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LDV-Beschluss Nr. 5: BaföG an Studienstrukturreform mit Bachelor- und Masterphase anpassen
Letzte Aktualisierung: 08.06.2007


Die GEW BERLIN fordert den Senat von Berlin und den GEW-Hauptvorstand auf, sich dafür einzusetzen, dass das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) so geändert wird, dass Studierende ohne Einschränkungen bis zum Ende des Masterstudiums grundsätzlich einen Anspruch auf BAföG haben.

Dazu ist folgende Änderung im BAföG vorzunehmen:

Die in § 10 BAföG geregelte Altersgrenze von 30 Jahren darf keine Anwendung finden beim Zugang zum Masterstudium in Studiengängen, die auf einem vorangehenden Bachelor-Studium aufbauen. Die jetzige Regelung, nach der das Masterstudium in jedem Fall als „neuer Ausbildungsabschnitt“ gilt, bei dessen Beginn BAföG nur weiter geleistet wird, wenn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, muss gestrichen werden. Sie benachteiligt Studierende in den neuen Studiengängen gegenüber Studierenden in den bisherigen Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen, bei denen die Altersgrenze von 30 Jahren nur zu Beginn des Studiums relevant ist. Besonders betroffen davon sind aktuell die Studierenden in den neuen Lehramtsstudiengängen in Berlin und in anderen Bundesländern, wo das Lehramtsstudium bereits auf BA und MA umgestellt ist.  Um Lehrer/in zu werden, müssen sie zwingend nach dem Bachelorstudium das ein- oder zweijährige Lehramtsmasterstudium absolvieren. Wer zu Beginn des Masterstudiums allerdings schon 30 Jahre alt ist, erhält dann keine BAföG-Förderung mehr. Das benachteiligt vor allem Studierende, die u.a. die Zugangsvoraussetzungen auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben.

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, dazu eine Bundesratsinitiative zu starten. Im GEW-Hauptvorstand stellt die GEW BERLIN einen Antrag, diese Forderung gegenüber dem Bund (Bundesregierung, Bundestag) einzubringen.




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