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Die "Giftliste" der Schulbürokratie
- Sie wollen die Arbeitszeit für Lehrkräfte verlängern.
- Sie wollen weitere Arbeitsplätze vernichten.
- Sie wollen pädagogische Verschlechterungen in den Berliner Schulen.
- Sie wollen die Senkung der Qualität der Ausbildung.
- Sie wollen den Bruch der Vereinbarung und den Betrug an den Berliner Lehrerinnen und Lehrern.
Durch eine gezielte Indiskretion gelangte am 1. Oktober 1999 pünktlich zu Beginn der heißen Phase im Wahlkampf eine Liste mit Kürzungsvorhaben im Schulbereich an die Presse.
Die scheidende Senatorin Stahmer hatte das Papier längst als fehlerhaft und nicht ihrem Auftrag entsprechend zurückgewiesen. Der Landesschulrat Pokall, Leiter der Arbeitsgruppe, die das Papier verfasst hat, hatte die Vorschläge offiziell zurückgezogen und seine Vorlage zu einem "nicht existenten Papier" erklärt. Erst danach gelangte der Text, allerdings ohne die dazugehörigen Materialien, an die Öffentlichkeit.
Die Weitergabe des Papiers durch nachrangige Mitarbeiter in der Senatsschulverwaltung zeigt, dass hier offensichtlich jeder seine individuelle Einschätzung über das, was der eigenen Karriere in künftigen politischen Konstellationen nützt, zur Richtschnur seines Handelns macht. In Wirklichkeit ist beides politisch verantwortungslos:
Das Verfassen des "Nichtpapiers" und seine tendenziöse Weitergabe.
"Giftlisten" sind vor Wahlen nichts Neues. Sie gehören zum Ritual von Arbeitgebern. Sie sollen im Koalitionspoker alle rechtzeitig daran erinnern, "Grausamkeiten" am Anfang einer Legislaturperiode zu begehen.
Vielleicht vergessen dann viele bis zur nächsten Wahl, wer hier was entschieden hat. Deshalb erinnern wir noch einmal: 1995 lag auch eine Giftliste vor. Sie hatte einen noch größeren Kürzungsumfang im LehrerInnenbereich als der, der dann im Umfang von ca. 3.500 Stellen von CDU und SPD in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen wurde. Danach hat die GEW weitere pädagogische Verschlechterungen und Verschlechterungen der Arbeitszeit durch eine Vereinbarung mit der Senatsschulverwaltung gebilligt vom Senat, verhindert. Aber: Gerade weil wir wissen, wie Koalitionsverhandlungen geführt werden, nehmen wir die jetzige Liste auch sehr ernst. Sie zeigt nämlich, wohin die Reise jenseits der Hochglanzwahlkampfbroschüren und der Sprüche "Mehr
Mäuse für die Schule" oder "Die Zukunft unseres Landes beginnt morgens um 8" gehen soll.
Aber es gibt zu 1995 einen gravierenden Unterschied. Die GEW hat es in der Zwischenzeit geschafft, weitere Angriffe weitgehend abzuwehren und den Senat auf eine andere Linie zu bringen. Vereinbaren statt verordnen heißt die Devise. Ein weiterer Stellenabbau und damit Arbeitsplatzverlust konnte so ebenso verhindert werden wie die Übernahme der Fristbeschäftigten gesichert wurde. Ganz offensichtlich ist es Ziel einer großen Koalition von Schulbürokraten bis hin zum Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes, diesen hart erkämpften Kompromiss zu knacken.
Unterrichtsversorgung: Giftliste des Landesschulrats
Die Arbeitsgruppe unter Leitung des Landesschulrates Pokall nimmt in drei Punkten Stellung zum Lehrerbedarf in der Berliner Schule.
1. Unterrichtsorganisation
Mehrbedarf in der Berliner Schule ergebe sich aus gesetzlichen Regelungen:
- Integration (§ 10 a Schulgesetz): "in Berlin werden ca. 1/3 der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die reguläre Grund- bzw. Oberschule integriert – eine Spitzenstellung unter den Bundesländern, wo sich die Integration durchweg nur auf die dortige Grundschule (Klassen 1 bis 4) mit wesentlich geringeren Kontingenten (maximal 20%) beschränkt. Berlin stellt dafür ca. 1.200 Lehrerstellen zur Verfügung."
- Vorklasse (§ 28 Schulgesetz):
"in allen anderen Bundesländern sind die Vorklassen nur für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Die übrigen Kinder mit fünf Jahren besuchen Kita-Einrichtungen. In Berlin besuchen etwa 40 % eines Altersjahrgangs diese Vorklasse, während zurückgestellte Kinder nur etwa einen Umfang von ca. 12 % eines Altersjahrgangs ausmachen. Die Berliner Vorklassen erfordern in etwa einen Mehrbedarf von ca. 550 VorklassenleiterInnenstellen."
- 10. Klasse der Hauptschule (§ 30 Schulgesetz):
"alle anderen Bundesländer (außer Brandenburg) kennen die Hauptschule nur bis Klasse 9 und die Klasse 10 als freiwilliges Angebot. In diesen Bundesländern besuchen ca. 30 % die 10. Klasse freiwillig. Das zusätzliche Angebot erfordert einen Umfang von ca. 150 Lehrerstellen."
- BB 10 und VZ 11 (§ 39 Schulgesetz):
"BB 10 sollte erhalten bleiben, … es bindet aber ca. 140 Lehrerstellen. VZ 11… sollte … nur noch als freiwilliges Angebot gestaltet werden; ca. 100 Lehrerstellen wären einzusparen". Darüber hinaus wird Mehrbedarf aus so genannten gewachsenen Entwicklungen abgeleitet.
- Klassenfrequenzen im 5. und 6. Jahrgang
"Wegen der sechsjährigen Grundschule bleiben die im 1. Jahrgang gebildeten Klassen durchweg bis Klasse 6 erhalten, was zu einer Durchschnittsfrequenz in den Klassenstufen 5 und 6 von 24 Kindern führt, während die Länder mit einer vierjährigen Grundschule die Klasse 5 neu einrichten und dann mit einer Durchschnittsfrequenz von 30 bzw. sogar darüber. Würde man die Klassen 5 und 6 auch neu einrichten, und zwar mit einer Durchschnittsfrequenz von 29 – wie in den Klassen 7 bis 10 -, so würden ca. 300 Lehrerstellen eingespart."
- Stundentafel
Die Rahmenvereinbarung der KMK sieht in der Regel 30 Stunden pro Jahrgang vor. In den anderen Bundesländern ist jeweils der Religionsunterricht mit 2 Stunden eingerechnet. Die Berliner Schule – ohne Religionsunterricht – liegt in Klasse 7 bei 29 (Gesamtschule 30), 8. 29 (Gesamtschule 30), 9. 30 (Gymnasium 31, Gesamtschule 33), in 10. 30 (in der Gesamtschule 33). Als Einsparpotential durch Absenkung der Stundentafel könnten etwa 200 Lehrerstellen eingespart werden. Im Bereich Unterrichtsorganisation wird daraus folgender Vorschlag abgeleitet: "Wenn in den angesprochenen Bereichen Änderungen vorgenommen werden müssen, so wäre am ehesten die Vorklasse für schulpflichtige, aber nicht schulfähige Kinder vorzusehen und VZ11 freiwillig zu gestalten."
2. Lehrerarbeitszeit
"Im Rahmen der Sparmaßnahmen in der vorletzten Legislaturperiode wurde die Arbeitszeit zum 01.08.92 für alle Lehrämter um eine Stunde angehoben; auf diese Weise sollte die Besserausstattung Berlins gegenüber den anderen Bundesländern gemildert werden. Seit Schuljahr 92/93 haben aber alle anderen Bundesländer ihre Lehrerarbeitszeit deutlich verändert, indem mindestens eine Unterrichtsstunde mehr für die jeweiligen Lehrämter vorgesehen wurde."
Diese Argumentation wird seit 1992 in allen Bundesländern gefahren. Sie ist in Wirklichkeit unverschämt und dumm, gleichwohl aber wirksam. Setzt sich diese Linie fort, gibt es hinsichtlich der Lehrerarbeitszeit, aber auch hinsichtlich aller pädagogischen Standards keine Grenze mehr bei den Verschlechterungen.
Weiter heißt es in Pokalls Papier: "In Berlin ist mit den Lehrerverbänden zum Schuljahr 98/99 und 99/00 vereinbart worden, dass Arbeitszeitkonten …für die Lehrkräfte festgelegt werden. In der Zwischenzeit haben umfangreiche Gespräche mit den Lehrerverbänden stattgefunden, um Möglichkeiten auszuloten, die Arbeitszeit neu zu regeln. Danach ist festzuhalten, dass es einvernehmlich Arbeitszeitmodelle mit den Lehrerverbänden nicht geben wird, weil die Lehrerverbände vor allen Dingen die Rückzahlung der Arbeitszeitkonten …und deutliche pädagogische Verbesserungen erwarten, wenn es auf der anderen Seite Verschlechterungen gebe."
Diese Aussage ist besonders bemerkenswert, da es immerhin der Landesschulrat Pokall war, der in Bezug auf das bekannte Eckpunktepapier zu Arbeitszeitmodellen offiziell die Verhandlungen für abgeschlossen und die Vereinbarung für unterschriftsreif erklärt hatte. So heißt es auch im Grundlagenpapier aus der Senatsverwaltung für Schule zu diesem Punkt: "Die angestrebten einvernehmlichen Vereinbarungen sind jedenfalls nur denkbar, wenn nicht vorab isolierte Entscheidungen zur Arbeitszeit und zu den Anrechnungsstunden gefällt werden. Im Übrigen hat der Senat mit der im Sommer 98 geschlossenen Vereinbarung für zwei Jahre darauf verzichtet, die Regelpflichtstundenzahlen für Lehrkräfte zu erhöhen und die Klassenleiterermäßigung zu reduzieren."
Die tendenziöse Umkehrung dieser Aussage im Bericht des Landesschulrates ist unübersehbar. Sie ist als Aufforderung zum offenen Vertragsbruch und zu vertragswidrigem Verhalten aufzufassen.
In diesem Bereich wird nun vorgeschlagen, einige Rahmenbedingungen für ein Arbeitszeitmodell politisch abzustimmen, das aus folgenden Komponenten bestehen soll:
- Variante 1:
eine Unterrichtsstunde mehr für alle Lehrämter außer für die Grundschule 1,5 Stunden und für die Hauptschule 0,5 Stunden mehr
- Variante 2:
eine Unterrichtsstunde mehr für alle Schulformen, außer Hauptschule: dort 0,5 Stunden mehr
- Variante 3:
Glatte Pflichtstundenzahl für alle, d. h. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsbildende Schule: 1 Stunde mehr Hauptschule : 0,5 Stunden mehr alle anderen Schulformen : 1,5 Stunden mehr
- zusätzlich Anwesenheit von mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Woche für alle Lehrkräfte (vorrangig für Beratung, aber auch für Vertretung)
- dafür sachgerechte Entlastung durch Berücksichtigung von aufwändigen Korrekturfächern bei den Ermäßigungstatbestände.
Jeder kann erkennen, was hier vorgeschlagen wird:
Der glatte Betrug an den Berliner Lehrerinnen und Lehrern durch Nichtrückzahlung der Arbeitszeitkonten, durch Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung, durch eine zweite getarnte Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Vertretungen und Umstrukturierung der Ermäßigungstatbestände für Korrekturfächer.
… und damit kommt die landesschulrätliche Arbeitsgruppe (grün-schwarz) zu
2. Ermäßigungstatbestände
Nach dem Hinweis darauf, dass der Vergleich mit anderen Bundesländern schwer fällt, "muss festgehalten werden, dass in Berlin ca. 3.300 Lehrerstellen für Ermäßigungstatbestände bereitgestellt werden. Dies entspricht etwa einem Anteil von 11 %, der im Vergleich zu anderen Bundesländern Berlin zweifelsfrei im oberen Teil der Länder erscheinen lässt."
Hier macht die Arbeitsgruppe den Vorschlag, politisch zu klären, ob "im Zusammenhang mit der Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte die Ermäßigungstatbestände innerhalb der nächsten zwei Jahre um ca. 600 Stellen (von 11 % auf 9 %) reduziert werden …" Noch vor kurzem hatte die Senatsschulverwaltung dem Abgeordnetenhaus die Ermäßigungsstunden aufgelistet und sie bei ca. 2.900 Stellen beziffert. Schon diese Auflistung war künstlich überhöht durch die Einrechnung von Sachverhalten, die weder in den Bereich der Ermäßigungs- noch der Anrechnungstatbestände zu zählen sind. So wurde beispielsweise der Religionsunterricht als Ermäßigungstatbestand aufgezählt, obwohl dies lediglich Unterricht in anderer Verantwortung ist. Oder Abordnungen in das Land Brandenburg oder in den Auslandsschuldienst wurden ebenfalls eingerechnet, obwohl hier das Land Berlin keinerlei Kosten hat. Die GEW BERLIN hat inzwischen einen ausführlichen Vergleich der Anrechnungs- und Ermäßigungstatbestände aller Bundesländer vorgenommen und festgestellt, dass Berlin hinsichtlich dieser Tatbestände den letzten Platz der Bundesländer mit 8 % einnimmt.
Unsere Antwort
Die Entwicklung trifft uns nicht unvorbereitet. Wir alle waren uns bewusst, dass der Bildungsbereich nicht ungeschoren davon kommen sollte, wenn um uns herum die Arbeitslosen und RentnerInnen zur Kasse gebeten werden, die Arbeitsplatzvernichtung weitergeht und die Spirale der Umverteilung von unten nach oben kräftig weiter gedreht wird.
In allen gesellschaftlichen Bereichen gleichen sich die Entwicklungen. Eine Gruppe von Scharfmachern bei den Arbeitgeberverbänden will Flächentarifverträge gänzlich abschaffen. Die Bundesregierung will die erste staatliche Lohnleitlinie in der Nachkriegsgeschichte beschließen. Schwarz-grüne Schulbürokraten wollen in unserem Bereich die Vereinbarung kippen und rufen offen zum Vertragsbruch auf.
Die GEW BERLIN wird den Widerstand dagegen breit organisieren. Wir werden nicht bereit sein, auch nur einen Schritt hinter die bisherige Linie zurückzugehen. Es darf keine weiteren Stellenstreichungen im Schulbereich geben. Die Arbeitszeitkonten müssen auf Heller und Pfennig zurückgezahlt werden, die Altersermäßigung, die Anrechnung der Tätigkeiten von KlassenleiterInnen sind ebenso tabu, wie die erneute Erhöhung der Arbeitszeit für Lehrkräfte. Mit gleicher Härte wird die GEW BERLIN jeden Versuch, weitere pädagogische Verschlechterungen durchzudrücken, bekämpfen.
Die GEW BERLIN wird alle gewerkschaftlichen Mittel einsetzen, um ihre Ziele zu erreichen.
Den "Brandstiftern" der Arbeitgeberseite rufen wir jetzt schon deutlich zu:
Finger weg von der Berliner Schule
Finger weg von der Lehrerarbeitszeit.
Diese Pläne setzen mutwillig und fahrlässig den Arbeitsfrieden und damit die Qualität der Berliner Schulen aufs Spiel!
Wir werden ab sofort mit unseren Aktionen anfangen. Unser Ziel ist es, nicht nur die LehrerInnen, sondern auch die Berliner SchülerInnen und Eltern gegen diese Pläne zu mobilisieren und zu organisieren. |
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