Letzte Aktualisierung: 06.01.2005
Die geplante Hortverlagerung zum Schuljahresbeginn 2005/2006 führt zu zahlreichen Problemen und Unsicherheiten für die betroffenen Eltern, Kinder, ErzieherInnen und Einrichtungen. Als Reaktion auf die zahlreichen Proteste wegen der zum Schuljahresbeginn geplanten Hortverlage-rung hat Bildungssenator Böger Ende des letzten Jahres alle Beteiligten zu einem Runden Tisch eingeladen, um die Probleme des Umstrukturierungsprozesses zu diskutieren. Gleichzeitig fanden die Verhandlungen zwischen der Senatsbildungsverwaltung und der Liga der Wohlfahrtsverbände / dem Dachverband der Kinder- und Schülerläden (DaKS) über eine Rahmenvereinbarung und über die Ganztagsangebote, die die freien Träger künftig in Kooperation mit den Schulen machen können, ihren Abschluss. Diese „Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit offenen Ganztagsangebot durch freie Träger der Jugendhilfe“ (SchulRV) wurde am 8.12.04 unterschrieben.
Im Folgenden wollen wir den aktuellen Stand der Hortverlagerung und des Aufbaus der Ganztagsangebote an Schulen darstellen.
Die Zielsetzung: Der Gebundene Ganztagsbetrieb (GGB) soll insgesamt an 75 Zügen in 35 Grundschulen eingerichtet werden. Es ist allerdings möglich, dass Schulen nicht vollständig, sondern nur teilgebunden eingerichtet werden. Die Angebote des GGB liegen in der Zeit zwischen 7:30 und 16:00 Uhr, die Teilnahme ist kostenfrei und an 4 Tagen nachmittags verbindlich. Darüber hinaus kann es eine Früh-, Spät- und Ferienbetreuung geben, die kostenpflichtig ist und für die Bedarf nachgewiesen werden muss. Jede Grundschule wird (sofern nicht gebunden) Verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG). Die VHG macht Angebote für alle Kinder in der Zeit von 7:30 bis 13:30 Uhr. Die Teilnahme während des Unterrichts und in der Zeit zwischen dem Unterricht ist für alle Kinder verbindlich. Die Teilnahme ist kosten-frei. Die Grundschulen, die nicht GGB werden, sollen Angebote als Offener Ganztagsbetrieb (OGB) machen. OGB heißt, dass der Unterricht in der VHG organisiert ist und darüber hinaus Hortangebote gemacht werden. Diese Hortangebote werden in Modulen angeboten. Das wird bei allen OGBs, nicht nur bei den neu eingerichteten, sondern auch bei den schon bestehenden, erfolgen. Die einzelnen Module sind: 06:00 – 07:30 Frühbetreuung 07:30 – 13:30 VHG 13:30 – 16:00 Nachmittagsbetreuung 16:00 – 18:00 Spätbetreuung. Der Bedarf für die einzelnen Module muss von den Eltern nachgewiesen werden und ist kostenpflichtig. Der Angebote im Offenen Ganztagsbetrieb und in der VHG können in Kooperation mit freien Trägern gestaltet werden.
Die Probleme: Die räumliche Organisation der Angebote Die Probleme waren und sind leider immer noch vielfältig. Vor allem besteht noch in zahlreichen Fällen Unklarheit darüber, an welchen Standorten welche Angebote ab Schuljahresbeginn stattfinden werden. Ziel des OGB ist eine konzeptionelle Verzahnung von Hort und Unterricht. Es gibt folgende (räumliche) Varianten, in denen der OGB organisiert werden kann:
- der Hort befindet sich in der Schule (entweder in Trägerschaft der Schule oder eines freien Trägers) - der Hort befindet sich in kommunalen Horthäusern (ehemaligen städtischen Kitas, die der Schule zugeschlagen werden) - der Hort wird in Kooperation mit freien Trägern in deren Gebäuden stattfinden.
Ein großes Problem ist die räumliche Situation. Zahlreiche Schulen haben nicht genug eigene Räu-me, um Horte aufnehmen zu können. Deshalb werden Kindertagesstätten (oder sogar auch Teile von Kitas) in Horte umgewandelt, die z.T. nicht in unmittelbarer Nähe der Schule liegen. Die Senatsbil-dungsverwaltung hat erklärt, dass der Hort – wenn er nicht in der Schule untergebracht ist – mit „einem angemessenen Fußweg“ (ca. 1 km) oder „mit geeigneten Verkehrsmitteln“ erreichbar sein muss. Es gibt aber auch Schulen, für die z.Zt. überhaupt noch nicht absehbar ist, wo ein Hortangebot orga-nisiert werden wird bzw. werden kann. Im Moment erscheint es nicht als gesichert, dass es den OGB als Regelangebot an jeder Schule geben kann. Ferner soll das Angebot des OGB davon abhängig gemacht werden, ob ein „Bedarf“ besteht. Die Frage ist, ab wann „Bedarf besteht“. Nach Überlegun-gen der Senatsverwaltung für Bildung gibt es eine Untergrenze von 100 Kindern für die Errichtung eines OGB. Für die Eltern und die Kinder besteht allerdings das Problem: Welche Lösung gibt es in den Fällen, in denen ein Kind einen Bedarf hat, die Schule aber kein Angebot vorhält? Muss das Kind die Schule wechseln?
Die GEW BERLIN sieht noch einen sehr großen Planungsbedarf bis gewährleistet ist, dass es für alle Kinder die erforderlichen Angebote gibt. Die Senatsbildungsverwaltung hat die Parole ausgegeben: „Qualität geht vor Umzug“. Das entspricht im Kern den Forderungen der Beteiligten – erweisen muss es sich in der Praxis.
Rechtsgrundlagen Sowohl das Schulgesetz als auch das Kita-Gesetz sowie das Kitakostenbeteiligungsgesetz (das die Elternbeiträge regelt) sollen innerhalb eines Artikelgesetzes novelliert werden. Anfang des Jahres sollen die Reformgesetze in die parlamentarische Beratung gehen, im Frühsommer verabschiedet werden und zum 1.08.05 in Kraft treten.
Fehlendes Konzept der Zusammenarbeit Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport erarbeitet derzeit ein Leitbild für ErzieherInnen, das sich auf die Arbeit im OGB und im gebundenen Ganztagsbetrieb bezieht. Wesentlicher Bestandteil darin ist die Kooperation von LehrerInnen und ErzieherInnen.
Das Personal Die Personalausstattung für die Angebote, die die freien Träger in Kooperation mit den Schulen machen werden, ist in der SchulRV geregelt. Sie enthält pro Kind und Modul folgende Personalausstattung (in Stellenanteilen = StA.):
Hort 1 (früh, ganzjährig) 0,01818 (W) / 0,01773 (O) StA. Hort 2 (nachmittags, ganzjährig) 0,02534 (W) / 0,02470 (O) StA. Hort 3 (nachmittags und früh, ganzjährig) 0,03606 (W) / 0,03516 (O) StA. Hort 4 (nachmittags und spät, ganzjährig) 0,03965 (W) / 0,03863 (O) StA. Hort 5 (früh, nachmittags, spät, ganzjährig) 0,05037 (W) / 0,04909 (O) StA.
Kindbezogene Zuschläge: - für Integration: a) A-Kinder 0,125 StA. b) B-Kinder 0,5 StA. - für Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen leben 0,01 StA. - für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache 0,017 StA.
Für die VHG sind platzbezogen folgende Stellenanteile vereinbart:
Klasse 1 0,01219 (W) / 0,01188 (O) StA. Klasse 2 0,01138 (W) / 0,01108 (O) StA. Klasse 3 0,00759 (W) / 0,00739 (O) StA. Klasse 4 0,00516 (W) / 0,00501 (O) StA. Klasse 5 0,00226 (W) / 0,00220 (O) StA. Klasse 6 0,00136 (W) / 0,00132 (O) StA.
Diese Stellenanteile beziehen sich auf eine Arbeitszeit von 38,5 bzw. 40 Wochenstunden und werden auf der Basis des im Jahr 2002 geltenden BAT/BAT-0 ausfinanziert. Sie gelten deshalb nicht für die Angebote in der Trägerschaft der Schulen. Die hier angeführte Personalausstattung muss umgesetzt werden auf die Bedingungen des Berliner Anwendungstarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Es ist aber davon auszugehen, dass es für die Angebote der Schulen eine vergleichbare Personalausstattung geben wird. Nach Informationen der GEW BERLIN soll die Personalausstattung für die Angebote in der Trägerschaft der Schulen im Januar vorgelegt werden.
Ein noch nicht vollständig gelöstes Problem ist nach wie vor die Einrichtung von Leitungsstellen in den Freizeitbereichen in öffentlicher (Schul-)Trägerschaft, wenngleich es hier Bewegung gibt. Nach Auskunft der Senatsbildungsverwaltung ist nach wie vor nicht beabsichtigt, Leitungsstellen für die Freizeitbereiche der Grundschulen einzurichten, sondern nur Stellen für koordinierende ErzieherInnen (BAT Vc/Vb). Da es aber aufgrund der ganzen Umstrukturierungsmaßnahmen im Kitabereich Überhänge bei Leitungskräften in erheblicher Zahl geben wird, wird überlegt, für Übergangszeiträume Kita-leiterInnen unter Besitzstandswahrung an den Schulen einzusetzen. Die GEW BERLIN setzt sich nach wie vor dafür ein, Leitungsstellen für die Freizeitbereiche der Ganztagsgrundschulen zu schaffen. Gerade in der Phase des Aufbaus und der Konzeptionsentwicklung halten wir dies für zwingend erforderlich. Ebenso müssen die Stellen für StützerzieherInnen noch abgesichert werden.
Versetzungen: Sehr viele ErzieherInnen sind daran interessiert, an den Schulen zu arbeiten. Mittlerweile sind bereits etwas mehr als 300 KollegInnen im Versetzungsverfahren. Noch steht nicht fest, wie groß der Bedarf an ErzieherInnen sein wird, die in den Schulen arbeiten. Die Bedarfsfeststellungen für die Kinder sind noch nicht erfolgt, der Personalschlüssel steht noch nicht fest und noch ist unklar, wo und wie viel Angebote in freier Trägerschaft übernommen werden. Die Senatsverwaltung für Bildung plant, ab April die Versetzungsverfahren einzuleiten. Dafür sind allerdings auch noch Fragen zu klären, z.B. nach welchen Kriterien KollegInnen ausgewählt werden, wenn es mehr Bewerbungen als erforderlich gibt.
Die Rahmenvereinbarung Die zwischen der LIGA/dem DaKS und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport abge-schlossene Rahmenvereinbarung regelt die Finanzierung der Angebote, die von freien Trägern in Zusammenarbeit mit den Schulen erbracht werden. Nach dieser SchulRV ist es auch möglich, dass mehrere Träger mit einer Schule kooperieren. Entweder schließen sich die Träger zu einem Trägerverbund (juristische Person) zusammen, der einheitlich für alle beteiligten Einrichtungen einen Trägervertrag mit dem Schulträger abschließt oder die Schule arbeitet mit einem Kooperationsverbund, der aus mehreren rechtlich selbstständigen Trägern besteht, zusammen. Diese schließen einzelne Trä-gerverträge mit dem Schulträger ab. Im Kooperationsvertrag werden die Leistungen zwischen Schule und dem freien Träger vereinbart. Sie sollen sich auf das pädagogische Konzept der Schule, wie es im Schulprogramm festgelegt ist, beziehen (§ 4 SchulRV). Die SchulRV enthält als Anlage das Muster eines Kooperationsvertrages zwischen Schule und freiem Träger.
Forderungen der GEW BERLIN Nach Auffassung der GEW BERLIN sind noch zahlreiche Absprachen und Planungen zu treffen, damit der Prozess der Hortverlagerung nicht chaotisch und zu Lasten der Betroffenen verläuft. Wichtig sind dabei sehr kleinteilige Planungen, Transparenz und die Beteiligung aller Betroffenen. Am 30.11.2004 fand eine erste Gesprächsrunde („Runder Tisch“) mit allen Beteiligten auf Landesebene statt. Dies kann allerdings nur der beginn der Zusammenarbeit aller Betroffenen sein. Die dort gegebene Zusage des Staatssekretärs Härtel, dass er sich für die Einbeziehung aller Beteiligten in die bezirklichen Steu-erungsrunden einsetzen wird, muss nun umgesetzt werden.
Die GEW BERLIN fordert deshalb weiterhin:
- Beteiligung der GEW BERLIN an der zentralen sowie an den bezirklichen Steuerungsgruppen. Gemäß Antwort auf die Kleine Anfrage vom 5.11.04 gehört es zu den Aufgaben der zentralen Steuerungsgruppe „zentral durchzuführende Maßnahmen wie die Versetzung des Personals...“ zu organisieren. Eine Beteiligung in den bezirklichen Steuerungsgruppen ist ebenfalls sinnvoll, wenn es um die konkrete Umsetzung geht. - Senat/Bezirke sollen klarlegen, welchen Planungsstand es für welche Schulen gibt (d.h. welche Regelungen sind definitiv und bei welchen Schulen gibt es welche Probleme bzw. welchen Regelungsbedarf). - Ein mit der GEW abgestimmtes transparentes Verfahren über Versetzungen und Personalauswahl von Erzieher-Innen. - Für die Freizeitbereiche der Gebundenen Ganztagsgrundschulen sowie die OGBs müssen Stellen für LeiterInnen und StützerzieherInnen eingerichtet werden. - Die Personalausstattung für Integration muss erhalten bleiben. - Es müssen Übergangsregelungen für die Schulen gefunden werden, für die eine pädagogisch vertretbare Lösung zum 1. August 2005 nicht möglich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden euch weiter informieren.
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