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Nr. 03 / 2010: Kleines Tariflexikon

Kleines Tariflexikon

L-EGO

Der alte BAT kannte bei Berufseinstieg eine Bezahlung nach Lebensalter, was für Lehrkräfte mit langer Ausbildungszeit natürlich günstige Auswirkungen hatte. Der TV-L hat diesen Grundsatz nicht übernehmen können, weil dies dem Diskriminierungsverbot wegen Alters widerspricht. Folglich müssen Neueingestellte im Vergleich zum BAT erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen. Die GEW verlangt deshalb für Lehrkräfte eine wesentlich höhere Eingruppierung. Die Verhandlungen über die Eingruppierung der Lehrkräfte (L-EGO) in die Entgelttabelle des TV-L laufen.

Ostangleichung

Bei Einführung des TV-L betrug die Entgelttabelle für Beschäftigte im Osten nur 92,5 Prozent der Westtabelle. Am 1. Januar 2008 wurden die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 8, am 1. Januar 2010 die der übrigen Entgeltgruppen auf 100 Prozent angehoben. Weil Berlin nicht Mitglied der TdL ist, wurde die Angleichung hier nicht vorgenommen.
NEU: Das Eckpunktepapier enthält einen Stufenplan zur Angleichung an die Westtabelle. Der erste Schritt soll sein, dass zum August 2011 die Gehälter auf 97 Prozent der Tabellenwerte angehoben werden.

Solidarpakt /Anwendungs-Tarifvertrag

Der Anw-TV wurde 2003 abgeschlossen und galt bis zum 31.12.2009. Sein Kernstück war die parallele Absenkung von Arbeitszeit und Gehalt (um 8, 10 oder 12 Prozent, je nach Eingruppierung) bis zum 31.12.2009. Im Gegenzug bekamen die Berliner Angestellten eine Arbeitsplatzgarantie bis 2010. Die Gewerkschaften hatten den Anw-TV zum 31.03.2010 gekündigt; der Senat hatte zunächst eine Verlängerung angestrebt.

TdL

Tarifgemeinschaft deutscher Länder. In der TdL sind alle Bundesländer vertreten außer Berlin und Hessen.
NEU: Das Eckpunktepapier enthält die Zusage, dass das Land Berlin bis zum 31. Dezember 2011 den Wiedereintritt in die TdL beantragen wird.

TV-L

Tarifvertrag der Länder. Mit dem TV-L wurde - analog zum TVöD - die Vereinheitlichung des Tarifwerks für Arbeiter und Angestellte sowie die Abkehr von der lebensalters- und familienbezogenen Bezahlung vollzogen. Der TV-L enthält 15 Entgeltgruppen und in jeder Entgeltgruppe fünf bzw. sechs Entwicklungsstufen, die sich nach der Berufserfahrung richten. Familienbezogene Entgeltbestandteile wie er Verheiratetenzuschlag sowie die Kinderzuschläge im Ortszuschlag und der Erhöhungsbetrag im Weihnachtsgeld, sind (mit Ausnahme von Besitzstandsregelungen) weggefallen. Anstelle von Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es jetzt eine Jahressonderzahlung.
NEU: Das Eckpunktepapier legt für Berlin ein einheitliches Tarifwerk, nämlich den TV-L zugrunde. Das ist nichts Neues, auch zu Zeiten des alten BAT galt in Berlin für alle Angestellte derselbe Tarifvertrag, es wurde also nicht unterschieden zwischen Landes- und Kommunalbediensteten (Bezirksangestellten).

TVöD

Tarifvertrag öffentlicher Dienst. Er gilt für die Angestellten des Bundes und der Kommunen, aber nicht für Angestellte von Bundesländern wie Hamburg oder Berlin. Wie beim TV-L wurde das Tarifwerk für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht.

Überleitung

Die neuen Tarifwerken sollten für bereits Beschäftigte keine Lohn- oder Gehaltsverluste bringen. Deshalb gibt es sowohl für den TvöD als auch für den TV-L Überleitungs-Tarifverträge, die die bereits erworbenen Ansprüche absichern.

Wochenarbeitszeiten in den Ländern

Zum Stichtag 1. Februar 2006 wurde für jedes Bundesland (ohne Berlin und Hessen) die tatsächliche Arbeitszeit ermittelt. Diese stellt den Durchschnitt der Arbeitszeiten aller Vollzeit-Tarifbeschäftigten (ohne Lehrkräfte) eines Bundeslandes dar.

 Bundesland  Wochenarbeitszeit
 Baden-Württemberg  39 Std. 30 Min.
 Bayern  40 Std. 6 Min.
 Brandenburg  40 Std.
 Bremen  39 Std. 12 Min.
 Hamburg  39 Std.
 Mecklenburg-Vorpommern  40 Std.
 Niedersachsen  39 Std. 48 Min.
 Nordrhein-Westfalen  39 Std. 50 Min.
 Rheinland-Pfalz  39 Std.
 Saarland  39 Std. 30 Min.
 Sachsen  40 Std
 Sachsen-Anhalt  40 Std.
 Schleswig-Holstein  38 Std. 42 Min.
 Thüringen  40 Std.

NEU: Das Eckpunktepapier schreibt eine einheitliche Arbeitszeit von 39 Stunden für Berlin-West (bisher 38 Std. 30Min.) und Berlin-Ost (bisher 40 Stunden) ab dem 1. August 2011 fest. Wenn 100 Prozent des Länderentgeltes erreicht sind, soll in Berlin die Durchschnittsarbeitszeit des TV-L (Westländer) gelten.

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