| Forderungen und Ziele des Referats F der GEW
Kinder- und Jugendhilfe hat in Zeiten der so genannten Haushaltskonsolidierung keine Konjunktur. Zwar reden nahezu alle Parteien in Vorwahlkampfzeiten von der Bedeutung der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn es dann aber Ernst wird, d.h., wenn die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen gefragt ist, entpuppen sich viele vollmundige Ankündigungen als Sprechblasen. Die bezirkliche und landesweite Kinder- und Jugendarbeit steht mitten im Wahlkampf vor dem Aus! Es droht das Wegbrechen der bezirklichen Arbeit durch Auslaufen der AB-und LKZ-Maßnahmen. Hier muss gemeinsam von den Bezirksleitungen und dem GLV gerade in den besonders betroffenen Bezirken wie Hohenschönhausen, Hellersdorf, Marzahn, Mitte usw. die Forderung nach Übernahme der Kinder- und Jugendarbeit in die Regelfinanzierung erhoben werden. Gerade im Ostteil der Stadt befindet sich die Kinder- und Jugendarbeit seit der Wende in einem ständigen Verteidigungskampf. Dies muss ein Ende haben. Die gesetzlichen Anforderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) müssen sich endlich in der Ausstattung der Bezirkshaushalte widerspiegeln.
Den beabsichtigten Streichungen von 8,5 Mio DM für die landesweite Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Kindererholungsmassnahmen) muss entschiedener Widerstand entgegengesetzt werden. Es wird überlegt, die Streichung durch Lottomittel "gegenfinanzieren" zu wollen. Damit wird der gesetzliche Anspruch der Kinder und Jugendlichen nach KJHG auf eine Stufe gestellt mit der unlängst misslungenen Bergung eines im Zweiten Weltkrieg vor Norwegen versunkenen Militärflugzeuges – hier zahlte die Stiftung Deutsche Klassenlotterie auch. Die GEW BERLIN fordert, ein Finanzierungsmodell für die Kinder- und Jugendarbeit zu entwickeln, dass dem KJHG und dem AG KJHG (Ausführungsgesetz zum KJHG) entspricht und die Kinder- und Jugendarbeit nicht der Haushaltskonsolidierung opfert.
Für eine andere Kita-Politik
Die Forderungen des Bündnisses für Kinder müssen verbreitet werden. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, freien Trägern und Einzelpersonen hat im Februar dieses Jahres begonnen, die Situation der Kindertagesstätten verstärkt in das öffentliche Blickfeld zu rükken. Im Rahmen des Bündnisses (die blz berichtete) sind z.B. Forderungen nach einer spürbaren Reduzierung der Elternbeiträge erhoben worden. Die Bezirke sind aufgerufen, gemeinsam mit den Beschäftigten in den Kitas, den Kindern und Eltern, jede Gelegenheit zu nutzen, die Forderungen weiter publik zu machen und von den sich zur Wahl stellenden Politikern klare Zusagen zu fordern über deren Unterstützung. Der Wahlkampf bietet sich an! Alle sind aufgefordert, sich an der Unterschriftensammlung zu beteiligen.
Die Kooperation von Schule und Jugendhilfe verstärken
Vielfältige gesellschaftliche Entwicklungsprozesse haben dazu geführt, dass sich die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen stark geändert haben. Wichtiger Bestandteil der Bewältigung von Problemen und von Konfliktlagen der Kinder und Jugendlichen ist eine intensive Zusammenarbeit der Schule mit der Jugendhilfe. Schule und Jugendhilfe haben zwar unterschiedliche Zugänge und Aufgaben, richten sich aber an dieselben Kinder und Jugendlichen. Das betrifft sowohl die Schulsozialarbeit als Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule als auch die Zusammenarbeit der Schule mit Einrichtungen der Jugendhilfe. LehrerInnen und sozialpädagogische Fachkräfte müssen dabei gleichberechtigt zusammenarbeiten und die jeweils andere Position kennen und akzeptieren lernen.
Im KJHG ist die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bestimmt. Die GEW BERLIN fordert, die Kooperation auch im Schulgesetz zu verankern und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu entwickeln, zu überprüfen und auszuweiten. Das Land Brandenburg hat zu diesem Zweck eine Kooperationsstelle Schule/Jugendhilfe eingerichtet – für das Land Berlin eine Aufforderung!
Schulstationen absichern
Im Rahmen eines Modellversuchs gibt es an mittlerweile über 100 Schulen Schulstationen. Hier können Kinder in akuten Problem- oder Belastungssituationen beraten werden. Kindern an Grund- und Sonderschule wird von pädagogischen Fachkräften direkt geholfen. Von allen Seiten ist die Bedeutung dieser sozialpädagogischen Tätigkeit anerkannt. Dennoch ist sie gefährdet, da es die Senatsverwaltung für Schule bis heute nicht geschafft hat, für diese notwendigen Einrichtungen eine Regelfinanzierung bereitzustellen. Es droht auch hier mit dem Auslaufen der AB-Massnahmen das Aus, wenn es nicht den Bezirken gelingt, die verbale Unterstützung der Schulstationen auch haushaltswirksam werden zu lassen. Eine weitere Aufgabe für die Bezirksleitungen und den GLV.
Arbeitsplatz der ErzieherInnen/SozialpädagogInnen
Das Referat F wird weiterhin an der Umsetzung des LDV-Beschlusses zur Ausweitung der sozialpädagogischen Aufgabenfelder arbeiten. In diesem Zusammenhang wird auch die Aufnahme von Folgeverhandlungen zur Vereinbarung zur Personalbemessung in den Kitas von Bedeutung sein sowie die Tarifierung der Vor- und Nachbereitungszeiten. Die "sozialverträgliche" Bewältigung von Personalüberhängen ist weiterhin ein Thema wie auch der verständliche Wunsch vieler Erzieherinnen nach Vollzeitbeschäftigung.
Die o.g. Themen decken die gesamte Palette des Referats natürlich nicht vollständig ab. Hier gibt es noch einige nicht genannte, aber dennoch genauso wichtige Bereiche, wie z. B. die Reform der Erzieherinnenausbildung.
Die Fachgruppen des Referats und v.a. die bezirklichen Gremien der GEW sind aufgerufen, die Arbeit des Referats zu unterstützen und zu begleiten.
Klaus Schroeder |