Empört sind die Berliner Schulleiter, weil jetzt nach der Verlagerung der Horte an die Schulen der Besuch eines Schwimmbades nicht mehr kostenfrei ist.
Bislang war der Besuch öffentlicher Bäder für Kindergruppen aus Kitas oder Schulen am Nachmittag kostenfrei.
Seit dem 1.9.2006 gilt eine neue Regelung, die jetzt im Amtsblatt im Paragraph 1 (1) veröffentlicht wurde. Danach wird nach wie vor Kindern aus "Kindertagesstätten, insbesondere zur Wassergewöhnung ... die unentgeltliche Nutzung der Schwimmbäder gewährt". Kinder aus Hortgruppen an Schulen oder aus Ganztagsgrundschulen müssen dagegen Eintritt bezahlen.
Erhard Laube, der Vorsitzende der Vereinigung der Berliner Schulleiter: " Das ist doch skandalös! Faktisch wird das Schwimmenlernen an Schulen total erschwert. Der Schwimmunterricht in Klasse 3 reicht nicht aus, um allen Kindern das Schwimmen beizubringen. " Gerade an Schulen im sozialen Brennpunkt, so Laube, hätten Kinder nicht das Geld, um den Eintritt (2,50 € oder 3 €) zu bezahlen. Deshalb fordert die Vereinigung der Berliner Schulleiter die Berliner Bäder-Betriebe auf, Schulen wie bisher wieder den Kitas gleichzustellen.
Laube, der die Spreewald-Grundschule in Schöneberg leitet: "Bei uns steht im Schulprogramm, dass die Kinder schon in der 1. und 2. Klasse regelmäßig am Nachmittag mit Erziehern ins Schwimmbad gehen. Nur so können wir es schaffen, dass in der dritten Klasse, wenn Schwimmenlernen auf dem Stundenplan steht, viele Kinder tatsächlich schwimmen lernen. Das können wir jetzt streichen!"
Gerade in Familien mit Migrationshintergrund ist es nicht üblich, vor dem Schwimmunterricht in Klasse 3 in ein Schwimmbad zu gehen. Von daher trifft die Aufhebung der Kostenfreiheit insbesondere Kinder aus diesen Familien.
Die Vereinigung der Berliner Schulleiter fordert Bildungssenator Böger auf, sich bei den Berliner Bäderbetrieben dafür einzusetzen, dass die Kostenfreiheit auch für Ganztagsschulen wiederhergestellt wird.