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Nr. 12 / 2007 Wahlausschreiben für alle Mitglieder

Wahlausschreiben für alle Mitglieder

Ab Februar 2008 wird in den Bezirken, Abteilungen und Fachgruppen gewählt

von Udo Jeschal, Geschäftsführer

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
entsprechend der Satzung und der „Ordnung über die Durchführung von Direktwahlen“ der GEW BERLIN finden von Februar bis Mai 2008 Wahlen in allen Bezirken, Abteilungen und Fachgruppen statt.

Bei diesen Wahlen haben alle Mitglieder der GEW BERLIN das aktive Wahlrecht (d.h. sind wahlberechtigt), deren Aufnahme in die GEW spätestens zu Beginn des Monats vollzogen ist, in dem die jeweiligen Wahlmitgliederversammlung durchgeführt wird. Alle Mitglieder sind in den Bezirken bzw. Abteilungen und – mit Ausnahme der Mitglieder der Abt. Wissenschaft – in den Fachgruppen wahlberechtigt.

Das passive Wahlrecht haben (d.h. wählbar sind) alle Mitglieder in ihrer jeweiligen Fachgruppe/ihrem jeweiligen Bezirk bzw. Abteilungen. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder der GEW mindestens sechs Monate (gerechnet vom Tag der Wahlmitgliederversammlung) angehören. Vorausgegangene Mitgliedszeiten in anderen DGB-Gewerkschaften werden angerechnet. Bei diesen Wahlen sind folgende Funktionen zu besetzen:

Bezirke/Abteilungen:

  • die/der Vorsitzende
  • die/der 2. Vorsitzende
  • die/der 3. Vorsitzende
  • die Schatzmeisterin/ der Schatzmeister
  • eine von die Mitgliederversammlung vorab festzulegende Anzahl von BeisitzerInnen in der Bezirksleitung
  • die Delegierten in der Landesdelegiertenversammlung

Nach § 22,2 der Satzung der GEW BERLIN wird die Zahl der bezirklichen Delegierten bzw. der Delegierten der Abteilungen auf der Basis der Mitgliedszahlen vom 01.01.2008 ermittelt

Fachgruppen:

  • die/der Vorsitzende
  • die/der stellvertretende Vorsitzende
  • bis zu zehn weitere Mitglieder des leitenden Ausschusses der Fachgruppe
  • ein/e Delegierte/r der Fachgruppe für die Landesdelegiertenversammlung

Alle aktiv wahlberechtigten Mitglieder können für ihren jeweiligen Bezirk/Abteilung und ihre jeweilige Fachgruppe KandidatInnen für die zu vergebenden Mandate benennen. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann sich selbst vorschlagen. Die Benennung muss schriftlich erfolgen; hierzu muss die schriftliche Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen bzw. der Vorgeschlagenen beigefügt sein. Weitere KandidatInnen können auf der jeweiligen Wahlmitgliederversammlung durch die dort Anwesenden benannt werden.

Die Wählerverzeichnisse sind während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der GEW BERLIN einzusehen. Bei einem Wechsel des (Dienst-)Bezirks und /oder der Fachgruppe muss dieser der Geschäftsstelle spätestens 2 Wochen vor der betreffenden Wahlversammlung mitgeteilt werden, anderenfalls kann das Wahlrecht nur im bisherigen Bezirk beziehungsweise der bisherigen Fachgruppe ausgeübt werden.

Außerhalb der Wahlmitgliederversammlung besteht keine Möglichkeit, sich an den Wahlen in der GEW BERLIN zu beteiligen. Die Briefwahl ist nicht vorgesehen. 

Die Termine für die jeweiligen Wahlversammlungen werden über die blz, den Vertrauensleute-Rundbrief und die Internetseiten der GEW BERLIN (www.gew-berlin.de) bekannt gegeben.

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