Der Senat von Berlin hat ein „Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern“ vorgelegt. In der Umsetzung dieses Gesamtkonzeptes sollen 35 gebundene Ganztagsschulen eingerichtet werden und alle Grundschulen in verlässliche Halbtagsschulen (VHG) umgewandelt werden, von denen ein Teil eine Früh- und/oder Nachmittagsbetreuung (Offener Ganztagsbetrieb – OGB) anbietet. Damit verbunden ist die Verlagerung der Hortplätze der Kindertagesstätten (Jugendhilfe) in die Schulen.
Die GEW begrüßt grundsätzlich die Einrichtung gebundener Ganztagsgrundschulen. Gebundene Ganztagsgrundschulen bieten die Chance, die Lebens- und Lernbedingungen von Kindern erheblich zu verbessern. Gebundene Ganztagsgrundschulen sind ein anderes Lernmodell als die herkömmliche Halbtagsgrundschule. Daran müssen sich allerdings auch ihre räumlichen und personellen Ausstattungen orientieren. Tun sie dies nicht, besteht die Gefahr, dass eine reformbedürftige Halbtagsgrundschule auf den ganzen Tag ausgedehnt wird.
Die GEW BERLIN empfiehlt, flächendeckend gebundene Ganztagsschulen einzurichten, in denen alle Kinder einen kostenfreien Platz erhalten und die Eltern lediglich einen Beitrag zum Essen leisten.
Sicherung des Platzangebotes für Hortkinder
Die GEW BERLIN betrachtet das vom Senat vorgelegte „Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern“ und seine Umsetzung mit großer Sorge. Es wird weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht ein Beitrag dazu sein, dass sich die Lebens- und Lernbedingungen der Berliner Kinder verbessern. Die GEW BERLIN hält das vorgelegte „Gesamtkonzept“ für ein Billigmodell, mit dem Etikettenschwindel betrieben wird.
In der Öffentlichkeit wird der Eindruck erweckt, dass alle Grundschulen Ganztagsgrundschulen werden. Das ist jedoch nicht der Fall: 35 gebundene Ganztagsgrundschulen sollen eingerichtet werden mit ca. 11.700 Plätzen. Alle anderen der insgesamt 415 Grundschulen werden lediglich verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG), von dem ein Teil (wie viel ?) Schule mit Offenem Ganztagsbetrieb (OGB) wird. Zwar haben z.Zt. schon rund 30% der Grundschulen Nachmittagsangebote, doch befinden sich diese fast ausschließlich in den östlichen Bezirken. Die Umsetzung des Senatskonzeptes sichert nicht, dass alle Kinder einen Ganztagsplatz in einer Grundschule bekommen werden.
Gebundene Ganztagsgrundschulen werden von allen Kindern der Schule besucht.
Einen Anspruch auf einen Platz im Offenen Ganztagsbetrieb haben künftig allerdings nur die Kinder, für die ein „Bedarf“ (i.d.R. die Berufstätigkeit der Eltern) festgestellt wurde. Das bedeutet z.B. für die Kinder, die bisher einen Platz im Offenen Ganztagsbetrieb hatten, das sie in Zukunft einer Bedarfsprüfung unterliegen.
Es gibt keine Planungen, die Gewähr leisten, das Hortangebot der Kindertagesstätten im Umfang von ca. 35.000 Plätzen in den Schulen aufrecht zu erhalten. Es ist ungeklärt, wie diese 35.000 Plätze der Jugendhilfe in den Schulen ankommen sollen, und zwar so, dass sie im jeweiligen Sozialraum erhalten bleiben. Das Hin und Her um die Ikarus-Schule in Tempelhof, die Schließung der benachbarten Kita und die Umwandlung der Plätze in der Kita Fritz-Werner-Straße werfen ein Licht auf das vorhandene Chaos. Allerdings werden die 35.000 in der Jugendhilfe vorhandenen Plätze nicht ausreichend sein: Sie betreffen ausschließlich Kinder, für die ein „Bedarf“ festgestellt wurde. Geht man davon aus, dass in den Gebundenen Ganztagsgrundschulen 50% der Kinder bisher keinen Platz in der Jugendhilfe hatten, werden zusätzlich zu den 35.000 Plätzen 5.500 Plätze benötigt .
Ausstattung der Schulen
Die Qualität der pädagogischen Arbeit hängt in starkem Maß von der Raumausstattung der Schulen ab.
Die Schulen müssen mit einem Raumangebot ausgestattet sein, das für jede Klasse / Gruppe einen eigenen Klassenraum und einen zusätzlichen eigenen Gruppenraum für den Freizeitbereich umfasst sowie Fachräume, Sporträume, Speiseräume, Ruhe- und Kleingruppenräume und ausreichend Freiflächen für Spiel, Sport und Bewegung.
Kinder verbringen in Ganztagsschulen viele Stunden des Tages, und zwar zusammen mit 200, 300, 400 oder noch mehr anderen Kindern. Dieses intensive Zusammensein kann für die Kinder ein hoher Stressfaktor werden: Sehr viele soziale Beziehungen, Lärm, Auseinandersetzungen im positiven wie im negativen Sinn. Die Kinder brauchen deshalb ein Raumangebot, das ihnen neben der Kontaktaufnahme mit anderen auch unbedingt Rückzugsmöglichkeiten erlaubt. Gibt es die nicht, können die Kinder gestresst, überfordert, aggressiv werden.
Die PädagogInnen in Ganztagsschulen benötigen Räume zur Vorbereitung ihrer Arbeit und zur Kooperation miteinander.
Das vorliegende Raumprogramm des Senats sieht eine vielfältige Doppelnutzung der Räume vor, die Raumkapazitäten der Schulen sollen in vielen Fällen nur wenig erweitert werden. Aber selbst dieses völlig unzureichende Raumprogramm soll häufig unterschritten werden.
Die personelle Ausstattung: Ganztaggrundschulen müssen außer Lehrerstellen auch Erzieherstellen mindestens in dem Umfang haben, wie sie derzeit in den Horten der Kindertagesstätten vorgehalten werden. Die Personalausstattung der Freizeitbereiche der Ganztagsschulen ist allerdings noch nicht gesichert, so z. B. ob außer der Grundausstattung auch Stellen für IntegrationserzieherInnen vorgesehen sind. Klar scheint dagegen zu sein, dass der Senat keine Leitungsstellen in den Freizeitbereichen einrichten will, wie sie noch in den alten 18 Ganztagsgrundschulen vorhanden sind. Wie die sozialpädagogischen Bereiche der Schulen ohne Leitungskräfte organisiert bzw. weiterentwickelt werden sollen, ist mehr als fraglich. Die Schulleitungen werden diese Aufgaben kaum mit übernehmen können.
LehrerInnen und ErzieherInnen müssen gemeinsames Schulkonzept erarbeiten, die Elternarbeit muss in Kooperation erfolgen. Um gleichberechtigt zusammenarbeiten zu können, benötigen sie Kooperationsstunden.
Der Umsetzungsprozess
Sehr problematisch ist aus Sicht der GEW BERLIN auch der Umsetzungsprozess des „Gesamtkonzepts für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern“. Das betrifft sowohl – wie dargestellt – eine kaum erkennbare Planung als auch das Tempo und daraus resultierenden Zeitdruck. Z.T. wissen die Schulen, die mit Schuljahrsbeginn als Ganztagsgrundschule starten sollen noch nicht mit wie viel und welchem (ErzieherInnen-) Personal dies geschehen soll. Insgesamt ist völlig offen, wie und nach welchen Kriterien die Versetzungen von ca. 1.800 ErzieherInnen aus Kitas an die Schulen erfolgen soll.
Ab dem 1. August 2005 soll die Finanzierung aller Hortplätze der Schulverwaltung zugewiesen werden. Nach welchen Kostensätzen die noch für einen Übergangszeitraum in Jugendhilfe (Kitas) befindlichen Plätze finanziert werden, ist unklar. Es ist zu befürchten, dass Träger wegen Planungsunsicherheiten Plätze abbauen werden.
Fazit: In vielen Fällen sind weder die räumlichen noch personellen Voraussetzungen gegeben, um pädagogisch sinnvolle Ganztagsschulen aufzubauen. Es wird Billiglösungen geben, während in den Kindertagesstätten qualitativ wertvolle Plätze abgebaut werden. Unzureichende Planung und Steuerung wird dazu beitragen, dass auch quantitativ Ganztagsplätze für Grundschulkinder verloren gehen, d.h. nicht alle vorhandenen Hortplätze in den Kitas werden als Plätze an Ganztagsgrundschulen ankommen. Von einigen Ausnahmen abgesehen, werden sich die Lern- und Lebensbedingungen für die Kinder nicht verbessern, sondern verschlechtern.
Die GEW BERLIN befürchtet, dass eine neue Generation von Lückekindern entsteht: Angebote im Offenen Ganztagsbetrieb sollen nur Kinder bis zur 4. Klasse in Anspruch nehmen können. Damit gelten für Fünft- und Sechstklässler nicht mehr die Regelungen des Kita-Gesetzes, die Hortangebote für Kinder im Grundschulalter vorsehen.
Es gibt bisher keine klare Zusage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, die in der Jugendhilfe geltenden Personalzuschläge für Kinder mit besonderem Förderbedarf in den Schulen zu gewährleisten. Das muss nach Auffassung der GEW BERLIN dringend erfolgen, weil sonst mit pädagogischen Verschlechterungen insbesondere für Kinder mit Behinderungen, nichtdeutscher Herkunftssprache und solche, die in ungünstigen sozialen Bedingungen leben führen wird.
Insbesondere fordert die GEW BERLIN den Senat auf, das Tempo aus diesem Umstrukturierungsprozess zu nehmen, solange nicht gewährleistet werden kann, dass keine quantitativen und qualitativen Verschlechterungen die Folge sein werden. Die GEW BERLIN spricht sich dafür aus, gebundene Ganztagsschulen schrittweise einzuführen und für den Übergangszeitraum die Angebote der Jugendhilfe aufrechtzuerhalten.