Ein Schritt in die richtige Richtung
Entwurf einer Stellungnahme zur Einschätzung der neuen Schulstruktur in Berlin
von den SprecherInnen des Runden Tisch Gemeinschaftsschule
Die vom Berliner Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2010 durch Schulgesetzänderung beschlossene Schulstrukturreform sehen wir als Schritt in die richtige Richtung: Nach der Grundschule erfolgt nicht mehr eine auf den Abschluss bezogene Selektion in verschiedene weiterführende Schulen – beide künftig angebotenen Schulformen bieten die in Berlin erreichbaren Abschlüsse an, den Mittleren Schulabschluss und das Abitur. Die Grundschulen sind damit von der höchst fragwürdigen Aufgabe entbunden, verfrüht Voraussagen treffen zu sollen, ob ein Kind geeignet ist, das Abitur anzustreben oder nicht. Die separierenden Auswirkungen des geglieder-ten Schulsystems werden gemindert, jedoch keineswegs beseitigt. Denn auch die jetzt beschlossene Schulstrukturreform bleibt in den Grenzen eines gegliederten Systems. Die Gymnasien werden in ihrer Höherwertigkeit nicht angetastet; die Integrierten Sekundarschulen – aufgeteilt in Schulen mit und ohne Sekundarstufe II – nehmen nachgeordnete Plätze ein. Die Sonderschulen, insbesondere die sogenannten Förderzentren »Lernen« mit ihren unzureichenden Erfolgen hinsichtlich der Förderung ihrer SchülerInnen, bleiben erhalten. Wenn also die künftige Berliner Schul-struktur jetzt unter der Überschrift »aus 5 macht 2« als zweigliedriges Schulsystem charakterisiert wird, entspricht dies keineswegs der Realität. Die Berliner Schule wird künftig fünfgliedrig organisiert: Gymnasien, Integrierte Sekundarschulen mit Sekundarstufe II, Integrierte Sekundarschulen ohne Sekundarstufe II, Sonderschulen und Gemeinschaftsschulen.
Kritik im Detail
Die folgenden Festlegungen der jetzt erfolgten Schulgesetzänderung halten wir für falsch und fordern deren Korrektur: Die Gymnasien leisten weiterhin keinen Beitrag zur gesellschaftlich dringend erforderlichen integrativen pädagogischen Arbeit. Ihnen wird wie bisher das Recht eingeräumt, SchülerInnen, die sie für den Besuch eines Gymnasiums für ungeeignet halten, auf die Integrierten Sekun-darschulen auszusondern. Eine Gleich-wertigkeit der verschiedenen Sekundarschulen – auch die Gymnasien sind Sekundarschulen! – ist nur dann gegeben, wenn generell auf eine leistungsbezogene Auslese verzichtet wird. Wir fordern deshalb die generelle Abschaffung von Abschulung und Probejahr. Während die SchülerInnen der Integrierten Sekundarschulen grundsätzlich aufrücken und eine Jahrgangsstufenwiederholung nur als Ausnahme und in Absprache mit den Erziehungsberechtigten erfolgen soll, wird in den Gymnasien weiterhin zwischen Versetzung und Nichtversetzung entschieden. Wir fordern auch in diesem Punkt die Gleichbehandlung beider Sekundarschulen, also den grundsätzlichen Verzicht auf Nichtversetzungsentscheidungen und gleiche Regelungen wie in der Integrierten Sekundarschule auch in den Gymnasien.
Wir kritisieren, dass einer relativ gro-ßen Anzahl von Gymnasien weiterhin das Sonderrecht eingeräumt wird, als »grund-ständige Gymnasien« 5. und 6. Klassen zu führen. Diese Maßnahme einer frühen Selektion unterhöhlt weiterhin die sechsjährige Grundschule in ihrer integrativen pädagogischen Arbeit. Wir fordern das Auslaufen der 5. und 6. Klassen an Gymnasien. Im Parlamentsbeschluss vom 25. Juni 2009 (»Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur«) wurde festgelegt: »Die Gemeinschaftsschule wird als schulstufenübergreifende Schulform rechtlich abgesichert«. Dies erfolgte in der jetzt beschlossenen Schulgesetzänderung nur im Rahmen des Schulversuchs »Pilotphase« Das entspricht nicht dem Parlamentsbeschluss vom 25. Juni. Der Runde Tisch Gemeinschaftsschule Berlin fordert die Aufnahme der Gemeinschaftsschulen als eine der in Berlin bestehenden Schularten in SchulG § 17 (2). Nur wenn die Entwicklung der Gemeinschaftsschule vorrangiges Ziel ist, kann die jetzt erfolgte Schulstrukturreform als Schritt auf dem Weg zur inklusiven Schule gewertet werden.
Die seit März 2009 auch in Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention mit ihrem Auftrag einer schrittweisen Überwindung des selektiv gegliederten Schulsystems hat bei der jetzt erfolgten Schulgesetzänderung noch keine Berücksichtigung gefunden. Wir fordern, dass dies unter Einbeziehung aller Schulformen kurzfristig erfolgt. Dringend erforderlich ist eine Änderung von SchulG § 37 (3). Die Schulaufsichtsbehörde darf nicht weiterhin entscheiden, dass ein Kind gegen den Willen seiner Eltern eine Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt zu besuchen hat. Darüber hinaus erwarten wir, dass der Senat kurzfristig seine Planungen vorlegt, wie und in welchem Zeitraum die bestehenden Sonderschulen der UN-Behindertenrechtskonvention gemäß in die allgemeinen Schulen eingegliedert werden.
Die Kooperation der Integrativen Sekundarschulen und der Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe mit gymnasialen Oberstufen wurde im Schulgesetz bisher nicht verbindlich geregelt. Dies halten wir für unerlässlich.
Wir begrüßen, dass die positiven Erfahrungen mit dem Dualen Lernen in den Integrierten Sekundarschulen und in den Gemeinschaftsschulen flächendeckend zum Tragen kommen. Wir kritisieren jedoch, dass der Gesetzestext nicht eindeutig sichert, dass auch auf diesem Wege alle Abschlüsse erreicht werden können.
Der Runde Tisch Gemeinschaftsschule Berlin erwartet, dass Senat und Abgeordnetenhaus nicht bei diesem ersten Schritt stehen bleiben, sondern weitere Schritte in Richtung einer inklusiven Schule folgen lassen.
Der Entwurf wird dem Runden Tisch am 3. März zur Beschlussfassung vorgelegt. Die SprecherInnen: Marliese Seiler-Beck, Ulla Widmer-Rockstroh, Peter Heyer, Thomas Isensee, Lothar Sack.
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