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Nr. 12 / 2008: Nachhaltige Finanzierung für alle Schulen

Nachhaltige Finanzierung für alle Schulen

Ein Vorschlag zur Überwindung der festgefahrenen Zweiklassenfinanzierung in Berlin

von Ulf Preuss-Lausitz, TU Berlin

Der jährliche Streit über die (un)zureichende Finanzierung sonderpädagogischer Förderung im gemeinsamen Unterricht ist im Berliner System unauflösbar. Er ist begründet in einem ineffektiven und zugleich ungerechten Doppelsystem der Stellenzuweisung. Einerseits werden alle Klassen in den Sonderschulen je nach Unterrichtsbedarf (und weiterem Bedarf, wie beispielsweise der Diagnostik) ausfinanziert, andererseits bleibt der Stellenumfang für den gemeinsamen Unterricht seit Jahren »gedeckelt«, obwohl der Elternwunsch nach Integration zunimmt und es steigende Zahlen von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf gibt. Während die Ausstattung der Sonderschulen also gesichert wird, müssen sich immer mehr Kinder und Schulen den eingefrorenen Integrationstopf teilen, da die Förderstunden pro Kind kontinuierlich sinken. Um die Absenkung zu kaschieren, sind neuerdings niedrigere Förderstunden pro Kind eingeführt worden. Zynischer kann man mit der Integration behinderter Kinder kaum umgehen. Dabei gäbe es einen Weg, der die wissenschaftlich nicht klärbare Frage, wie viele Schülerinnen und Schüler sonderpädagogische Förderung bräuchten und wie umfangreich die Zusatzförderung sein müsste, fair und demokratisch klären könnte. Im Folgenden wird ein Vorschlag gemacht, der modifiziert in anderen Staaten praktiziert wird.

  1. Die gesamte sonderpädagogische Ressource wird in einem Etatansatz gebündelt. Es gibt keine zwei »Töpfe«. Nach dem System kommunizierender Röhren bleibt die Menge für Sonderschulklassen und gemeinsamen Unterricht gleich – wo die eine steigt, sinkt die andere.
  2. Der Berliner Gesamtumfang der sonderpädagogischen Ressource richtet sich nicht nach Einzelgutachten (Diagnostik) oder der Einrichtung von Klassen in Sonderschulen, sondern nach einer politisch-pragmatisch vereinbarten Gesamtgröße sonderpädagogischen Bedarfs, bezogen auf den Schülerjahrgang. Mein Vorschlag: Für Berlin ist davon auszugehen, dass dauerhaft 6 Prozent aller Kinder sonderpädagogische Förderung (Förderschwerpunkte Lernen, Verhalten, Sprache: 4,5 Prozent; übrige: 1,5 Prozent; vgl. KMK 2008) brauchen. Diese Förderung ist jedoch nicht bei allen über das ganze Jahr nötig. Nach finnischem Modell kann sie auch kürzer, und also auch für mehr Kinder eingesetzt werden. Im Laufe eines Schuljahres nutzen in Finnland rund 20 Prozent aller SchülerInnen diese Förderung. Umgerechnet auf sonderpädagogische Ressourcen entspräche dies einer ganzjährigen Förderung von rund 6 Prozent.
  3. Es wird für das Land Berlin ein Gesamtfaktor pro Förderkind (der Jahresquote) festgelegt, der eine angemessene Förderung sichert, und der als Multiplikator zur Ausstattung erforderlich ist. Er könnte bei etwa 4 Stunden liegen. Für bestimmte Förderschwerpunkte kann er (unter)differenziert werden.
  4. Jede Schule mit der Verpflichtung zur Integration (BerlSchG) erhält basal eine Grundausstattung sonderpädagogischer Lehrerstellen. Sie ergibt sich aus der Gesamtschülerzahl. Schulen in sozialen Brennpunkten erhalten höhere, Schulen in sozial günstigeren Einzugsberei-chen geringere Basisressourcen. Die Verteilung erfolgt nach vorliegenden Sozialindikatoren und wird öffentlich gemacht. Die Ausstattung ergibt sich auch aus der jahrgangsweisen Nichtneueinrichtung von Klassen der kognitiv ineffektiven und sozial ungerechten Schule für Lernbehinderte und der Verlagerung des Personals in die allgemeinen Schulen. Im baulichen, betrieblichen und nichtpädagogischen Personalbereich würde dies für die Bezirke zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Beispiele: Eine dreizügige Durchschnittsgrundschule mit 18 Klassen und rund 23 Schülern pro Klasse hat 414 Schüler. 4,5 Prozent, also fast 19 Kinder, hätten im Schnitt für die Bereiche Lernen, Verhalten oder Sprache Förderbedarf; weitere 6 in den übrigen Bereichen. Als basale Ausstattung dieser Durchschnittsgrundschule (19 x 4 h) würden also 76 h (etwa 3 Lehrerstellen) dienen. Die gleiche sonderpädagogische Basisausstattung würde für eine vierzügige Gesamtschule (7.-10. Kl., Frequenzschnitt 26) mit 416 Schülern gelten. Unter den Sonderpädagogen sollten die Kompetenzen für Lern-, Verhaltens- und Sprachförderung vertreten sein – möglichst auch ein Mann. Diese Stellen werden in der Schule geführt und sind Kernkompetenz Sonderpädagogik der Schule.
  5. In jeder Schule wird die basale und die weitere sonderpädagogische Ressource in einem der Schulleitung zugeordnetem Unterstützungs-Center (UC) organisiert, das eigene Räume in der Schule hat. Dort wird auch (mit anderen Ressourcen) die Sprachförderung etwa für Migrantenkinder, die schulinterne Unterrichtsnachbereitung und die Talentförderung koordiniert. (Leiter dieser Einrichtungen könnten auch vormalige Sonderschulleitungen sein.)
  6. Auf Platzierungs- und Feststellungsdiagnostik in den Schwerpunkten Lernen, Verhalten und Sprache wird verzichtet. Stattdessen wird Diagnostik als kontinuierliche Förderdiagnostik eingesetzt, die mit einer schulinternen Rechenschaftslegung verbunden wird. Für die übrigen Förderschwerpunkte bleibt die Feststellungsdiagnostik erhalten; die Schulen erhalten dann zusätzlich die Ressource, wenn die Eltern Integration wünschen.

Das aus Platzgründen nur knapp skizzierte Finanzierungsmodell ermöglicht Transparenz, Planungssicherheit, eine nachhaltige Überwindung des Etikettierungs-Ressourcen-Konflikts und eine lerneffektive schulinterne Förderung, die in die übrige pädagogische Arbeit eingebunden ist.  


Arbeitsstelle Integration

Seit 1990 ist die Arbeitsstelle Integrative Förderung schulschwacher/behinderter Kinder und Jugendlicher in der TU ein Ort zum Informationsaustausch und für Kontaktmöglichkeiten. Die Präsensbibliothek umfasst etwa 10.000 Titel und 80 Videos bzw. DVDs insbesondere zur außerschulischen, vorschulischen, schulischen und nachschulischen Integra-tion. Alle Materialien können kurzfristig ausgeliehen werden. Wir beraten gerne: Arbeitsstelle Integration, Franklinstr. 28/29, Raum 4537, Tel.: 3 14-2 39 81, Mail: Integration@tu-berlin.de, www.tu-berlin.de/fak1/ewi/index.htm, Öffnungszeiten: Montag 12.30-16.30 Uhr, Dienstag 13-14 Uhr, Donnerstag 10.30-14.30 Uhr.


GEW Arbeitsgruppe für Inklusion

Seit April 2008 gibt es in der GEW Berlin eine Arbeitsgruppe für Inklusion. Ihre Mitglieder sind LehrerInnen unterschiedlicher Schulformen, Eltern, Studierende, ErzieherInnen sowie Lehrende aus den Universitäten und Fachhochschulen. Zentrales Anliegen der Gruppe ist die Vernetzung der unterschiedlichen bestehenden Arbeitskreise, um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen. Die Gruppe arbeitet vor allem an folgenden Themen:

  • Einrichtung einer Vernetzungs-plattform
  • Dokumentation der Integrationsentwicklung: Rückblick und derzeitiger Stand in Berlin
  • Kritische Begleitung der aktuellen Entwicklung, Erarbeitung bildungs-politischer Vorschläge und Beteiligung am öffentlichen Diskurs zum Thema »Inklusive Schule«.

Wir würden uns über Unterstützung freuen. Per Mail sind wir zu erreichen: inklusion@gew-berlin.de
 Für die AG Inklusion Frank J. Müller

 

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