Letzte Aktualisierung: 23.02.2005
An die Schulleiterinnen und Schulleiter der Berliner Schulen
Berlin, 23.02.05
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
mit Inkrafttreten des SGB II sind Erwerbslose seit 01.01.2005 gezwungen, auch sogenannte Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs") anzunehmen. Bis Ende 2004 war dies noch freiwillig. Obwohl dieses Instrument nach der gesetzlichen Regelung die Ausnahme bleiben und nur in Betracht kommen soll, wenn es für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt im Einzelfall erforderlich ist, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass im öffentlichen Bereich massenhaft Arbeiten im Rahmen von „Ein-Euro-Jobs" erledigt werden.
Wir wissen, dass auch in zahlreichen Schulen Erwerbslose in Arbeitsgelegenheiten beschäftigt werden. Ihr Einsatz erfolgt zum Beispiel in Bibliotheken, Sekretariaten, im Bereich der Hausmeister und zur Betreuung von SchülerInnen in unterschiedlicher Weise.
Auf Grund der angespannten Arbeitssituation ist es zwar nachvollziehbar, wenn Schulleitungen und Kollegien den Einsatz von Erwerbslosen als Erleichterung ihrer Arbeit ansehen, um notwendige aber sonst liegen bleibende Aufgaben durchzuführen. Der permanente Personalabbau auch und gerade in den Schulen hat schließlich zur Verlagerung von Aufgaben auf das vorhandene Personal und zu weiterer Arbeitsverdichtung geführt. Es steht allerdings im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben, wenn die durch Personalabbau gerissenen Lücken durch „Ein-Euro-JobberInnen" abgedeckt werden. Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und dürfen weder reguläre Beschäftigung verdrängen noch deren Schaffung behindern. Das ist aber der Fall, wenn Tätigkeiten in Bibliotheken, Laboren, im Hausmeisterbereich oder in der unmittelbaren Unterstützung der Schüler/innen im Rahmen von „Ein-Euro-Jobs" erledigt werden. Damit geraten Arbeitsplätze auf Dauer in Gefahr. Darüber hinaus wird auch ehrenamtliche Tätigkeit schrittweise verdrängt.
Das Instrument der unbezahlten Arbeitsgelegenheiten ist weder arbeitsmarktpolitisch sinnvoll noch nützt es den Betroffenen selbst. Der Gesetzgeber hat in § 16 Abs. 2 SGB II ausdrücklich gefordert, dass diese Maßnahmen im Einzelfall „erforderlich" sein müssen, um die betreffenden arbeitslosen Alg II-BezieherInnen in den (ersten) Arbeitsmarkt zu integrieren. Es muss sich also mit einem solchen „Ein-Euro-Job" eine Perspektive raus aus der Arbeitslosigkeit bieten. Diese ist aber in den Schulen nicht vorhanden.
Bitte bedenken Sie auch, dass mit diesem Instrument Arbeit ohne jede Bezahlung, ohne jegliche Arbeitnehmerrechte und ohne Erwerb sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche geleistet wird.
Dass viele betroffene arbeitslose Kolleginnen und Kollegen derartige Arbeitsgelegenheiten annehmen, darf nicht als Zustimmung missverstanden werden Aufgrund der drastischen Sanktionen, die bei Ablehnung solcher Tätigkeiten drohen, haben die Betroffenen faktisch keine Wahl. Wir befürchten, dass sich dies auch auf das Klima in den Schulen erheblich negativ auswirken wird.
Die GEW BERLIN begrüßt jede Unterstützung im Tätigkeitsfeld der Berliner Schule. Aber gerade in diesem Bereich sehen wir die reale Gefahr eines staatlich sanktionierten Lohndumpings durch den Einsatz von Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten. Die GEW BERLIN hat sich mit dem Thema „Ein-Euro-Jobs" auf einer Landesdelegiertenversammlung beschäftigte und den in der Anlage beigefügten Beschluss gefasst.
Regelmäßig informieren wir die GEW Personalräte über das Thema. Diesen steht ein Mitbestimmungsrecht bei der Eingliederung in die Dienststelle zu, was auch vom Innensenator Körting so gesehen wird. Nach unseren Informationen ist die Zahl der Ein-Euro-Jobber in den Berliner Schulen in den letzten Wochen drastisch angestiegen. Die Personalvertretungen wurden in der Regel nicht darüber informiert und die Mitbestimmung wurde verweigert.
Es wird deshalb auch in diesem Bereich zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Personalräten und dem Bildungssenator kommen. Trägergesellschaften, die an der Vermittlung der Ein-Euro-Jobber mehr verdienen als diese mit ihrer Arbeit, drängen Schulleitungen nach unseren Informationen massiv dazu, Ein-Euro- Jobber zu übernehmen.
Besonders bedenklich ist, dass diese Trägergesellschaften zurzeit keiner Kontrolle unterliegen. Grund dafür ist, dass die gesetzlich vorgesehenen Gremien wie Arbeitsgemeinschaften und Beiräte, die gewisse Zuweisungs- und Kontrollfunktionen ausüben sollen, noch nicht eingerichtet bzw. noch nicht arbeitsfähig sind. Noch gibt es sogar über deren personelle Zusammensetzung keine Einigkeit. Sollten Sie entsprechende Erfahrungen schon gemacht haben, würden wir uns freuen, von Ihnen informiert zu werden.
Die örtlichen Personalräte werden in den nächsten Wochen und Monaten verstärkt darauf achten, mit welchen Aufgaben Ein-Euro-Kräfte an Schulen betraut werden. Diese Dienstkräfte werden zeitweilig in die Berliner Schule integriert, unterliegen dem Weisungsrecht der Schulleitung und bedürfen wegen ihrer Rechtlosigkeit des besonderen Schutzes der Personalvertretungen.
Wir bitten Sie, die Personalräte bei der Schaffung von Transparenz aktiv zu unterstützen. Das können Sie, indem Sie ihren örtlichen Personalrat und/oder dem Gesamtpersonalrat Informationen darüber geben,
- ob und wie viele Ein-Euro-Kräfte in Ihrer Einrichtung eingesetzt werden und mit welchen Aufgaben sie betraut werden,
- welche Aufgaben/Tätigkeiten Sie in diesem Rahmen für sinnvoll und welche für kritikwürdig erachten.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Thöne 1. Vorsitzender |
Ilse Schaad Leiterin des Referates A
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