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Nr. 01/2000
Schwerpunkt: Einschätzung der Koalitionsvereinbarung
Slalom im Wissenschaftsbereich

Überall dort, wo es konkret werden müsste, endet der Text. Die Rede ist vom Teil „Wissenschaft“ der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD. Für Laien klingt alles wunderbar: „Berlins herausragender Rohstoff ist das Wissen“; „Berlins Denkfabriken, Zukunftslaboratorien und Ideenwerkstätten sind das wertvollste Expertisepotential für Unternehmen, Verbände, Politik...“ Hervorzuheben ist eigentlich das, was nicht geschrieben bzw. „zwischen den Zeilen“ steht. Auf einige Punkte wollen wir hier eingehen.

Die Koalition hält an 85.000 ausfinanzierten Studienplätzen fest. Langfristig soll diese Zahl wieder erhöht werden, eine Aussage, die die SPD wahrscheinlich als Erfolg verkaufen wird. Wie das finanziert werden soll und vor allem, wann das sein soll, bleibt offen. Neu und einigermaßen skandalös ist, dass nun die Ausbildungsplätze an der Berufakademie in die Zahl von 85.000 Studienplätzen eingerechnet werden sollen. Mehr Geld für die Hochschulen ist offenbar nicht zu erwarten. Oder doch ? Vielleicht durch Studiengebühren? Das „Erststudium“ soll bis zum Abschluss Diplom/Magister und Master gebührenfrei bleiben, ggf. auch die Doktorandenausbildung. Es sei der SPD zugute zu halten, dass sie durchsetzen konnte, dass hier auch der Masterabschluss einbezogen wurde und die von der CDU geforderten Gebühren für Langzeitstudierende verhindert wurden. Dennoch ist die Vereinbarung in diesem Punkt voller Unklarheiten. Was ist mit Ergänzungsund Aufbaustudien? Was ist mit einem Promotionsstudium? Für die CDU bleibt genügend Spielraum, ihre Gelüste nach einem Einstieg in Studiengebühren zu befriedigen.

Hochschulvertäge

Die Koalition will die Hochschulverträge als Instrument von Planungssicherheit fortsetzen und sie zu echten Leistungsverträgen unter Einbeziehung qualitativer Elemente ausbauen. Künftig soll auch die Nachwuchsförderung vertraglich geregelt werden. Das ist zu begrüßen. Die Aussagen zur Finanzierung bleiben allerdings sogar hinter dem jetzigen Stand der Verträge zurück. Lediglich die „Aufwüchse in den Versorgungslasten“ sollen auch künftig berücksichtigt werden. Was ist mit den Tarifsteigerungen und den Beihilfelasten? Was ist mit dem hohen Sockel an Versorgungslasten, der vor allem die Fachhochschulen an den Rand der Existenz bringt? Interessanterweise soll das Vertragssystem, dieser „erfolgreiche Weg der Planungssicherheit und Leistungsorientierung“, nun auch auf die außeruniversitären Forschungseinrichtungen ausgedehnt werden. Wir erinnern uns: Erst wurden den Hochschulen über 800 Mio. Mark gestrichen. Dann bot das Land ihnen großzügig die Verträge an mit der Zusicherung, sie von weiteren Kürzungen während der Laufzeit der Verträge auszunehmen. Den Hochschulen blieb keine Wahl. Natürlich ist es nur legitim, dass auch die Forschungseinrichtungen Rechenschaft darüber abzulegen haben, was sie mit den staatlichen Geldern machen oder auch nicht. Zu befürchten ist allerdings, dass sich die Koalition dadurch Einsparungen erhofft. Damit sollen, so die Vereinbarung, dann solche Prestigevorhaben, wie der „Initiativfonds für strategische Ausrichtung“ (was immer das sein mag) finanziert werden.

Wissenschaftlicher Nachwuchs

Bemerkenswert inhaltsleer ist die Vereinbarung auch bei der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses. Dieser ist „besondere Aufmerksamkeit zu widmen“. Erfreut können wir dann feststellen, dass die Zahl der aus dem Berliner Nachwuchsförderpogramm (NaföG) finanzierten WissenschaftlerInnen erhalten werden soll. Hat die SPD hier Kürzungen verhindert? Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass in den Berliner Hochschulen in den letzten Jahren etwa 1000 Qualifizierungsstellen abgebaut wurden. Neben kürzeren Vertragslaufzeiten sind immer mehr NachwuchswissenschaftlerInnen teilzeitbeschäftigt. Die Qualifizierung ist dann Freizeitbeschäftigung. Es ist zu begrüßen, dass die Nachwuchsförderung in das System der Hochschulverträge, quasi als Zielvereinbarung mit den Hochschulen, einbezogen werden soll. Wer allerdings will, dass mehr Qualifizierungsmöglichkeiten für den Nachwuchs aufgetan werden, muss die Finanzierung sichern. Die GEW BERLIN hat dazu Vorschläge unterbreitet, u. a. zur Ablösung der hohen Mietkosten der Hochschulen.

Hochschulgesetz

Das Berliner Hochschulgesetz soll novelliert werden. Was mit der Eprobungsklausel begonnen wurde, soll nun dauerhaft fortgeschrieben werden: weniger gesetzliche Detailregelungen und mehr Spielräume für hochschulspezifische Ausgestaltungen. An der Rechtsund Fachaufsicht hält die Koalition fest. Die Gesetzesnovellierung wird ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Arbeit sein. Die GEW BERLIN wird darauf achten, dass die Erfahrungen der Erprobung unterschiedlicher Leitungsmodelle gründlich ausgewertet werden. Gleichzeitig muss deutlich werden, dass bestimmte Bereiche nicht ins Belieben der Hochschulen gestellt werden dürfen. Das betrifft z.B. die Beschäftigungs- und Dienstverhältnisse und die Beteiligung der Hochschulangehörigen und ihrer Interessenvertretungen.

Internationaler Standort

Die Internationalisierung des Studien- und Wissenschaftsstandortes Berlin soll gezielt befördert werden. Angestrebt werden dabei u. a. die Ausweitung fremdsprachlicher Lehrangebote, die Errichtung der International Business School und die Einführung von Bachelorund Masterstudiengängen. Um Berlin für ausländische Studierende und WissenschaftlerInnen attraktiver zu machen, ist allerdings mehr vonnöten. Die jüngste Sonderuntersuchung des Deutschen Studentenwerkes zur sozialen Lage ausländischer Studierender hat erneut auf erhebliche Hemmnisse bei den Aufenthaltsvorschriften und der Studienfinanzierung durch Erwerbstätigkeit hingewiesen. Betroffen davon sind in erster Linie Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EULändern. Berlin darf sich nicht darauf ausruhen, dass der Anteil ausländischer Studierender hier bundesweit am höchsten ist. Der Abbau von Studienplätzen und die damit verbundene Zunahme von Zulassungsbeschränkungen setzen auch hier die falschen Signale.

Matthias Jähne
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