Die »Kleinen Master« kommen
Kürzeres Studium, kürzeres Referendariat und die Frage der Anerkennung dieses Abschlusses
von Matthias Jähne, Hochschulreferent der GEW BERLIN
Im Februar 2009 werden die ersten AbsolventInnen mit dem neuen Lehramts-Masterabschluss in Berlin ihr Referendariat beginnen. Berlin hat im Jahr 2003 die LehrerInnenbildung komplett auf die neue Studiengangsstruktur mit den Abschlüssen Bachelor und Master umgestellt. Nach einem sechssemestrigen Bachelorstudium ist die Ausbildungsdauer unterschiedlich lang. Nur die angehenden StudienrätInnen (Oberschule und berufsbildende Schule) absolvieren ein zweijähriges Masterstudium und anschließend ein zweijähriges Referendariat.
Alle anderen (L 1, L 2 und Sonderpädagogik) können in Berlin lediglich ein einjähriges lehramtsbezogenes Masterstudium (»Kleiner Master«) durchlaufen (die SonderpädagogInnen in der HU haben inzwischen drei Semester durchgesetzt). Auch das anschließende Referendariat beträgt für AbsolventInnen mit dem einjährigen Master nur ein Jahr. Erst im Oktober 2008 hat die Senatsbildungsverwaltung die Änderungen für die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das einjährige Referendariat vorgelegt. Sie sehen bei Verkürzung der Fristen im Wesentlichen die Beibehaltung der vorherigen Anforderungen vor. Alle AbsolventInnen, die Lehramt noch in den bisherigen Studiengängen studieren und die Erste Staatsprüfung ablegen, absolvieren weiterhin zwei Jahre Referendariat in Berlin.
Master steht drauf, Bachelor ist drin
Die GEW BERLIN hat die Zweiteilung der Ausbildung von Anfang an kritisiert und fordert eine gleiche Ausbildungsdauer für alle Lehrämter. Alle Lehrkräfte müssen auf dem gleich hohen berufs- und fachwissenschaftlichen Niveau ausgebildet werden. Das Prinzip »Kleine Kinder – kleiner Master; große Kinder – großer Master« ist unsinnig. Formal ist die Anerkennung der neuen Abschlüsse zwar zwischen den Bundesländern geregelt. Allerdings legen die einzelnen Länder beim Zugang zum Referendariat und danach zum Schuldienst ihre eigenen Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen zugrunde. Das kann zu Problemen führen. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass AbsolventInnen mit »Kleinem Master« und einjährigem Referendariat bei der Einstellung im Schuldienst auch schlechter bezahlt werden. Dazu kommt, dass der akademische Abschluss Master nach den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) 300 Leistungspunkte oder ECTS (zweijähriger Master) umfassen muss.
Um die 300 ECTS auch bei einjährigem Masterstudium (mit 240 ECTS) und einjährigem Referendariat zu erreichen, hat sich die KMK nach langem Hin und Her auf einen faulen Kompromiss geeinigt. Die Länder sollen mit ihren Hochschulen vereinbaren, dass die fehlen-den 60 Leistungspunkte aus dem Referendariat »genommen« werden. Der (große) Masterabschluss soll dann erst als akademischer Grad verliehen werden, wenn das Referendariat erfolgreich mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wurde. An der Ausbildungsdauer ändert dieser Trick freilich nichts. Ohne Zweites Staatsexamen haben AbsolventInnen dann nur einen Bachelor-Abschluss, obwohl sie ein einjähriges Masterstudium durchlaufen haben.
In Berlin ist dieser KMK-Beschluss noch nicht umgesetzt. Nach der aktuellen Rechtslage (§ 9 a Lehrerbildungsgesetz) wird auch nach einjährigem Masterstudium der akademische Abschluss Master erworben. Dieser wird bei der anschließenden Bewerbung für das Referendariat (automatisch) einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgesetzt. Wer sich nicht gleich nach dem Studium für das Referendariat bewirbt, muss die Gleichsetzung bei der Senatsbildungsverwaltung beantragen. Die GEW BERLIN wird sich weiter dafür einsetzen, dass das Lehrerbildungsgesetz so geändert wird, dass alle Lehrkräfte mit einem zweijährigen Master und gleicher Referendariatsdauer ausgebildet werden. Nur so lassen sich Probleme beim späteren Zugang zum Referendariat und zum Schuldienst in anderen Ländern sowie in andere Berufszweige vermeiden.
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