. Da körperliche Beanspruchung häufig mit seelischen Strapazen Hand in Hand geht, steht am Ende oft das "Burnout-Syndrom".
Hand aufs Herz: Wer kann sich schon vorstellen, z.B. in einer Kita bis zum Rentenalter von 65 oder künftig gar 67 Jahren zu schaffen - oder in einem Heim? Ungelöst sind die Probleme, wie ältere Erzieherinnen im Gruppen- oder Schichtdienst bis zum Rentenbezug durchhalten sollen oder Sozialpädagoginnen in Jugendarbeit, Familienhilfe oder in der Abteilung Soziale Dienste.
Was bedeutet Arbeitsschutz konkret?
Seit August 1996 gilt das Arbeitsschutzgesetz, das eine europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat, auch in Kitas und pädagogischen Einrichtungen. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Beurteilung der potenziellen Gefährdungen durchzuführen und hieraus angemessene Maßnahmen abzuleiten. Dies scheiterte bislang oft an konkreten Handlungs- und Umsetzungsanleitungen.
Während im gewerblichen Bereich z.B. der Umgang mit Gefahrstoffen und Maschinen oft bis ins kleinste Detail geregelt ist, fehlen für den pädagogischen Bereich umfassende wissenschaftliche Studien zur Belastung der Fachkräfte. Es gibt auch keine Prüflisten zur hinreichenden Erfassung und Beurteilung der Arbeits- und Organisationsbedingungen oder valide und nutzbare diagnostische Methoden zur Erfassung psychischer Belastungen.
Es ist das spezielle Verdienst Professor Rudows, ein einschlägiges Belastungs-Beanspruchungs-Konzept für die ErzieherInnenarbeit entwickelt zu haben, das auf den Arbeitsschutz übertragbar ist. Mit Hilfe seiner Prüfliste zur Erkennung vorwiegend psychischer Belastung in Erziehungseinrichtungen, können wesentliche Belastungsfaktoren diagnostiziert werden. Diese Liste enthält folgende Belastungskategorien:
- Kinder und Gruppe
- Team
- Leitung
- Träger
- Arbeitsaufgaben und -organisation
- Arbeitsumwelt
- materiell-technische Ausstattung und Spielmaterial
- körperliche Anforderungen.
Ferner weisen die Belastungskategorien eine Freizeile für die Darstellung von besonderen Einzelanforderungen in der Kindertagesstätte (z.B. hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund) auf.
Gegensteuern - aber wie?
Während es für die mehr physikalischen Belastungen wie Lärm oder unnatürliche Körperhaltung meist technische Abhilfen gibt, die von den Berufsgenossenschaften empfohlen werden (z.B. Akustikdecken, höhenverstellbare Kinderstühle, Ausgleichsgymnastik), greifen die im psychosozialen Bereich notwendigen Maßnahmen schon deutlich in das Direktionsrecht von Träger und Leitung, in die Konzeption und Finanzierung einer Einrichtung ein.
So könnte man natürlich gegen Kinderlärm auch gezielt Lärmpausen, d.h. Tätigkeiten mit geringerem Lärmpegel wie Vorbereitungsarbeit, Büroarbeit u.a. einrichten, die Gruppenstärken verringern, Aktivitäten verstärkt in den Außenbereich verlagern.
Präventive Maßnahmen gegen psychosoziale Belastungen könnten sein: Ausschöpfung bzw. Anhebung des Personalschlüssels, Springkräfte, garantierte Verfügungszeiten an geeigneten Orten, Fortbildung und Supervision bis hin zu gezielter Personalentwicklung wie Leitungsfortbildung, verbunden mit intensiver Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit - alles (alte) gewerkschaftliche Forderungen!
Warum passiert so wenig ?
Es liegt sicher nicht nur an der Ausbildung und der relativ geringen Verweildauer in Einrichtung und Beruf. Es liegt auch an unseren Arbeitsstrukturen. Tatsache ist, dass Arbeitsschutz von einzelnen MitarbeiterInnen meist nicht eingeklagt wird. Es fällt oft leichter, die Einrichtung zu wechseln oder in Krankheit oder Schwangerschaft zu "flüchten". Arbeitsschutz ist nicht populär, belastet er doch in erster Linie Träger, indirekt auch die Eltern oder andere "Kunden". Der Betriebsrat (und andere Personalvertretungen entsprechend) hat ein Wächteramt sowie originäre und umfassende Mitbestimmungs- und Initiativrechte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes: Er kann sich zur Durchsetzung sowohl an die Berufsgnossenschaften als auch an die Gewerbeaufsichtsämter wenden, bei Streitigkeiten bis zur Einigungsstelle gehen (im kirchlichen Bereich die Schlichtung anrufen).
In jedem Betrieb sind präventive Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilung und betriebsärztliche Versorgung vorgeschrieben, ab 20 Beschäftigten auch ein Sicherheitsbeauftragter und ein Arbeitsschutzausschuss. Mit dem von Professor Rudow entwickelten Instrumentarium können wir Probleme frühzeitig und gezielt angehen, Betriebsräte und Gewerkschaften leisten dabei passgenaue Hilfen.
Aus: DDS, Zeitschrift der GEW Bayern, Nr. 7-8/2003
| Im Rahmen einer Pilotstudie wurden mit dieser Prüfliste bereits erste Erfahrungen gesammelt. Dabei hat sich für die einzelnen Belastungsfaktoren folgendes Bild ergeben (in Klammern steht immer das arithmetische Mittel der Fragebogenauswertung, welches die Höhe der Belastung vergleichbar macht. Die Skala reicht von 3 =sehr hohe Belastung bis zu 0 = keine Belastung):
Kinder/Gruppen
Hier belasten besonders die Gruppengröße (1,94), die fehlende pädagogisch differenzierte Arbeit mit den Kindern (2,08), die unterschiedlich ausgeprägte geistige und soziale Entwicklung der Kinder (1,77) und die Verhaltensstörungen von Kindern (2,14).
Team
Hier gibt es keine auffälligen Belastungen.
Leitung
Hier sind das fehlende Verständnis und die mangelhafte Unterstützung (1,78), die unzureichende Organisation der täglichen Arbeit (1,86), der unzureichende konstruktive Umgang mit Problemen/Konflikten (1,89) überdurchschnittlich belastend.
Träger
Hier sind die unzureichende Unterstützung der Arbeit der Einrichtung (1,72), das fehlende Engagement für die Organisationsentwicklung (1,67), die unzureichende Zusammenarbeit mit dem Träger (1,81) und vor allem das Personaldefizit (2,00) besonders belastend.
Arbeitsaufgaben und -Organisation
Hier sind die große Anzahl von Arbeitsaufgaben (2,28), der Zeitdruck (2,08), die Schwierigkeit, alle Aufgaben qualitätsgerecht zu erfüllen (2,08) und die fehlende Entspannung / Erholung während der Arbeit (2,06) besonders belastend.
Arbeitsumwelt
Hier sind vor allem der Lärm im Gruppenraum (2,58) wie in der gesamten Kindertagesstätte (2,36) und die Infektionsgefahr durch die Kinderkrankheiten (1,89) überdurchschnittlich belastend.
Materiell-technische Ausstattung und Spielmaterial
Hier sind in erster Linie fehlende Kleingruppenräume (2,31), die geringe Größe der Gruppenräume (1,83), die unergonomischen Möbel, besonders Stühle (2,08), fehlende Entspannungsräume (2,03) und die fehlende Schalldämpfung (2,22) belastend.
Körperliche Anforderungen
Unter den körperlichen Belastungen ragen besonders die stimmliche Belastung (2,39), die andauernde unphysiologische Körperhaltung (2,31) und die körperliche Belastung durch schlechte Umweltbedingungen, besonders Lärm (2,28) heraus.
Die freien Anmerkungen der ErzieherInnen in der Prüfliste ergaben folgende weitere Belastungsfaktoren
Kinder und Gruppe
Verständigungsprobleme durch hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund
Team
- bessere Fachberatung von außen
- fehlende Supervision; für Einzelne oder Team
- fehlende Gesprächszeit durch unterschiedliche Arbeitszeit der Kolleginnen
Leitung
fehlende Kompetenz bzw. Qualifikation der Leitung
Träger
fehlende pädagogische Qualifikation
Kinderkrankenschwestern/-pflegerlnnen
ungünstige soziale Zusammensetzung
Kindergruppen
leistungsunangemessene Bezahlung
Arbeitsaufgaben und -Organisation
fehlende Abminderungsstunden für Leiterinnen
Arbeitsumwelt/materiell-technische Ausstattung
- bei älteren Gebäuden feuchte, übelriechende Wände mit Schimmelgefahr
- fehlender Lärmschutz
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