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LDV-Beschluss Nr. 12: Änderung der "Zumessungsvorschriften" für das Schuljahr 2007/2008
Letzte Aktualisierung: 08.06.2007


LDV-Beschluss Nr. 12 vom 07./08.06.07

Änderung der „Zumessungsvorschriften“ für das Schuljahr 2007/08

1. Die GEW BERLIN fordert die Senatsbildungsverwaltung auf, die Deckelung der Stellen für den gemeinsamen Unterricht von SchülerInnen mit und ohne Behinderung sowie für die Sprachförderung aufzuheben und stattdessen diese wichtigen Aufgaben der Berliner Schule bedarfsgerecht auszustatten.

Dieser Bedarf muss in fachlich begründeten Richtlinien festgeschrieben und den Schulen in entsprechendem Umfang zugewiesen werden.

Es darf nicht sein, dass Lehrerstunden für diese vom Schulgesetz ebenso wie der Unterricht nach Stundentafel festgeschriebenen Aufgaben lediglich nach Haushaltslage und nicht nach Notwendigkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus fordert die GEW BERLIN, die Kategorisierung des Unterrichtsbedarfs in Grundbedarf (Unterricht nach Stundentafel) und Zusatzbedarf (alle anderen Zumessungen) zurückzunehmen.

Insbesondere die Stunden für sonderpädagogische Förderung in Regelschulen und für Sprachförderung dürfen nicht als „Zusatzbedarf“ und damit als Vertretungsreserve deklariert werden.

2. Eine konkrete Forderung der GEW BERLIN an Bildungssenator Prof. Dr. Zöllner ist, die im Entwurf der „Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen Schuljahr 2007/08“ vorgesehenen Stellenreduzierungen um über 100 Stellen im Bereich des Förderbedarfs (DaZ-Stunden) und das „neue“ Verteilungsmodell seiner Verwaltung offiziell zurückzunehmen.

Es muss ein neues Verteilungsmodell für zusätzliche DaZ-Stunden entwickelt werden, das den Schwerpunkt in den Grundschulen belässt, soziale Brennpunktschulen ebenso angemessen berücksichtigt wie den aus Sprachstandsüberprüfungen ersichtlichen individuellen Förderbedarf.

 



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