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Nr. 12 / 2008: Gemeinsam leben - gemeinsam lernen

Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen

Leider keine Realität in der Berliner Schule

von Sabine Dübbers (GEW) und Peter Heyer (Grundschulverband)

Bis 1990 waren Kinder, die »wegen geistiger, seelischer oder sittlicher Besonderheiten« in den allgemeinen Schulen angeblich nicht hinreichend gefördert werden können, laut Schulgesetz – mit Ausnahme von Schulversuchen – zum Besuch der entsprechenden Sonderschule verpflichtet. Ab 1990 war dann die schulische Förderung dieser Kinder nicht mehr allein Sache der Sonderschulen, sondern gehörte laut Schulgesetz »auch« zum Unterrichts- und Erziehungsauftrag der allgemeinen Schulen. Seit 2004 verlangt das Berliner Schulgesetz ausdrücklich: »Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll vorrangig im gemeinsamen Unterricht erfolgen« (Schulgesetz Paragraf 4 Absatz 3). »Soll!«, was immer das juristisch bedeutet. Eine Vorrangigkeit wäre – zumindest quantitativ – dann verwirklicht, wenn der eindeutig größere Teil der Kinder und Jugendlichen mit »Beeinträchtigungen« mit allen anderen gemeinsam die allgemeinen Schulen besuchen würde.

Der Beitrag von Frank J. Müller und Ulf Preuss-Lausitz in diesem Heft belegt, dass das bisher nicht der Fall ist. Nur in wenigen »alten« Berliner Bezirken werden mehr als die Hälfte der Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen an der allgemeinen Schule gefördert; in vielen Regionen sind es sogar unter 20 Prozent. Ob diese SchülerInnen an der allgemeinen Schule wirklich integrativ gefördert werden, ist nicht sicher. Von dem im Schulgesetz verlangten Vorrang keine Spur! Schon die quantitativ völlig unzureichende Form der Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts sollte eigentlich einen Aufschrei der Öffentlichkeit zur Folge haben. Fehlanzeige! Politisch Verantwortliche, Medien, die Mehrheit der in den Schulen Tätigen und der Eltern nehmen stillschweigend in Kauf, dass in Berlin in vielen Regionen der Sonderbeschulung von Kindern mit Beeinträchtigung eindeutig ein Vorrang vor dem gemeinsamem Unterricht eingeräumt wird.


Ursachen erkannt, Handlungen müssen folgen

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich zunehmend die Einsicht verbreitet, dass die gemeinsame Erziehung und der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen ein Grundrecht im Zusammenleben der Menschen und darüber hinaus lernwirksamer ist. Aber dass diese Einsicht auch Konsequenzen haben muss, ist in den Köpfen vieler pädagogisch und bildungspolitisch Handelnder noch nicht angekommen.

Die konkrete Umsetzung des im Schulgesetz festgelegten Vorrangs verlangt ein grundlegendes Umdenken und konsequentes Handeln der für Schule Verantwortlichen:

Vorrangigkeit des gemeinsamen Unterrichts bedeutet, dass in jedem einzelnen Fall der Beeinträchtigung eines Kindes alle Beteiligten davon ausgehen, dass die gemeinsame Förderung mit nichtbehinderten Kindern auch für dieses spezielle Kind – mit allen erforderlichen Konsequenzen – richtig und wichtig ist. Es ist dafür zu sorgen, dass jedes Kind mit einer Beeinträchtigung da, wo es zur Schule geht, die Förderung erhält, die es braucht.

Vorrangigkeit des gemeinsamen Unterrichts bedeutet auch, dass im Unterricht und im Schulleben die Verschiedenheit der Kinder auch für SchülerInnen ohne Beeinträchtigung als Bereicherung wahrgenommen und pädagogisch konstruktiv genutzt wird.

Vorrangigkeit bedeutet darüber hinaus, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen vorrangig in den Ausbau des gemeinsamen Unterrichts investiert werden, nachrangig in den Erhalt der Spezialschulen für Kinder mit Beeinträchtigung. Es bedeutet, dass für den gemeinsamen Unterricht Ressourcen entsprechend der Nachfrage zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zur Ausstattung der Sonderschulen wird die gemeinsame Erziehung bisher nur im Rahmen gedeckelter Lehrerstunden realisiert.

Vorrangigkeit des gemeinsamen Unterrichts heißt, dass diejenigen, die eine Beratungsfunktion haben, wissen und begründen können, warum die gemeinsame Erziehung und der gemeinsame Unterricht in der inklusiven Schule die besseren Lösungen bietet.

An zwei Berichten aus Schulen in Spandau und Kreuzberg zeigen wir in der Rubrik Schule, wie all das Realität werden kann.  


Was die Verwirklichung des Vorrangs des gemeinsamen Unterrichts erschwert

  • Schulgesetz ermöglicht Abweisung
    Eine SchülerIn mit sonderpädagogischem Förderbedarf darf von der allgemeinen Schule abgewiesen werden, »wenn für eine angemessene Förderung die personellen, sächlichen oder organisatorischen Möglichkeiten nicht vorhanden sind« (SchulG §37 (3)).
  • Die Rahmenbedingungen für die gemeinsame Erziehung werden kontinuierlich verschlechtert.
    Beispiel 1: Frequenzen in Integrationsklassen (Grundschule)
    1995: 21 SchülerInnen / 2008: 24 bis 28 SchülerInnen

    Beispiel 2: Frequenzen in Integrationsklassen (Hauptschule)
    1996: 16 SchülerInnen / 2008: 19 (Klasse 7) bis 24 (Klasse 10)
    Beispiel 3: Zusatzzumessung pro SchülerIn mit sonderpäda-gogischem Förderbedarf (Lernen bzw. geistige Entwicklung)
    in der Grundschule
    1998: 5,5 (bzw. 10) Stunden / 2008: 2,5 (bzw. 5) Stunden
  • In vielen Schulen erfolgt »Regelunterricht plus sonderpädagogische Betreuung« statt »inklusivem Unterricht«.
  • Die Lehrerbildung hinkt der Entwicklung hinterher.
  • Unzureichende integrationspädagogische Fortbildung.
  • Zu wenig Kompetenz an den Schulen für spezielle Probleme einzelner Kinder.
  • Keine inklusiven Rahmenlehrpläne.
  • Die einseitige Beratung durch Sonderschulen / Förderzentren unterstützt deren Stabilisierung.
  • Teilweise zu wenig Kompetenz und Engagement für den gemeinsamen Unterricht innerhalb der Schulaufsicht.


AK Gem

Die Beiträge dieses Themenschwerpunktes stammen vom Arbeitskreis Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher (AK Gem). Der AK Gem ist ein freier Zusammenschluss von Lehrkräften, ErzieherInnen, Eltern, Erziehungswissenschaftlern, Verbänden, Gewerkschaften und freien Trägern. Er tagt seit 1991 regelmäßig in der TU und bezieht bildungspolitisch Stellung. SprecherInnen sind: Irene Demmer-Dieckmann, Peter Heyer, Edeltraud Huldisch und Ulf Preuss-Lausitz.
Wer im AK Gem mitarbeiten möchte, wende sich an Irene Demmer-Dieckmann, demmer-dieckmann@tu-berlin.de, Tel.: 3 14-7 32 14. Weitere Informationen und eine Liste mit Links sind zu finden unter: http://www.akgem-berlin.org/

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