Letzte Aktualisierung: 08.06.2007
LDV-Beschluss Nr. 9 vom 07./08.06.07
Übergang vom Bachelor zur Master
Am 14.05.2007 veröffentlichte der ReferentInnenRat der HU Berlin eine Studie über die Studierbarkeit der modularisierten Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master. Die Ergebnisse der Studie weisen auf viele mögliche Handlungsoptionen zur Verbesserung der Studierbarkeit. Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse der HU tendenziell auch auf die anderen Berliner Hochschulen zutreffen.
Die GEW BERLIN beschließt:
Masterstudiengänge stehen grundsätzlich allen Interessierten mit einem Bachelorabschluss offen.
Daher muss Studierenden im Lehramtsbachelor die Aufnahme in einen Lehramtsmaster nach erfolgreichem Abschluss garantiert werden. Dies insbesondere, da der Lehramtsbachelor kein Berufsfeld aufweist und die GEW Berlin sich gegen die Berufsbezeichnung „HilfslehrerIn“ ausgesprochen hat.
Der Bachelorabschluss muss das alleinige formale Kriterium für die Zulassungen zum Masterstudium sein. Jede zusätzlich Zulassungsvoraussetzung wie NC, zusätzlich zu erbringende Leistungen oder Beurteilungen und Motivationsschreiben würde bedeuten, dass die Hochschulen ihre eigenen Bachelorabschlüsse selbst in Frage stellen bzw. abwerten.
Die Übergänge von Bachelor zu Master sind fließend zu gestalten.
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