| Zwischen Populismus und Kompetenz
Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 21.12.99 aufgrund einer Klage eines Beamten des Bundesgrenzschutzes, vertreten durch die Gewerkschaft der Polizei im DGB, ein neues Licht auf die Frage der Angleichung der Besoldung im Osten geworfen. In den vergangenen Jahren sind Gerichtsverfahren, auch die der GEW BERLIN, zu dieser Frage bis zum Bundesverwaltungsgericht erfolglos geblieben.
Der Richter am Dresdener Verwaltungsgericht hat verfassungsrechtliche Bedenken auf der Grundlage des Art. 143 Abs. 2 des Grundgesetzes zur reduzierten Besoldung für ostdeutsche Beamte ab dem 01. 01.1996 geäußert und dies in einem Vorlagebeschluss an das Verfassungsgericht begründet.
Der klageführenden Gewerkschaft und den anderen DGB-Gewerkschaften waren diese Fakten bekannt und natürlich auch die daraus möglicherweise ableitbaren Rechtsansprüche für alle betroffenen Beamt-innen. Da aber die Verjährung nach § 197 BGB für Besoldungsansprüche aus 1996 erst nach vier Jahren zum 31. 12.2000 eintritt, besteht derzeit und bestand erst recht am Jahresende 1999 kein aktueller Handlungsbedarf. Nun ist der Beamtenbund, obwohl er keinen Anteil an diesem Verfahren hat, auf den fahrenden DGB-Zug aufgesprungen und hat mittels Boulevardpresse unseriös und falsch über mögliche Verjährungen der Besoldungsansprüche informiert. Dies führte dazu, dass verunsicherte Beamt-innen noch im alten Jahr rechtsmittelfähige Bescheide bei der Behörde beantragten.
Das Ergebnis der vom Beamtenbund erzeugten Hysterie sind verunsicherte Besoldungsempfänger, ein zu erwartendes Chaos in den Personalstellen und Massenklagen bei den überlasteten Verwaltungsgerichten. Denn alle, die einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten haben, müssen innerhalb von vier Wochen einen begründeten Widerspruch einlegen und dann rechtzeitig Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Tun sie dies nicht, sind alle Ansprüche verwirkt – auch wenn später das Verfassungsgericht eine positive Entscheidung trifft.
Die betroffenen DGB-Gewerkschaften, darunter auch die GEW, haben sich mit Schreiben an den Innensenator und Innenminister gewandt und verlangen, dass der Dienstherr auf die Verjährungseinrede verzichtet und das Ergebnis der derzeit geführten Musterklagen anerkennt. Das bedeutet, dass alle BeamtInnen Ost, sollte das Bundesverfassungsgericht positiv im Sinne der Vorlage entscheiden, die Differenzbezüge ab 1996 bzw. ab der Verbeamtung nachgezahlt bekommen, ohne einen Antrag gestellt zu haben.
Unsere Empfehlung lautet daher: Vorerst keinen Antrag stellen und die Informationen der GEW abwarten. Die GEW wird rechtzeitig und koordiniert die Anprüche ihre Mitglieder sichern.
Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass die Kompetenz in beamtenrechtlichen Fragen bei den DGB-Gewerkschaften zu finden ist und nicht automatisch dadurch erlangt wird, dass man den Begriff “Beamte” in Namen führt. Wichtigtuerei ist keine sinnvolle Interessenvertretung der Beschäftigten.
Dieter Haase / Ilse Schaad |