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Überlastungsanzeigen
"Wir wollen nicht länger unsere Gesundheit ruinieren!"
Seit Dezember 2006 haben viele Kolleginnen und Kollegen ihre berufliche Überlastung in die Öffentlichkeit gebracht. Dazu wurden vielfältige Formen gewählt: Resolutionen auf Personalversammlungen, Beschlüsse von Fachkonferenzen oder Gesamtkonferenzen, Briefe von Kollegien, individuelle Anzeigen etc. etc.

Damit ist es den Kolleginnen und Kollegen gelungen, die tatsächlichen Zustände deutlich zu machen. Das Echo in den Medien war weitgehend positiv. Auch der neue Senator musste reagieren. Seine Äußerung z.B., dass die stundenlange Computereingabe von Daten in Zusammenhang mit den Vergleichsarbeiten nicht zu den eigentlichen Aufgaben von Lehrkräften gehöre, nahm einen der geäußerten Kritikpunkte direkt auf. Auch die Einrichtung einer Projektgruppe, die sich mit dem Abbau der bürokratischen Belastungen befassen solle, gehört in diesen Kontext.

Dabei ist folgender Unterschied zu beachten, der sich auch auf die Reaktion der Verwaltung auswirkt:

  • Eine Überlastungsanzeige ist ihrer Intention nach eine individuelle Maßnahme. Darauf muss die Verwaltung reagieren. Das geschieht bis jetzt so, dass die Schulleitungen aufgefordert werden, mit den Kolleg/innen ein Gespräch zu führen und dabei nach Lösungen zu suchen.
  • Briefe und Resolutionen von Gremien und/oder Kollegien werden von der Verwaltung nicht beantwortet (da sie ein politisches Signal darstellen und die individuelle Belastung nicht deutlich machen können). Sie werden an den politisch Zuständigen, d.h. an Senator Zöllner, weiter geleitet.

Wenn wir im Rahmen unserer Kampagne „Mut zur Wende - minus fünf“ weitere Verbesserungen erzielen wollen, dann müssen wir dranbleiben. Wir fordern deshalb alle Kolleg/innen auf, weiterhin Überlastungsanzeigen zu schreiben und Resolutionen mit entsprechendem Inhalt in ihren Kollegien anzuregen. Kopien sollten sofort an den Senator, an die GEW BERLIN und an die Berliner Medien gerichtet werden.

Wir fordern auch dazu auf, uns über die Reaktionen der Verwaltung zu informieren; diese Information sollte auch der zuständige Personalrat erhalten.


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