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Nr. 02/2000
Zum Vergleich Hamburg – Berlin
Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Länderfinanzausgleich wird der Ausstattungsvergleich Hamburg-Berlin die öffentliche Diskussion im Bildungsbereich prägen.

Berlin drohen nach dem Urteil ab 2004 Kürzungen der Ausgleichszuschüsse, insbesondere wenn so genannte Ausstattungsvorsprünge nicht abgebaut werden. Der Ausstattungsvergleich Hamburg-Berlin wird deshalb in den beiden Stadtstaaten die Diskussion prägen.

Die GEW BERLIN fürchtet diesen Vergleich nicht. Wir wollen uns aber nicht an einem Versuch beteiligen, mit Hilfe des Ausstattungsvergleichs eine Spirale nach unten in Gang zu setzen. Diese Spirale gab es in den letzten zehn Jahren in Bezug auf die Lehrerarbeitszeit in allen Bundesländern.

Ermäßigungstatbestände unterschiedlich

Betrachtet man den prozentualen Gesamtanteil aller Ermäßigungstatbestände am Gesamtstellenplan Schule kommen wir zu folgenden Werten (in Prozent) der Bundesländer:

  • Baden-Württemberg 9,0
  • Bayern 10,0
  • Brandenburg 8,8
  • Bremen 12,7
  • Hamburg 13,2
  • Hessen (geschätzt)10,2
  • Niedersachsen 10,1
  • NRW (geschätzt) 10,5
  • Rheinland-Pfalz (geschätzt) 9,6
  • Sachsen-Anhalt 10,0.

Berlin kommt in diesem Vergleich auf 8,0 Prozent. Schon daran wird deutlich, dass von Ausstattungsvorsprüngen Berlins nicht gesprochen werden kann.

Notwendige Vergleichsdaten

Will man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, dann müssen für einen seriösen Vergleich mindestens folgende Daten erhoben und gewichtet werden:

  1. Schülerzahl und Zusammensetzung (Anteile an den Bildungsgängen, Ausländeranteil)
  2. Schulstruktur und inhaltliche Struktur (Aufgabe Hauptschule, Population der Hauptschule)
  3. Bildungspolitische Profile (auf Grund politischer Entscheidungen (6jährige Grundschule, Integration, zweisprachige Alphabetisierung)
  4. Frequenzen
  5. Stundentafel, Teilungsund Förderstunden, AG-Anteile
  6. Vertretungsregelung
  7. Anrechnungsstunden (Schulleitung und andere Funktionen)
  8. Bestandteile des Lehrerstellenplanes (z.B. Fortbildung, schulpsychologischer Dienst)
  9. Ermäßigungsstunden (Alter, Schwerbehinderung)
  10. Sozialstruktur der Schülerschaft (Anzahl Millionärskinder, Sozialhilfeempfänger)
  11. Prozentualer Anteil strukturschwacher Gebiete am Gesamtstadtgebiet
  12. Aussagekraft der Lehrer-Schüler-Relation
  13. Kosten pro Schüler, Ausgaben pro Schüler
  14. Altersdurchschnitt der Lehrerschaft
  15. Krankheitsquote
  16. Höhe der Vertretungsreserve
  17. Teilzeitquote.

Konkrete Vergleichsprobleme

Wie wichtig ein seriöser Vergleich ist, lässt sich an folgendem Beispiel konkretisieren: In der Gesamtschule im Bereich der Sekundarstufe I setzt Hamburg 27 und Berlin 23 Unterrichtsstunden pro Lehrkraft an. Betrachtet man aber die Klassenfrequenzen in diesem Bereich, dann liegen diese in Berlin um 12 Prozent höher als in Hamburg. Umgerechnet in Unterrichtsstunden sind das 2,76 Stunden pro Lehrkraft mehr. Bei den Ermäßigungstatbeständen stellt Hamburg fast 4 Prozent mehr Anrechnungstatbestände zur Verfügung. Dies macht eine weitere Unterrichtsstunde pro Lehrkraft aus. Außerdem sind die Regelungen bei der Mehrarbeit unterschiedlich. Diese Beispiele zeigen, dass man mit einem oberflächlichen Vergleich von Pflichtstunden nicht weiterkommt. Ein solcher Vergleich soll nur den Vorwand für Kürzungen liefern. Die GEW BERLIN will daher gerade in Bezug auf das kommende Maßstäbegesetz eine seriöse Debatte führen. In dieser Debatte muss auch berücksichtigt werden, dass die über 50-jährige Kulturhoheit der Länder sehr unterschiedliche Traditionen hervorgebracht hat.

Pit Rulff
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