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Nr. 03 / 2010: Gefäligkeitstarifvertrag

Wohlfahrtsverband schließt Gefälligkeitstarifvertrag ab

von der Fachgruppe Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit

Der Paritätische Wohlfahrtsverband-Landesverband Berlin (Paritätische) hat mit der DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV), Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund, einen Tarifvertrag abgeschlossen. Die DHV hat nach eigenen Angaben 80.000 Mitglieder im gesamten Bundesgebiet und ist im Bereich Handel, Industrie und Dienstleistungen tätig. Am 18. Mai des letzten Jahres schlug die GEW im Rahmen der Kampagne »Ich steh auf fair statt prekär« Thesen mit Forderungen an die Tür des Paritätischen. Eine Forderung war, dass es endlich vernünftige Tarifverträge bei den freien Trägern im sozialen Dienstleistungssektor geben solle.

Im Paritätischen sind die meisten freien Träger organisiert. Oswald Menninger, Geschäftsführer des Paritätischen unterstützte damals unsere Forderung nach tariflicher Entlohnung. In einer Presseerklärung des Paritätischen vom 18. Mai heißt es: »Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst sind auch für die 100.000 Beschäftigten der freien Wohlfahrtspflege in Berlin umzusetzen. Das Geld dafür muss in den Berliner Haushalt eingestellt und über die Vergütung an die freien Träger weiter gereicht werden. Dafür kämpft der Paritätische seit jeher mit Nachdruck.«

Dass die DGB-Gewerkschaften, unter anderem auch die GEW, mit ihren organisierten KollegInnen die Tariferhöhungen erkämpft haben, scheint Menninger nicht sonderlich zu interessieren. Er schließt lieber mit einer Christlichen Gewerkschaft Tarifverträge ab. Die Geschäftsführung des Paritätischen hat dafür gesorgt, dass immerhin 6 von 60 KollegInnen des Paritätischen Berlin in die DHV eingetreten sind. Diese Vorgehensweise legitimiert aus Sicht von Menninger, dass die DHV tariffähig ist. Der Betriebsrat des Paritätischen, der sich mit der Geschäftsführung in einem Einigungsstellenverfahren zum Entlohnungssystem befindet, sieht das anders. Er bezweifelt die Tariffähigkeit der DHV. Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat die Vorklärung der Tariffähigkeit an die Einigungsstelle gegeben.

Der Tarifvertrag gilt nach dem Willen des Paritätischen und der DVH ab den 1. 11. 2009. Wie auch immer die Klärung der Tariffähigkeit ausgeht, ist festzustellen, dass der Paritätische nicht bereit ist, mit DGB-Gewerkschaften einen Tarifvertrag abzuschließen. Das ist ein fatales Signal an die Mitglieder des Paritätischen, auch sie könnten auf die Idee kommen, Tarifverträge mit der DHV abzuschließen. Dieser Entwicklung müssen sich richtige Gewerkschaften, wie auch die GEW entgegenstellen. Die Fachgruppe Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit der GEW wird Gefälligkeitstarifverträge nicht so einfach hinnehmen, da kann sich Geschäftsführer Menninger sicher sein. 

Aktuelles zu diesem Thema ist unter www.gew-berlin.de/fair-statt-prekaer zu finden.

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