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Nr. 09/2003
Tarifverhandlungen und Lehrerarbeitszeit
Ohne Rücknahme der Arbeitszeiterhöhung gibt es keinen Tarifvertrag.

von Ulrich Thöne, Vorsitzender der GEW BERLIN

Am 30. Juni erhielt die GEW BERLIN überraschend einen Telefonanruf, der ver.di-Bundesvorsitzende Franz Bsirske habe mit dem Berliner Senat eine Verhandlungsmöglichkeit für einen Tarifvertrag erreicht. In einer eiligst zusammengerufenen Sitzung verständigten wir uns darauf, diese Verhandlungsoption wahrzunehmen. Wir wollten keine noch so geringe Chance auslassen, um zu einer befriedigenden Lösung zu kommen.

Besonders schwierig war dies für die GEW, weil in unserem Organisationsbereich die Senatsvorgabe "Arbeitszeitverkürzung gegen Gehaltseinbuße" nicht greifen kann. Denn bleibt das Bildungsangebot bestehen, zieht jede Arbeitszeitverkürzung Neueinstellungen zwingend nach sich mit der Folge, dass der gewünschte Spareffekt nicht erreicht werden kann. Seit dem 30. September 2002 propagiert der Senat den Slogan "Lohnkürzung gegen Arbeitszeitverkürzung" und seit diesem Tag halten wir dem Senat entgegen, dass diese Ankündigung für den Bildungsbereich eine Mogelpackung ist. Und mit der Arbeitszeiterhöhung vom 8. Januar kam bei uns erst recht die Befürchtung auf, dass diese Erhöhung bestehen bleibt, um damit den Ausgleich für die geplanten finanziellen Kürzungen zu "bezahlen".

Zwei Tage haben wir intensiv verhandelt, aber die Senatsvertreter wollten über die Lehrerarbeitszeit nicht sprechen: dies sei eine beamtenrechtliche Frage und hätte in Tarifverhandlungen nichts zu suchen. An dieser Stelle drohten die Verhandlungen zu scheitern. Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, hätten wir, um ein Zeichen zu setzen, die Verhandlungen an dieser Stelle unterbrochen.

Beiden Seiten war völlig klar, dass hier ein nicht geklärter tiefer Gegensatz besteht. Im weiteren Verlauf wurde dann der Eindruck erweckt, dass über die beamtenrechtlich zu klärende Frage der Lehrerarbeitszeit zu einem späteren Zeitpunkt verbindlich verhandelt werde.

Im Folgenden wurde nach Wegen gesucht, wie bei den Angestellten im Bildungs- und Lehrerbereich durch eine echte Arbeitszeitverkürzung ein Ausgleich für die geplante Lohnkürzung gefunden werden kann. An dieser Stelle wurde deutlich, dass mit diesem Tarifvertrag sehr gegensätzliche Erwartungen verbunden waren. Er sollte zu kräftigen Einsparungen führen, er sollte bestehende Tarifverträge nicht aushebeln und gleichzeitig Hilfestellung für sachliche Lösungen sein sowie jungen Leuten eine Chance auf einen Arbeitsplatz bieten. Das alles ist möglicherweise in einer von den Gewerkschaften angestrebten solidarischen Konferenz über die Konsolidierung des Berliner Haushalts als Vereinbarung möglich, aber im Rahmen eines Tarifvertrages schwer unterzubringen.

Die gemeinsame Tarifkommission gab dem erreichten Zwischenergebnis ihre grundsätzliche Zustimmung. Anschließend betonten dann die Senatsvertreter noch einmal ausdrücklich, im Rahmen dieser Tarifverhandlungen nicht über beamtenrechtliche Regelungen sprechen zu wollen. Das könne erst im Anschluss geschehen. Deswegen wurde nur - aber immerhin - vereinbart, dass bei einer Übertragung des Ergebnisses auf die BeamtInnen über eine nicht diskriminierende Arbeitszeitrücknahme auch für LehrerInnen verhandelt werden müsse. Dem hat Klaus Wowereit zugestimmt. Gewissermaßen als finanzwirksamer deutlicher Merkposten wurde vereinbart, für die in Aussicht genommene Arbeitszeitverkürzung bei den angestellten LehrerInnen als Ausgleich Neueinstellungen zum 1.8.03 vorzunehmen. Allen Beteiligten war klar, dass dadurch der künstliche Überhang, der durch die Arbeitszeitverlängerung im Januar geschaffen worden ist, erhöht würde. Dies macht nur dann einen Sinn, wenn dieser Überhang durch die Rücknahme der Arbeitszeitverkürzung vom Januar wieder aufgehoben wird.

Zur Pressekonferenz gab es keine gemeinsam formulierten Eckpunkte der Verhandlungen. Überraschend deutlich warb der Regierende Bürgermeister für den Tarifvertrag auch mit dem Hinweis auf die Neueinstellungen, die dieser Vertrag zusätzlich ermögliche.

Fataler Weise aber erweckte er im übrigen den Eindruck, dass in den Tarifverhandlungen auch über die Übertragung für den Beamtenbereich mit dem Ergebnis verhandelt worden sei, dass eine Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung für Lehrkräfte nicht möglich sei.

Kaum einen Tag später dementierte der Senat die Absicht, zum 1.8. 2003 zusätzlich einstellen zu wollen. Gleichzeitig wollte er von Verhandlungen über die Lehrerarbeitszeit nichts mehr wissen. Er brüskierte so die GEW und die ganze Tarifgemeinschaft. Alle beteiligten Gewerkschaften erklärten deshalb noch einmal öffentlich, dass beide Punkte zu den vereinbarten Eckpunkten für einen Tarifvertrag gehörten und forderten den Senat auf, sich an die getroffene Vereinbarung zu halten.

In den nachfolgenden Wochen hat es eine Reihe von Gesprächen und Verhandlungen gegeben. Es gibt einen Tarifvertragsentwurf, der den Gewerkschaften zur Unterschrift vorliegt. Ausgenommen ist aber der Lehrerbereich, weil der Senat nicht bereit ist, die Arbeitszeitverlängerung zurückzunehmen. Hier gibt es keinen Vertragsentwurf und es bleibt alles beim alten.

Wir werden deshalb alle gemeinsam und solidarisch weiter für die Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung für LehrerInnen kämpfen müssen, um nicht nur unsere Überlastung zu mindern und damit für mehr Qualität in den Schulen zu sorgen, sondern auch, um 1.460 jungen KollegInnen eine dauerhafte Chance auf einen sicheren Arbeitsplatz zu eröffnen.

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