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Keine weitere Einrichtung von MAE (Ein-Euro-Jobs) in Bildungseinrichtungen
Beschluss Nr. 11 der Frühjahrs-LDV 2006
Letzte Aktualisierung: 13.06.2006


1. Die GEW BERLIN spricht sich auch weiterhin gegen den Einsatz von MAE-Kräften in Bildungseinrichtungen aus.

Nach einem Jahr „Hartz IV“ ist deutlich geworden, dass „1-Euro-Jobs“ nicht geeignet sind, Arbeitslosen eine Chance auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen. Eine genauere Betrachtung der Einsatzbereiche von MAE-Kräften zeigt vielmehr, dass „Hartz IV“ zu einer weiteren Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse geführt und den seit Jahren anhaltenden Abbau von regulären Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst Berlins forciert hat.

Für die GEW BERLIN ist es ein vorrangiges Ziel, den mit dem Hartz IV-Gesetz verbundenen Sozialabbau zu bekämpfen und sich für die Umwandlung von „1-Euro-Jobs“ in sozialversicherungspflichtige, nach Tarif bezahlte normale Tätigkeiten einzusetzen.

Die GEW BERLIN wird sich in der „Berliner Kampagne gegen Hartz IV“ und in Absprache mit dem DGB auf politischer Ebene für die Beseitigung von Hartz IV einsetzen.

Im öffentlichen Dienst bietet sich mit der Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts der Personalräte im Schulbereich eine weitere Möglichkeit, um den weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehenden Einsatz von MAE-Kräften in den Berliner Schulen als Leistungsmissbrauch offen zu legen und einzuschränken.

Aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin vom Herbst 2005 haben Personalräte ein Mitbestimmungsrecht bei der Eingliederung von „1€-Kräften“.

Damit haben die Personalräte ein wirksames Mittel zur Einflussnahme auf derartige Arbeitsgelegenheiten.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport hat nun der Vorsitzenden der GEW BERLIN und Vertreter/innen des Gesamtpersonalrats der allgemeinbildenden Schulen angeboten, Regelungen  für den Einsatz von 1€-Kräften zu vereinbaren. 

Die LDV empfiehlt den Personalräten, keine Vereinbarung zur MAE-Beschäftigung in den Bildungseinrichtungen abzuschließen.

Der GLV wird beauftragt, die o.g. Überlegungen mit den öD-Gewerkschaften im DGB abzustimmen.

2. Mit dem Abschluss des Tarifvertrages im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) wurde eine neue Grundlage für die tarifliche Auseinandersetzung im Land Berlin geschaffen.

Die LDV fordert den Senat von Berlin auf, auf Grundlage des TVöD –Länder für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin einheitliche Regelungen mit der Tarifgemeinschaft (ver.di, GEW, GdP, IG BAU) zu vereinbaren.

Dazu gehört auch, die zügige Einbeziehung der Lehrkräfte in den derzeit geltenden Anwendungstarifvertrag Land Berlin unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des Schuldienstes im Land Berlin.



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