Die GEW BERLIN hat am 16. Februar 2010 in einem Pressegespräch erneut auf die Situation der Lehrbeauftragten in den Berliner Hochschulen aufmerksam gemacht. Die Presseerklärung findet ihr hier. Die akuellen Zahlen und das Hintergrundmaterial zum Pressegespräch sind unten abrufbar (Aktuelle Zahlen).
Seit April 2008 gilt für die Berliner Hochschulen eine neue Richtlinie für die Bezahlung der Lehrbeauftragten Diese sieht (nur noch) eine Mindestvergütung von 21, 40 Euro pro LVS vor. Die GEW BERLIN und unsere AG Lehrbeauftragte hatten sich im Vorfeld vehement dafür eingesetzt, dass die Höhe der Lehrauftragsentgelte weiter hochschulübergreifend geregelt wird. Wissenschaftsenator Zöllner wollte die Bezahlung der Lehrbeauftragten komplett in die Hände der Hochschulen legen. Diese Mindestvergütung kann aber nur ein erster Schritt sein, um zu verhindern, dass die Hochschulen die Sätze noch weiter nach unten drücken können. Der Satz von 21, 40 Euro gilt als Untergrenze bereits seit 2001 (auch in der alten Vorschrift) und muss deutlich erhöht werden.
Bis Ende März 2008 waren die Stundensätze für alle Berliner Hochschulen einheitlich in einer sog. „Ausführungsvorschrift über die Höhe der Lehrauftragsvergütungen“ geregelt. Diese war ausgelaufen und wurde durch die neue, stark verkürzte Vorschrift mit Wirkung vom 1. April 2008 ersetzt.
Vor allem die Lehrbeauftragten in den Sprachenzentren der Berliner Unis haben aktiv für eine Anhebung ihrer Stundensätze gekämpft, da diese bisher fast nur auf dem Mindestniveau lagen. Über den letzten Stand informiert ein Beitrag von Linda Guzzetti (Sprecherin der AG Lehrbeauftragte der GEW BERLIN) und Cornelia Techritz in der Berliner GEW-Zeitung blz von November 2009, der hier abrufbar ist. Einen weiteren Beitrag von Mai 2009 findet ihr hier.
Unsere wichtigsten Forderungen an den Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin:
- Für die Bezahlung und die rechtliche Stellung der Lehrbeauftragten müssen einheitliche und verbindliche Mindeststandards für alle Berliner Hochschulen gelten!
- Der rechtliche Status Lehrbeauftragter muss als Vertragsverhältnis freier Mitarbeiter/innen in der Lehre ausgestaltet werden, um einklagbare Standards und Schutzvorschriften vereinbaren zu können (z.B. Bezahlung, Kündigungsfristen, Fristen für die Verlängerung des Vertrages).
- Lehrbeauftragte müssen auch an den Universitäten Hochschulmitglieder mit allen Rechten und Pflichten nach dem Berliner Hochschulgesetz sein (damit Sicherung des Zugangs zu Infrastruktur, Weiterbildungsmaßnahmen, Gremienvertretung u.a.).
- Die Honorare müssen angemessen sein und regelmäßig erhöht werden.
- Vor- und Nachbereitungszeiten müssen gesondert bezahlt werden!
- Die Prüfungsvergütung muss für alle Prüfungs- und Korrekturarbeiten gewährt werden, die in den Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind.
- Dort, wo Daueraufgaben in der Lehre wahrgenommen werden, müssen reguläre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.
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