Letzte Aktualisierung: 16.06.2006
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Inzwischen haben die Fraktionen von SPD und PDS Entwürfe für gesetzliche Regelungen zum Zugang und zur Zulassung bei Masterstudiengängen vorgelegt. Als Zugangsvoraussetzung selbst soll dabei der berufsqualifizierende Abschluss (hier Bachelor) gelten. Damit wäre dem Ansinnen der Hochschulen, nur den "Besten" überhaupt die Zugangsmöglichkeit zum Master zu gewähren, ein Riegel vorgeschoben. Allerdings wird es Zulassungsregelungen geben, wenn (wie mittelfristig zu erwarten ist) die Zahl der BewerberInnen größer als die Zahl der Masterstudienplätze ist. Die Einzelheiten sind den unten eingestellten Gesetzentwürfen sowie der gemeinsamen Stellungnahme der Gewerkschaften zu entnehmen. Die Gesetzentwürfe sind noch nicht beschlossen. Mit Änderungen ist zu rechnen.
Die Neufassung des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes ist am 15. Juli 2005 im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin veröffentlicht worden (GVBl S. 393 ff.) Hier abrufbar sind der Gesetzestext sowie die Änderung der Hochschulzulassungs-Verordnung und die Stellungnahme der GEW BERLIN zum Entwurf.
HS-Zulassungsgesetz (pdf / 515 kb)
GEW-Stellungnahme 4/05 (pdf / 21 kb)
Master, BerlHG (pdf / 19 kb)
Master, Zulassungsgesetz (pdf / 24 kb)
DGB Stellungnahme Master (pdf / 28 kb)
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