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Lehrbeauftragte an den Berliner Hochschulen
GEW BERLIN - Hochschule und Forschung -
AG Lehrbeauftragte
Die AG Lehrbeauftragte der GEW BERLIN trifft sich wieder am

Montag, dem 2. April 2012 um 17:00 Uhr

im GEW-Haus, Ahornstr. 5, 10787 Berlin (Nähe U-Bahnhof Nollendorfplatz).

Alle interessierten Lehrbeauftragten sind herzlich eingeladen.

 


Privat
Tel.:
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Dienstlich
Tel.:
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Änderungen Berliner Hochschulgesetz zu Lehrbeauftragten 2011
Die AG Lehrbeauftragte hat zu den Änderungen des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) im Herbst 2010 Stellung genommen. Die Stellungnahme ist zusammen mit allen Informationen hier abrufbar.

Inzwischen ist das geänderte Berliner Hochschulgesetz im Juni 2011 in Kraft getreten. Von den Forderungen der Lehrbeauftragten sind nur wenige aufgegriffen worden. Es gibt aber ein paar positive Veränderungen:

1. Die Lehrbeauftragten und gastweise tätigen Lehrkräfte sind jetzt endlich auch an den Universitäten HU, FU und TU Mitglieder der Hochschule und haben damit die gleichen Rechte auf Nutzung der Infrastruktur, der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen etc.

2. Auch an den Universitäten HU, FU und TU haben Lehrbeauftragte jetzt die Möglichkeit, die Gremien der akademischen Selbstverwaltung in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen mit zu wählen („aktives Wahlrecht“); z. B. Fachbereichs- und Institutsräte und Akademischer Senat).
Nach wie vor wird ihnen aber das „passive Wahlrecht“ an den drei Universitäten vorenthalten. Sie können sich also nicht selbst zur Wahl stellen. Diese Ungleichbehandlung gegenüber den Lehrbeauftragten an allen anderen Hochschulen ist nicht gerechtfertigt und muss mittelfristig beseitigt werden.

3. Die GEW BERLIN und die AG Lehrbeauftragte hatten gefordert, die Möglichkeit des schriftlichen Verzichts auf eine Vergütung des Lehrauftrags in § 120 des Berliner Hochschulgesetzes zu streichen. Dazu sah sich die Koalition nicht in der Lage. Wir haben aber einen wichtigen Kompromiss durchgesetzt:
Der schriftliche Verzicht auf eine Lehrauftragsvergütung ist jetzt erst „nach Erteilung des Lehrauftrags“ möglich. Damit kann der Lehrauftrag nur erteilt werden, wenn auch dessen Finanzierung sichergestellt ist. Die Vergabe von unbezahlten Lehraufträgen ist damit rechtlich nicht mehr zulässig, da erst nach der Erteilung auf die Vergütung verzichtet werden darf. Damit werden die Hochschulen und deren Untergliederungen gezwungen, die Lehrveranstaltungsplanung so zu gestalten, dass für Lehraufträge auch Geld vorhanden ist.
Lehrbeauftragte sollten darauf achten, dass mit dieser Regelung kein Missbrauch betrieben wird (z. B. vorherige Absprachen über einen späteren Verzicht auf die Vergütung).

4. Eine weitere, aber eher unbedeutende Änderung in § 120 BerlHG sieht vor, dass Lehraufträge jetzt von vornherein gleich für zwei Semester vergeben werden können (bisher war das gesetzlich auf ein Semester begrenzt).
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Die GEW BERLIN hat am 16. Februar 2010 in einem Pressegespräch erneut auf die Situation der Lehrbeauftragten in den Berliner Hochschulen aufmerksam gemacht. Die Presseerklärung findet ihr hier.
Die akuellen Zahlen und das Hintergrundmaterial zum Pressegespräch sind unten abrufbar (Aktuelle Zahlen).

Seit April 2008 gilt für die Berliner Hochschulen eine neue Richtlinie für die Bezahlung der Lehrbeauftragten Diese sieht (nur noch) eine Mindestvergütung von 21, 40 Euro pro LVS vor. Die GEW BERLIN und unsere AG Lehrbeauftragte hatten sich im Vorfeld vehement dafür eingesetzt, dass die Höhe der Lehrauftragsentgelte weiter hochschulübergreifend geregelt wird. Wissenschaftsenator Zöllner wollte die Bezahlung der Lehrbeauftragten komplett in die Hände der Hochschulen legen.
Diese Mindestvergütung kann aber nur ein erster Schritt sein, um zu verhindern, dass die Hochschulen die Sätze noch weiter nach unten drücken können. Der Satz von 21, 40 Euro gilt als Untergrenze bereits seit 2001 (auch in der alten Vorschrift) und muss deutlich erhöht werden.

Bis Ende März 2008 waren die Stundensätze für alle Berliner Hochschulen einheitlich in einer sog. „Ausführungsvorschrift über die Höhe der Lehrauftragsvergütungen“ geregelt. Diese war ausgelaufen und wurde durch die neue, stark verkürzte Vorschrift mit Wirkung vom 1. April 2008 ersetzt.

Vor allem die Lehrbeauftragten in den Sprachenzentren der Berliner Unis haben aktiv für eine Anhebung ihrer Stundensätze gekämpft, da diese bisher fast nur auf dem Mindestniveau lagen. Über den letzten Stand informiert ein Beitrag von Linda Guzzetti (Sprecherin der AG Lehrbeauftragte der GEW BERLIN) und Cornelia Techritz in der Berliner GEW-Zeitung blz von November 2009, der hier abrufbar ist. Einen weiteren Beitrag von Mai 2009 findet ihr hier.

Unsere wichtigsten Forderungen an den Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin:

  1. Für die Bezahlung und die rechtliche Stellung der Lehrbeauftragten müssen einheitliche und verbindliche Mindeststandards für alle Berliner Hochschulen gelten!
  2. Der rechtliche Status Lehrbeauftragter muss als Vertragsverhältnis freier Mitarbeiter/innen in der Lehre ausgestaltet werden, um einklagbare Standards und Schutzvorschriften vereinbaren zu können (z.B. Bezahlung, Kündigungsfristen, Fristen für die Verlängerung des Vertrages).
  3. Lehrbeauftragte müssen auch an den Universitäten das passive Wahlrecht für die Gremien erhalten. 
  4. Die Honorare müssen angemessen sein und regelmäßig erhöht werden.
  5. Vor- und Nachbereitungszeiten müssen gesondert bezahlt werden!
  6. Die Prüfungsvergütung muss für alle Prüfungs- und Korrekturarbeiten gewährt werden, die in den Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind.
  7. Dort, wo Daueraufgaben in der Lehre wahrgenommen werden, müssen reguläre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.

Ergebnisse einer Umfrage unter Lehrbeauftragten in Berlin
Gemeinsam mit dem Institut für Soziologie der FU hat die GEW BERLIN, Abteilung Wissenschaft im Sommersemester 2006 eine Umfrage unter Lehrbeauftragten der Berliner Hochschulen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einer Dokumentation zusammen gestellt, die unten als pdf abrufbar ist. Der Situation der Lehrbeauftragten an den Berliner Hochschulen hat sich die GEW BERLIN seit etlichen Jahren mit besonderem Engagement angenommen. So war es nach 2002 gelungen, nach 15 Jahren (!!) erstmals wieder eine Erhöhung der Stundensätze durchzusetzen. 
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