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Ausbau der Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen – Schlimmes verhindern!
- LDV-Beschluss Nr. 07 vom 02.06.04 -
Letzte Aktualisierung: 04.06.2004

Die LDV der GEW BERLIN fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport auf, aus dem derzeitigen Stand der Vorbereitung des Umbaus der Grundschulen zu Ganztagsschulen folgende Konsequenzen zu ziehen:
  1. Die Grundschulen, die im Rahmen des IZBB-Programms als Ganztagsschulen beginnen sollen, dürfen erst starten, wenn die räumlichen und personellen Standards, wie sie die Horte in den Kitas haben, ohne Abstriche für die Schulen gesichert sind. Gleiches gilt für den Ausbau von OGB.
  2. Die Umsetzung des ”Gesamtkonzepts zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern” ist zu modifizieren. In den Fällen, in denen nur Kooperationen mit Kitas möglich sind (räumlich entfernte Filiallösungen, Unterbringung von Hortkindern in Teilen von Kindertagesstätten), bleibt die Verantwortung für die Hortplätze in der Jugendhilfe.
  3. Die geplante Verlagerung der Hortplätze aus den Kitas in die Schulen darf erst stattfinden, wenn gesichert ist, dass der jetzige Versorgungsgrad mit Hortplätzen mindestens erhalten bleibt.
  4. Die pädagogischen Konzepte zur Kooperation der Sozial- und Schulpädagogik müssen zielgerichtet entwickelt werden, bevor strukturelle Entscheidungen getroffen sind.
  5. Die betroffenen Gruppen im Umstrukturierungsprozess müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Erfahrungen und Vorstellungen in die Umwandlung der Hort- und der Schullandschaft einzubringen.
  6. Strukturelle Änderungen ohne seriöse Planung unter Einbeziehung der Betroffenen können in der jetzigen Situation nur zu einem Chaos führen. Der Aufbau von Ganztagsschulen muss unter Qualitätsaspekten und nicht unter Zeitdruck erfolgen.

Die GEW BERLIN begrüßt die Absicht, Grundschulen zu Ganztagsschulen auszubauen. Sie macht die Einflussnahme auf die Neugestaltung der Grundschulen und der Horte zu einem ihrer Hauptschwerpunkte in der Arbeit.

Zur Koordination der Arbeit wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet, in der unter Federführung des 1. Vorsitzenden, die Referate B und F sowie die FG Grundschule, Tageseinrichtungen und Schulsozialarbeit gemeinsam mit Bezirksleitungsmitgliedern und der Pressesprecherin die Tätigkeiten organisieren. Zu dieser Tätigkeit gehört die Organisation der internen und der öffentlichen Auseinandersetzung mit den Problemen.




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