GEW Berlin
GEW BERLIN
Home  
Aktuelles  
Adressen  
Downloads  
GEW-Zeugnis  
Informationen  
Inhalt  
Lehrproben  
Mitgliederportal  
Mitglied werden  
Seminare  
Service  
Themen  
Veranstaltungen  
Zeitschrift (blz)  
Impr./Kontakt  
Nr. 09/1999
Schwerpunkt: Bildungspolitik
Eine Studie von Ulf Preuss-Lausitz belegt:

Integration ist nicht teurer als Separation

In seinem Beschluss von 1997 hat das Bundesverfassungsgericht die Frage verneint, ob die Überweisung einer Schülerin mit einer Behinderung in eine Sonderschule gegen ihren, bzw. den Willen ihrer Eltern, eine verbotene Benachteiligung darstelle. Es sei zulässig, dass der jeweilige Landesgesetzgeber die Verwirklichung integrativer Beschulung unter den Vorbehalt des finanziell Möglichen stelle, legte damals das höchste deutsche Gericht fest.

Doch schon in diesem Beschluss von 1997 steht auch diese Feststellung: "Die Überweisung in eine Sonderschule benachteiligt den an integrativer Beschulung interessierten behinderten Schüler wenn die erforderliche Gesamtbetrachtung ergibt, dass seine Erziehung und Unterrichtung an der Regelschule mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich ist (und) der dafür benötigte personelle und sächliche Aufwand mit vorhandenen Personal- und Sachmitteln bestritten werden kann".

Ulf Preuss-Lausitz hat nun eine Kostenanalyse vorgelegt, die den Vergleich der entstehenden Kosten bei integrativer und separierender Beschulung auf eine breitere empirische Grundlage stellt. Er hat in Berlin den Bezirk Neukölln, im Land Brandenburg den Landkreis Oder-Spree, sowie in Schleswig-Holstein den Landkreis Segeberg in seine Untersuchung einbezogen. Diese noch unveröffentlichte Studie belegt eindrucksvoll, dass das Kostenargument nicht länger als "Totschlagargument" gegenüber dem Wunsch nach integrativer Beschulung missbraucht werden kann. Die Ergebnisse belegen, dass in den beiden Landkreisen der integrative Unterricht erheblich kostengünstiger und im Berliner Bezirk Neukölln nicht teurer ist als die Beschulung in der Sonderschule.

Starke Kostenunterschiede an den Sonderschulen

Zunächst gibt es erhebliche Kostenunterschiede, was die Sonderschulart betrifft, aber auch innerhalb einer Sonderschulart kann es erhebliche Unterschiede geben. So kostet in Berlin-Neukölln ein Schüler einer Sonderschule für Geistigbehinderte den Steuerzahler im Jahr ca. 34 000 DM, an den beiden Sonderschulen für Lernbehinderte kostet der Platz einmal ca. 17 000 DM und einmal nur ca. 12 000 DM, was u.a. daran liegt, dass die preiswertere Schule bei vergleichbaren Personal- und Betriebskosten eine deutlich höhere Schülerzahl vorweisen kann. Demgegenüber kostet ein Platz an der untersuchten Neuköllner Grundschule im Jahr ca. 6 500 DM pro Schüler, und für die insgesamt 44 integrierten Förderschüler entstanden durchschnittlich Zusatzkosten für Personal und Beförderung von ca. 17 500 DM, wobei es je nach Behinderungsart erhebliche Abweichungen von diesem Durchschnittswert gibt. Insgesamt kostete ein Integrationsplatz an dieser Grundschule im Durchschnitt ca. 24 000 DM. Vergleicht man dies mit den Kosten von ca. 23 700 DM, die diese Schüler durchschnittlich an Sonderschulen verursachen würden, so erscheint die integrative Beschulung zunächst als geringfügig teurer. Da bei dem letzten Wert allerdings die Beförderungskosten noch nicht berücksichtigt waren, verschwindet der geringe Kostenvorteil der Sonderbeschulung in diesem Fall wieder.

Unterschiede bei Personal- und Sachmitteln

Damit konnte Preuss-Lausitz eine Grundannahme seines Forschungsprojektes bestätigen: Bei Kostengleichheit der Gesamtkosten sind in der Regel bei Gemeinsamem Unterricht die Personalkosten höher, die Beförderungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten geringer als in Sonderschulen. Für den Steuerzahler ist damit Kostengleichheit gegeben, für die einzelnen Kostenträger jedoch nicht. Der Bezirk Neukölln würde durch mehr Gemeinsamen Unterricht seine Kosten senken (Beförderungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten), das Land etwas höhere Kosten haben (Personalkosten).

Der Einspareffekt

Konkret bedeutet das: Der Berliner Bezirk Neukölln könnte jährlich rund 1,3 Millionen DM Beförderungskosten einsparen. Im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg könnte durch die Integration eines "körperbehinderten" Kindes im Jahr ca. 10 000 DM eingespart werden. Wenn man diese Summe auf 10 Schuljahre hochrechnet, hätte man durch die nicht aussondernde Förderung eines einzigen "körperbehinderten" Kindes 100 000 DM erwirtschaftet, die etwa für nötige Umbaumaßnahmen an einer Schule (Rampen, rollstuhlzugängliche WC, Treppenlifte etc.) zu veranschlagen sind. Und im schleswig-holsteinischen Landkreis Segeberg konnten bei sechs "integrierten Förderschülern" sogar ca. 20.000 DM durchschnittlich pro Kind und Jahr eingespart werden. Kein Wunder, dass auch der Rechnungshof dort die Integration lobt!

Weiterhin wurde die Vermutung bestätigt, dass integrativer Unterricht besonders kostengünstig ist, wenn er in erheblichem Umfang durchgeführt wird, also nicht nur in Ausnahmefällen. Selbstverständlich sollte sein, dass zumindest ein Teil der eingesparten Kosten (z.B. 50%) in nötige Umbaumaßnahmen oder Lehrerfortbildungsmaßnahmen investiert werden.

Empfehlung an die Politik

Abschließend kommt Preuss-Lausitz zu folgenden Empfehlungen: "Vor allem die Kultusministerien, die für Personalkosten zuständig sind, befürchten bei Zunahme des Gemeinsamen Unterrichts eine Kostenexplosion. Die vorliegende Studie zeigt einen anderen Weg: Nötig ist eine Gesamtrechnung sowohl innerhalb der sonderpädagogischen Personalkosten als auch auf der Ebene von Gesamtrechnungen, die die übrigen Kostenträger einbeziehen. Dann sind kostenneutrale Verlagerungen der sonderpädagogischen Förderung – bei mindestens gleicher pädagogischer Qualität – kein Problem. Empfohlen wird daher, für größere Regionen – das kann ein Landesteil, ein Kreis bzw. eine kreisfreie Stadt oder ein größerer Stadtteil sein – Planungen zu entwickeln, an denen alle Kostenträger beteiligt sind und wo ggf. Kostenverschiebungen durch Ausgleichsvereinbarungen geregelt werden. Solche Vereinbarungen gibt es im Schulbereich ja schon etwa bei potentiellen Energieeinsparungen einer Schule, wobei häufig definiert ist, dass sie 50 Prozent der Einsparungen für eigene Zwecke behält, 50 Prozent an den Schulträger abführt. Ähnlich könnte hier vorgegangen werden: Wenn etwa der Schulträger durch vermehrte wohnortnahe Integration Mittel reduziert, sollte er 50 Prozent behalten dürfen, 50 Prozent für behinderungsgerechte kleine Baumaßnahmen ausgeben oder in einen Gesamttopf geben, aus dem dann etwa zusätzlich entstehende Personalkosten des Landes oder anderer Träger, etwa für Therapie, Betreuung, Unterricht mit abgedeckt werden. Das schlösse die Einrichtung einer entsprechenden regionalen Konferenz ein, in der diese Fragen jährlich (bzw. halbjährlich) geregelt werden. Sinnvollerweise könnten an dieser Konferenz beratend Vertreter von Eltern mit behinderten Kindern teilnehmen. Natürlich ist es sinnvoll, auf regionaler Ebene eine langfristige Perspektive der Umwandlung aller Sonder-/Förderschulen zu entwickeln. Denn das parallele Angebot führt, wie in dieser Studie gezeigt werden konnte, bei kleiner werdenden Sonderschulen zu relativen Kostensteigerungen."

Sollten sich die verantwortlichen Politikerlinnen nicht einmal durch die zu erzielenden Einspareffekte zur durchgängig nicht aussondernden Förderung von Schüler/innen mit Beeinträchtigungen durchringen können, dann müssten sich betroffene Eltern – wieder einmal – auf den Weg vor die Gerichte begeben. Mit Hilfe dieser Studie dürfte dies ein ganzes Stück aussichtsreicher sein als bisher – sogar vor dem Bundesverfassungsgericht.

Manfred Rosenberger
zurück nach oben
Login
Registrieren
Hilfe
Beitragsquittung für 2011 ausdrucken
Mitmachen: Projekte
blz - die Zeitschrift der GEW BERLIN
Mediadaten
Terminplan
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004
Jahrgang 2003
Jahrgang 2002
Jahrgang 2001
Jahrgang 2000
Jahrgang 1999
Wir über uns
Kalender 2011/2012 bestellen
Service und Beratung
Ich möchte Mitglied werden
Mitglieder werben Mitglieder
Markt / Kleinanzeigen
Zeugnisprogramm