Letzte Aktualisierung: 21.07.2009
verantworliche/r Autor/in: Matthias Jähne
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Obwohl (oder vielleicht weil) bis zum Bundesverwaltungsgericht festgestellt wurde, dass die Personalräte beim Einsatz von Beschäftigten in sog. "1-Euro-Jobs" (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung = MAE) ein Mitbestimmungsrecht haben, hat der Berliner Gesetzgeber im Juli 2008 die Beteiligung der Personalräte durch eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes eingeschränkt: Bei einem Einsatz von "1-Euro-Kräften" von bis zu 12 Monaten haben die Personalräte in Berlin nun lediglich ein Mitwirkungsrecht (§ 90 Nr. 10 PersVG Berlin). Da der Einsatz i.d.R. nie länger als 12 Monate dauert, wurde die Beteilung der Personalräte fast durchgängig verschlechtert.
Trotzdem ist die von der GEW BERLIN 2006 herausgegebene Handreichung für Personalräte weiterhin eine hilfreiche Grundlage, die der Mitwirkung unterliegenden Einstellungsvorgänge von MAE-Kräften im Schulbereich zu prüfen.
Die GEW BERLIN wie auch ihre Personalräte haben sich aus grundsätzlichen Erwägungen gegen den Einsatz von MAE-Kräften in den Berliner Bildungseinrichtungen ausgesprochen. Für uns als GewerkschafterInnen bleibt es ein vorrangiges Ziel, den mit dem Hartz IV – Gesetz verbundenen weiteren Sozialabbau zu bekämpfen. Dieser Kampf für die Beseitigung von Hartz IV, einem gesetzlich sanktionierten Angriff auf die sozialen und tariflichen Standards der bundesdeutschen Arbeitnehmer/innen, kann sicherlich nicht auf der Ebene der Beteiligung von Personalräten entschieden werden. Hier sind der DGB und seine Einzelgewerkschaften auf der politischen Ebene gefordert.
GEW-Handreichung für Personalräte (pdf / 980 kb)
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