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Tarifverhandlungen mit der HU zur Übernahme des TV-L
Übernahme des TV-L in der HU zum 1.4.10
Letzte Aktualisierung: 20.10.2010
verantworliche/r Autor/in: Matthias Jähne
Ansprechpartner/in bei Rückfragen: Tel. (030) 219993-59; wissenschaft@gew-berlin.de


Am 27.09.2010 wurden die Tarifverträge zur Übernahme der TV-L (TV-L HU) und zur Überleitung in das neue Tarifrecht (TVÜ-L HU) in der HU unterschrieben.  Sie sind rückwirkend zum 1.4.2010 in Kraft getreten.
Da die Verhandlungen zur Einführung des TV-L im Land Berlin zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren, haben wir mit der HU in einer Reihe von Punkten vereinbart, abweichende Regelungen aus dem späteren Landes-Tarifvertrag zu übernehmen. Diese können vor allem Stichtage und mögliche Verbesserungen bei ausstehenden Bewährungs- und Zeitaufstiegen betreffen.
Mit dem Abschluss der Verhandlungen in der HU kann jetzt die konkrete Überleitung in den TV-L für die Beschäftigten der HU beginnen.
Zum Inhalt des Überleitungs-Tarifvertrages (TVÜ-Länder HU): Die Überleitungsregelungen im Länderbereich (TVÜ-Länder) wurden grundsätzlich übernommen. Zum Prinzip der Überleitung (u. a. Bildung des Vergleichsentgelts, Besitzstände) sind die wichtigsten Infos zusammengestellt in einer Präsentation unter
http://www.gew-berlin.de/documents_public/100528_TV_Hochschulen_Mai2010.pdf  Darüber hinaus konnten wir folgende positive Abweichungen vom TVÜ-Länder vereinbaren: - Die Überleitung und die damit verbundenen Besitzstände (u. a. in Bezug auf das Gehalt) bleiben auch erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu drei Monate „unterbrochen“ ist (im Länderbereich nur bis zu einem Monat). Das ist vor allem für vor dem 1.4.2010 eingestellte befristet Beschäftigte eine deutliche Verbesserung, deren Verträge auslaufen und die nicht sofort einen neuen Vertrag mit der HU haben. Die Lücke zwischen den Verträgen kann bis zu drei Monate betragen, ohne dass der Besitzstand verloren geht.
- Bei der Eingruppierung von neu eingestellten Beschäftigten wird nicht mehr nur nach der formal geforderten Qualifikation entschieden, sondern auch nach den persönlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit. Wenn die formale Qualifikation fehlt, kann trotzdem ohne Absenkung der Entgeltgruppe eingruppiert werden, wenn die Betreffenden sich im Auswahlgespräch für die vorgesehene Tätigkeit als geeignet erweisen. Das gilt auch für bereits beschäftigte Mitarbeiter/innen:
Wichtig: Antragsfrist: Wer aufgrund fehlender formaler Qualifikation vor dem 1.4.2010 niedriger eingruppiert wurde, kann bis 31. März 2011 eine neue höhere Eingruppierung in die ursprünglich vorgesehene Gruppe beantragen!
- Im Zusammenhang mit der Überleitung verzichtet die HU auf Rückforderungen von ggf. erfolgten Überzahlungen für den Zeitraum 1. April 2010 bis zum Abschluss der individuellen Überleitung (Ausnahme: Verheirateten-Zuschlag, wenn der Ehepartner als Beamte/r oder Angestellte/r von seinem Arbeitgeber ab 1.4.2010 den vollen Verheirateten-Zuschlag beanspruchen kann).
Wichtige Stichtage und Antragsfristen:
a) Kindergeldberechtigung: Wer im März 2010 (das ist der ausschlaggebende Monat für die Überleitung) nicht kindergeldberechtigt war und deshalb keinen kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag (OZ) erhalten hat, kann einen Wechsel der Kindergeldberechtigung bis 31. Dezember 2010 vornehmen. In diesem Fall wird der kinderbezogene Anteil im OZ als Besitzstandszulage gezahlt.
b) Verstirbt die andere kindergeldberechtigte Person, wird auf schriftlichen Antrag der Besitzstand (kinderbezogener Anteil im OZ) ab dem Monat nach dem Sterbemonat gewährt (frühestens ab 1. April 2010).
c) Freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte, die einen Vertrag nach BAT-West seit mind. 30.6.1994 haben und die am 31.8.2010 erst ab der 27. Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld haben, können bis 31. Dezember 2010 beantragen, dass sie weiter 26 Wochen Lohnfortzahlung von der HU bekommen.
Tarifvertrag zur Übernahme des TV-L (TV-L HU) weiter präzisiert:
Bereits am 16.3.10 wurde der Tarifvertrag zur Übernahme des TV-L paraphiert. Zum Inhalt verweisen wir auf das Tarif-Info vom 19.03.2010, das unten als pdf abrufbar ist. Zu diesem Tarifvertrag wurden nochmals einige Verbesserungen vereinbart: Bei der Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrungen bei Neueinstellungen in der HU konnten wir klarstellen, dass alle früheren Zeiten einschlägiger Berufserfahrung (auch aus mehreren Arbeits- oder Dienstverhältnissen) anerkannt werden. Voraussetzung: Es müssen mind. 12 Monate Berufserfahrung vorhanden sein und zwischen den einzelnen Arbeits- oder Dienstverhältnissen darf keine Unterbrechung von mehr als 18 Monaten vorliegen. Übernommen wird auch der Länder-Tarifvertrag für die Auszubildenden mit den entsprechenden Erhöhungen der Ausbildungsvergütung, die im Land Berlin vereinbart werden. Fazit:
Die abgeschlossenen Tarifverträge sind das Ergebnis konstruktiver und ergebnisorientierter Verhandlungen mit der HU. Die jetzt beginnende Überleitung der Beschäftigten der HU in den TV-L ist ein arbeitsintensiver und für manchen sicher kaum überschaubarer Prozess. Daher unser Rat:
Prüfen Sie die Bescheinigungen der HU zur Überleitung und zu Ihrem Gehalt und wenden Sie sich bei Unklarheiten an die Personalstelle oder den Personalrat des Hochschulbereiches. Die Mitglieder von GEW und ver.di können sich individuell in ihren jeweiligen Gewerkschaften beraten lassen. Ausstehende tarifliche Ansprüche (z. B. bei Fehlern in der Überleitung) müssen Sie innerhalb von 6 Monaten schriftlich bei der Personalstelle geltend machen.
Die nichtamtlichen Fassungen der kompletten für die HU geltenden Tarifverträge zur Übernahme des TV-L und zur Überleitung in den TV-L finden Sie auf der Internetseite der HU-Personalstelle unter
http://www.personalabteilung.hu-berlin.de/themen-a-z/ubergreifend/tarifvertrag-hu-31-08-2010

Die gemeinsame Tarifkommission ver.di / GEW der HU hat sich intensiv mit den Tarifverträgen beschäftigt und ihnen zugestimmt.
Aktueller Stand: Tarif-Info vom 6.9.10 - unten abrufbar.

Vergütungstarifvertrag vom 24.01.10 (pdf / 18 kb)

Tarifvertrag zur Übernahme des TV-L für die HU (27.9.10) (pdf / 74 kb)

Tarifvertrag zur Überleitung in den TV-L (TVÜ-L HU, 27.9.10) (pdf / 60 kb)

Tarif-Info HU, 19.3.10 (pdf / 22 kb)

Tarif-Info HU, 6.9.10 (pdf / 26 kb)






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