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blz 12/2003: Krankheit ist nicht vorgesehen
Für FreiberuflerInnen in der Weiterbildung bedeutet Krankheit ein Risiko ohne Ende.
von Elisabeth Franck, Dozentin für Deutsch als Fremdsprache an der VHS München

Zenta D. (52, Single) ist seit über 25 Jahren bei der Volkshochschule München mit 28 bis 32 Unterrichtsstunden pro Woche als Dozentin für Deutsch als Fremdsprache auf Honorarbasis tätig. Bevor sie ernsthaft erkrankte, ging es ihr wie vielen in der Weiterbildung. Wenn sie sich ihre Krankheiten nicht gleich für die Ferien aufhob, versuchte sie die Schmerzen und Beeinträchtigungen zu ignorieren.

Trotz allem - großes Glück gehabt

In den - natürlich unbezahlten - Pfingstferien 1995 (auch Arztbesuche werden in die Ferien verlegt) wurde sie mit der Diagnose Brustkrebs konfrontiert. Neben der schweren seelischen Belastung bedeutet eine solche Krankheit für Honorarbeschäftigte immer eine massive existenzielle Bedrohung, nicht selten auch das berufliche Aus. Zenta konnte weder das Semester zu Ende führen noch Sommerkurse übernehmen. Sie hatte ab sofort kein Einkommen mehr und erlebte sehr konkret ihre Entbehrlichkeit und Ersetzbarkeit. Trotz allem, sagt sie, hatte sie großes Glück:

Sie war seit 1990 bei der AOK krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld ab dem zweiten Tag der Arbeitsunfähigkeit. (Die AOK ist die einzige gesetzliche Krankenversicherung, die diesen Tarif anbietet - gegen entsprechend hohe Beiträge versteht sich.) Daher konnte Zenta nach dem dreiwöchigen Klinikaufenthalt und einer Wartezeit von vier Wochen eine Anschlussheilbehandlung (Reha) machen.

Während einer Reha, die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bezahlt wird, haben DozentInnen Anspruch auf Übergangsgeld, aber die BfA zahlt spät, zu spät, denn die meisten haben keinerlei Rücklagen. Danach sollte Zenta D. noch einmal für ein halbes Jahr krankgeschrieben werden, entschloss sich aber zu einer Wiedereingliederung (halbe Arbeitszeit, d. h. 15 Stunden/Woche + Krankengeld), um am Ball zu bleiben und um die Kurse nicht zu verlieren.

Seit dem Sommersemester 1996 unterrichtet sie wieder in Vollzeit, jedoch "nur" 28 Wochenstunden. Sie ist deshalb bei der in diesem Fall günstigeren DAK versichert. Krankengeld gibt es allerdings erst ab der 4. Woche. Wovon sie bis dahin lebt, ist ihr Problem.

Nur wenige sind ausreichend versichert

Hauptberufliche DozentInnen sind von den Errungenschaften, die einen Sozial- und Rechtsstaat ausmachen, weitgehend ausgeschlossen. Sie müssen auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub verzichten. Meistens sind sie nur minimal abgesichert, in der Regel privat zum billigsten Tarif, ohne Anspruch auf Krankengeld und Hilfen, Wiedereingliederung, Reha, Psychotherapie, Versicherung von Kindern (bei Alleinerziehenden) und dergleichen mehr. Werdende und gewordene Mütter verzichten auf den gesetzlichen Schutz, Behinderte genießen keinerlei besondere Fürsorge.

Dozentinnen sind in der Regel nicht gegen die Folgen eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit versichert. Für den Fall der Invalidität müssen sie auf eigene Rechnung vorsorgen. Wer hat schon mal einen Dozenten gesehen, der gegen Berufsunfähigkeit versichert ist? Wie viele unserer Kolleginnen überhaupt nicht krankenversichert sind, weiß man nicht.

Nur wenige Institute beteiligen sich an den Kosten

Die Münchner Volkshochschule zahlt als eines der wenigen Institute der Weiterbildung eine freiwillige - und damit auch jederzeit widerrufbare - Zulage in Höhe von 10 Prozent des Honorars für die gesetzliche Rentenversicherung und 10 Prozent für die Krankenversicherung (jedoch maximal die Hälfte des nachgewiesenen Versicherungsbeitrages). Das ist immerhin etwas, bedeutet aber dennoch nicht, dass sich das Institut zu einer Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten bekennt. Deswegen firmiert diese Zulage als "erhöhtes Honorar" und nicht als Sozialversicherungsbeitrag. Zudem ist es als solches Teil des Gesamteinkommens, muss demzufolge versteuert werden und anteilig müssen nochmals Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden.

Die meisten Institute aber leisten keinerlei Beitrag zur sozialen Sicherung ihrer Lehrkräfte. Bei manchen reichen auch die Mittel nicht. Druck von Seiten der Honorarlehrkräfte fürchten sie eigentlich nicht. Diese können sich nur schwer organisieren und sind leicht zu "kündigen". Wie TagelöhnerInnen sind sie abhängig vom Wohlwollen ihrer Auftraggeber. Für viele von ihnen gibt es keine beruflichen Alternativen, manche sind für einen Wechsel schlicht zu alt. Sie gelten als Selbstständige und sind keine Betriebsangehörigen. Kein Betriebsrat ist formal für sie zuständig. Herkömmliche gewerkschaftliche Strategien können hier kaum Fuß fassen.

Manchmal beschleicht Zenta B. ein diffuses Gefühl der Angst. Dann hilft ihr der in Weiterbildungskreisen weit verbreitete schwarze Humor und die berufsimmanente Fähigkeit, im Unterricht unter allen Umständen gute Laune zu verbreiten. Dafür wird sie von den netten KursteilnehmerInnen meistens auch entschädigt und von ihren Sorgen für eine Weile abgelenkt. Lohn der Angst!

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