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Nr. 11 / 2009: Imamer als der Imam

Imamer als der Imam

Berliner Verwaltungsgericht erlaubt das Beten in der Schule

von Wolfgang Harnischfeger, Schulleiter im Ruhestand

Am 29. September 2009 sprach ein Verwaltungsgericht einem muslimischen Schüler das Recht zu, in seiner Schule zu beten. Es sah diesen Anspruch durch das Grundgesetz gedeckt und betonte den Einzelfallcharakter der Entscheidung. Ein Islamwissenschaftler hatte zuvor ausgeführt, das fünfmalige Beten gehöre zu den fünf Säulen des Islam, und verschieben könne man es nur in Ausnahmefällen, wobei es nur von der streng konservativen Seite dazu schriftliche Äußerungen gebe. Vermutlich werde man in Deutschland ohne Probleme einen Imam finden, der aus pragmatischen Gründen einer Zusammenlegung von Mittags- und Nachmittagsgebet zustimmen würde. Diesem Gedanken schenkte das Gericht keinerlei Beachtung, es war imamer als der Imam, um eine auf den Papst gemünzte Redewendung abzuwandeln.

Die im Zusammenhang mit dem Aufhängen von Kruzifixen in bayrischen Klassenräumen ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Schule ein Ort weltanschaulicher und religiöser Neutralität zu sein habe, wurde so interpretiert, dass Neutralität des Staates einerseits und Duldung bis hin zu aktiver Unterstützung religiöser Betätigung andererseits sich keinesfalls ausschlössen, feinsinnige juristische Scharmützel, während Schule selbst nur in Form von Pausenzeiten vorkam.

Die öffentlichen Reaktionen auf das Urteil zeigen, dass die Entscheidung als generelle Richtungsentscheidung verstanden wurde. Und es trat eine merkwürdige Schieflage ein: Wer die Schule aus Sorge vor ideologischen Auseinandersetzungen der Schüler untereinander und zur Wahrung von Respekt und Toleranz gegenüber unterschiedlichen Überzeugungen vor Handlungen bewahren will, die notwendigerweise das Trennende und nicht das Gemeinsame in den Vordergrund stellen, wird nun der Hysterie und der Prinzipienreiterei bezichtigt. Und in völliger Umkehrung der Inhalte gilt als liberal und tolerant, wer bisher massiv für Einzelinteressen eintrat, wie die Verlierer von Pro Reli und Hardliner wie Kardinal Sterzinsky und Bischof Huber, flankiert von der FDP, die die Schule allen Marktkräften öffnen will. Insgesamt eine eindrucksvolle Koalition von erprobten Lobbyisten und Lais-sez faire-Pluralisten! Wobei der Islam, der sich das Urteil erstritten hat, selbst keineswegs liberal und tolerant auftritt. Wenn ein muslimisches Mädchen ohne Kopftuch in demselben Raum wie der Junge beten wollte, würden sich die Gren-zen des Miteinanders schnell zeigen.

Was bleibt als Fazit für die Schulen? Jeder Fall muss auch künftig einzeln geprüft werden, wobei ich Fragen nach den Aufsteh- und sonstigen Lebensgewohnheiten, wie sie das Gericht zur Prüfung der Glaubwürdigkeit gestellt hat, für Schulleitung und Schüler als nicht zumutbar ansehe. Und es gibt auch nach diesem Urteil keinen generellen Anspruch auf Beten in der Schule oder gar auf einen Gebetsraum. Schule sollte allerdings keinesfalls rigide mit Verboten reagieren, sondern gesprächsbereit sein, weil sonst die Gefahr besteht, dass aus einem singulären Antrag auf Beten eine Frage der religiösen und kulturellen und in der Folge dann der nationalen Identität für viele wird, was den Integrationsgedanken endgültig begraben würde. Und Schule sollte Sinn- und Existenzfragen, zu denen auch die Religion zählt, mehr und bereitwilliger Raum geben, dies aber mit allen gemeinsam und Respekt vor jeder ehrlichen Überzeugung fordernd, damit das Thema wieder von der juristischen Ebene auf die pädagogische zurückgeholt wird.

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