| von Andreas Keller, Referent für Lehr- und Studienangelegenheiten an der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Im Jahr 1088 gründeten in Bologna fahrende Scholaren und Magister die erste europäische Universität. Fast ein Jahrtausend später ist die oberitalienische Universitätsstadt zum Inbegriff europäischer Hochschulpolitik geworden. 1999 trafen sich in Bologna die BildungsministerInnen aus 29 europäischen Staaten. In einer gemeinsamen Erklärung verständigten sie sich darauf, einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Seitdem ist in diesem Zusammenhang vom "Bologna-Prozess" die Rede, der bis zum Jahr 2010 abgeschlossen werden soll. Nach Bologna 1999 und Prag 2001 fand im September 2003 in Berlin der dritte europäische Hochschul-Gipfel statt. Mittlerweile haben sich 40 europäische Staaten dem Bologna-Prozess angeschlossen.
Durch die Herausbildung eines Europäischen Hochschulraums sollen die unterschiedlichen nationalen Hochschulsysteme so weit wie möglich kompatibel werden. Als größtes Hemmnis gelten die unterschiedlichen Studienstrukturen: Während in Kontinentaleuropa bislang die Tradition des einphasigen, direkt zum Diplom oder einem vergleichbaren Abschluss führenden Hochschulstudiums dominiert hat, weisen die angestrebten Studienstrukturen nach angelsächsischem Vorbild eine zweiphasige Ausbildung mit den Abschlüssen Bachelor und Master auf. In Berlin bekräftigten die BildungsministerInnen, bis 2010 eine europaweite Umstellung auf zweiphasige Studienstrukturen umzusetzen. Zusätzlich vereinbarten sie, dass spätestens 2004 alle 40 Bologna-Teilnehmerstaaten mit dieser Umstellung begonnen haben müssen.
Auch in Deutschland wächst die Zahl derer, die in den neuen Studienstrukturen Chancen sehen. Sie eröffnen den Studierenden einen größeren Gestaltungsspielraum für ein individuell zugeschnittenes Studienprogramm. Allerdings besteht nach wie vor die Gefahr, dass sich im trojanischen Pferd einer Modularisierung und Internationalisierung des Studiums der alte konservative Traum von einem Schnellstudium für die "Masse" und einem wissenschaftlichen Studium für die "Elite" versteckt hält.
Dreh- und Angelpunkt gewerkschaftlicher Stellungnahmen zum Bologna-Prozess ist daher die Forderung nach einer Durchlässigkeit: Die Studierenden sollen selbst entscheiden können, ob sie mit dem Bachelor die alma mater verlassen und in den Arbeitsmarkt eintreten möchten oder ob sie ein Master-Studium anschließen wollen. Zulassungsbeschränkungen für Master-Studien darf es nicht geben.
Die offenen Fragen
Auch ein sozialer Numerus Clausus darf Bachelor-Absolventen nicht von einem Master-Studium fern halten: Für alle Studiengänge muss sowohl die Gebührenfreiheit als auch die Finanzierung des studentischen Lebensunterhalts gesichert sein. In Deutschland ist dies keineswegs gewährleistet: Bei Master-Studiengängen ist sowohl die Ausbildungsförderung nach dem BAföG als auch die im Hochschulrahmengesetz verankerte Studiengebührenfreiheit an den Tatbestand der Konsekutivität geknüpft, d.h. nur inhaltlich aufeinander bezogene und aufeinander aufbauende Studiengänge werden gefördert und sind verbindlich gebührenfrei.
Der Berliner Bologna-Gipfel hat diese offenen Fragen nicht beantwortet. Die Durchlässigkeit war dort schlicht kein Thema. So konnte die deutsche Kultusministerkonferenz unmittelbar nach dem Berliner Gipfel in ihren neuen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen vom 10. Oktober 2003 festlegen, dass der Zugang zu Master-Studien "von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden" soll. Auf Druck der europäischen Studierendenvertretungen steht zwar mittlerweile die "soziale Dimension" auf der Agenda des Bologna-Prozesses. Ohne handfeste Konkretisierungen droht auch diese Festlegung ein Lippenbekenntnis zu bleiben.
Resistent geblieben sind die europäischen BildungsministerInnen und auch gegenüber der Thematisierung der Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Personals. Die unterschiedlichen Nachwuchslaufbahnen und Personalstrukturen erschweren die grenzüberschreitende Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erheblich. Immerhin hat sich der Berliner Hochschulgipfel erstmals der Promotionsphase angenommen. Das Abschluss-Kommunikee definiert die Promotion als dritte Studienphase nach dem Bachelor- und Master-Abschluss - und sieht in ihr eben gerade nicht die erste Phase wissenschaftlichen Arbeitens nach dem Studium. Die negativen Implikationen Status von DoktorandInnen liegen auf der Hand: Diese werden nicht als WissenschaftlerInnen, sondern als Studierende angesehen; für ihre Finanzierung kommen nicht tariflich geregelte Stellen, sondern Stipendien oder Bildungskredite in Frage.
Die nächste Bologna-Konferenz ist für 2005 in Bergen (Norwegen) vorgesehen. Bis dahin soll eine Inventur der bisher vollzogenen Maßnahmen zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums durchgeführt werden. Die Interventionsfähigkeit der Gewerkschaften ist weiterhin gefordert, um die Umsetzung der Vereinbarungen sowie künftige Weichenstellungen beeinflussen zu können.
Dr. Andreas Keller hat eine Studie zu den Perspektiven des europäischen Hochschulraums verfasst: www.pds-europa.de/download/studien/hochschulpolitik.pdf
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