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Angebote für Grundschulkinder und deren Ausgestaltung im Land Berlin
Platzangebote für Kinder in Horten der Jugendhilfe (Kitas)

Hortplätze in öffentlichen Kitas  24.000
Hortplätze in Kitas freier Träger (auch Schülerläden) 11.000
Hortplätze in Kitas insgesamt 35.000

Um das Platzangebot mindestens quantitativ aufrechtzuerhalten, müssten mehr als 35.000 Ganztagsplätze in den Schulen eingerichtet werden.

Geplantes Ganztagsangebot an Grundschulen:

In den 35 gebundenen Ganztagsgrundschulen

Keine Platzzahl bekannt, es steht zudem noch nicht fest, wie viele der Schulen teil- bzw. vollgebunden sein werden.Der Presse gegenüber wird von 11.700 Plätzen gesprochen (3.4.04)

In den Schulen mit Offenem Ganztagsbetrieb (OGB) Es gibt keine Planungen, wie viele Schulen einen OGB haben werden, folglich gibt es auch bisher keine Angaben über Plätze. Es müssen aber nach unseren Schätzungen ca. 30.000 sein, um das bisherigen Angebot aufrecht zu erhalten.

Personalausstattung der Horte in Kitas

Grundausstattung 0, 92 Erzieherstellen (West)/ 0,9 (Ost) für 20 Kinder
Zuschläge für Kinder mit besonderem Förderbedarf
-  mit Behinderungen 0,25 Stützerzieherstellen je Kind
-  mit schweren Behinderungen 0,5   Stützerzieherstellen je Kind
-  nichtdeutscher Herkunftssprache 0,017 Stellenanteilen je Kind in Einrichtungen mit mehr als 40% nichtdeutscher Herkunftssprache 
in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten
mit sozial benachteiligenden Bedingungen
0,01 Stellenanteile je Kind
Ausstattung für Leitungsaufgaben
Kita-Leiterin 0,0062 Stellenanteile je Kind
   

Personalausstattung an den künftigen Ganztagsgrundschulen

Es gibt keine klaren Zusagen, dass die Personalausstattung in Kitas an den Schulen übernommen wird. Aber es gibt Hinweise darauf, dass sie verschlechtert wird:
Im „Gesamtkonzept“ S. 25 finden wir beispielhaft für 288 Kinder eine Personalausstattung von 11,7 ErzieherInnen vorgesehen. In den Kitas  würde sie bei 288 Kindern 15,0336 betragen (13,248 Stellen für ErzieherInnen und 1,7856 für Leitungstätigkeit – ohne weitere Personalzuschläge für Integration etc.).

Raumaustattung in Kitas

Jede Gruppe im Hort hat einen eigenen Gruppenraum. Darüber hinaus stehen in der Regel zusätzlich weitere, gemeinsame zu nutzende Räume zur Verfügung. Eine pädagogische Nutzfläche von mindestens 3m2 je Kind ist vorzuhalten. Anzustreben ist eine Fläche von 4,5 m2.
„Bei der Errichtung von Kindertagesstätten müssen Bau, Ausstattung und Freiflächen so beschaffen sein, dass eine den Aufgaben und Zielen nach § 3 (KitaG) entsprechende Betreuung der Kinder möglich ist.“ (§ 13 KitaGesetz).

Geplante Raumausstattung in Grundschulen

(lt. Raumprogramm Sen Bild 9/2003 / 3 Züge, 18 Klassen, ca. 430 bis ca. 500 SchülerInnen)

Für eine gebundene Ganztagschule

6 zusätzliche Gruppenräume à 45 m2 
Für eine offene Ganztagsschule 3 zusätzliche Gruppenräume à 45 m2

Das bedeutet rechnerisch pro Kind ca. 0,54 m2 bis 0,63 m2 zusätzlichen Raum pro Kind zum Spielen, Ruhen, Reden, Toben. Hinzu kommt 1,2 m2 Mensaplatz und 0,25 m2 für die Essenausgabe pro Kind. Ein eigener Gruppenraum ist also nicht vorgesehen, eine Doppelnutzung der Räume für Unterricht und Freizeit ist eingeplant.

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