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"1-€-Jobs" im Bildungsbereich
Mitbestimmungsrecht der Personalräte eingeschränkt
  Der öffentliche Bildungsbereich ist in besonderem Maße vom Einsatz von 1-Euro-Kräften betroffen.

Obwohl (oder vielleicht weil) bis zum Bundesverwaltungsgericht festgestellt wurde, dass die Personalräte beim Einsatz von Beschäftigten in sog. "1-Euro-Jobs" (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung = MAE) ein Mitbestimmungsrecht haben, hat der Berliner Gesetzgeber im Juli 2008 die Beteiligung der Personalräte durch eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes eingeschränkt: Bei einem Einsatz von "1-Euro-Kräften" von bis zu 12 Monaten haben die Personalräte in Berlin nun lediglich ein Mitwirkungsrecht (§ 90 Nr. 10 PersVG Berlin). Da der Einsatz i.d.R. nie länger als 12 Monate dauert, wurde die Beteilung der Personalräte fast durchgängig verschlechtert.

Die GEW BERLIN wie auch ihre Personalräte haben sich aus grundsätzlichen Erwägungen gegen den Einsatz von MAE-Kräften in den Berliner Bildungseinrichtungen ausgesprochen. Für uns als GewerkschafterInnen bleibt es ein vorrangiges Ziel, den mit dem Hartz IV – Gesetz verbundenen weiteren Sozialabbau zu bekämpfen.

Nach mehreren Jahren Hartz IV ist deutlich geworden, dass die „1-Euro-Jobs“ nicht geeignet sind, den Arbeitslosen eine Chance auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen. Eine genauere Betrachtung der Beschäftigungsfelder, in denen MAE-Kräfte eingesetzt werden, zeigt vielmehr, dass Hartz IV zu einer weiteren Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse geführt und den seit Jahren anhaltenden Abbau von regulären Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst Berlins weiter forciert hat.
 
Dieser Kampf für die Beseitigung von Hartz IV, einem gesetzlich sanktionierten Angriff auf die sozialen und tariflichen Standards der bundesdeutschen Arbeitnehmer/innen, kann sicherlich nicht auf der Ebene der Beteiligung von Personalräten entschieden werden. Hier sind der DGB und seine Einzelgewerkschaften auf der politischen Ebene gefordert.

Trotz der eingeschränkten Mitwirkungsrechts haben im Schulbereich die Personalräte die Chance, den weit über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Einsatz von MAE-Kräften in den Berliner Schulen als Leistungsmissbrauch offen zu legen und einzuschränken.

Die GEW BERLIN hat ihren Personalräten im Jahr 2006 eine Handreichung zur Verfügung gestellt, die praxisnahe Hilfen bei der Prüfung von Einstellungsvorlagen zur Eingliederung von MAE-Kräften im Schulbereich und auch darüber hinaus bietet. Diese Handreichung ist mit zahlreichen ergänzenden Materialien auf dieser Seite eingestellt.

All das ersetzt nicht die argumentative Auseinandersetzung mit den Kollegien in den Schulen, die oftmals dem Einsatz von MAE-Kräften an ihren Einrichtungen positiv gegenüber stehen. Die personelle und materielle Ausstattung der Bildungsstätten wurde in den letzten Jahrzehnten immer stärker eingeschränkt, während der Aufgabenkatalog für die Beschäftigten ständig erweitert wurde. Da ist die Verführung groß, auch ohne genaueres Beachten der Rechtslage Aufgaben an „1-Euro-Beschäftigte“ zu delegieren.

Daher fordern wir die Personalräte und unserer KollegInnen auf, die Debatte um den Einsatz von MAE-Kräften offensiv in die Kollegien zu tragen und ihre Haltung zu „1-Euro-Jobs“ an Schulen in Gesamtkonferenzen zur Diskussion zu stellen. Als Argumentationshilfe verweisen wir auf die Broschüre der GEW BERLIN „Keine Frage der Moral! – ‚1-Euro-Jobs’ in Bildung, Erziehung und Wissenschaft“ (Bezug über: GEW BERLIN, Ahornstr. 5, 10787 Berlin), die ebenfalls auf diesen Seiten eingestellt ist.



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