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Nr. 06/2000
Schwerpunkt: Priorität für Bildung
Wut und Sorge über die Ignoranz der GEW

Der hier abgedruckte Brief ist von KollegInnen der Schadow-Oberschule als Offener Brief an die GEW BERLIN geschickt worden. Der Vorsitzende der GEW BERLIN, Ulrich Thöne, hat in einem Schreiben an die Kollegen auf die Vorwürfe geantwortet. Wir dokumentieren die beiden Briefe leicht gekürzt.

Der vorliegende Brief ist aus Wut und Sorge geschrieben: Wut darüber, dass die GEW das Thema Arbeitszeitgerechtigkeit ignoriert und damit sehenden Auges in Kauf nimmt, dass gerade angesichts einer weiteren Arbeitszeiterhöhung bestehende Ungerechtigkeiten ein nicht mehr hinzunehmendes Ausmaß erreichen; Sorge darüber, dass sich die Lehrer korrekturbelasteter Fächer infolge dieser Ignoranz von der GEW verabschieden und die innere Geschlossenheit der gewerkschaftlichen Vertretung zerbrechen könnte. Um das eigentlich bekannte Problem noch einmal zu verdeutlichen, sei ein Rechenexempel vorangestellt, das die gegenwärtige Arbeitszeitbelastung eines Deutschlehrers durch Korrekturen von Schülerarbeiten am Beispiel der Klasse 9 zeigt: In einer 9. Klasse sitzen 30 Schüler, die pro Jahr 4 Aufsätze und 3 Diktate zu schreiben haben. Veranschlagt man die Korrekturzeit pro Aufsatz mit 40 Minuten, pro Diktat mit 8 Minuten, so korrigiert der Deutschlehrer in einer 9. Klasse 80 Stunden Aufsätze und 12 Stunden Diktate pro Jahr. Mit dieser Korrekturlast sind 3 Stunden seines Deputates abgegolten. Nähme man an, dass ein Deutschlehrer sein gesamtes Deputat mit dem Deutschunterricht in einer 9. Klasse (oder 10. Klasse, wo die Sache genauso liegt, bzw. 8. Klasse, wo es etwas, aber nicht wesentlich besser als dargestellt aussieht) zu erfüllen hätte, so würden insgesamt 734 Stunden Korrekturzeit anfallen! Das sind (legt man eine 40-Stunden-Woche zugrunde) über 18 Wochen Korrekturzeit pro Jahr! Das Rechenexempel zeigt: Eine weitere Erhöhung der Arbeitszeit kann ein Deutschlehrer nur durch eine gesteigerte Selbstausbeutung oder durch „freiwillige“ Stundenreduzierung und entsprechenden Gehaltsverzicht kompensieren! Eine neuerliche Stundenerhöhung bedeutet daher für einen Deutschlehrer etwas anderes als für einen Sportlehrer. Die Kollegen in den Schulen wissen das. Weiß es auch die GEW? Geht man von den öffentlichen Verlautbarungen der Verbundsvertreter aus, so muss man leider sagen: Nein! Auf der Personalversammlung der Zehlendorfer Lehrer am 08.12.99 äußerte sich die Verbandsvertreterin, Frau Ilse Schaad, sinngemäß mit folgenden "Argumenten" zu der Frage der Arbeitszeitgerechtigkeit:

  1. "Argument": Arbeitszeitgerechtigkeit könne es ohnehin nicht geben: Ein Arbeitnehmer arbeite schneller, der andere langsamer, einer sei öfter krank, der andere habe eine bessere Gesundheit – so sei das nun einmal im Leben.
  2. "Argument": Zwar habe ein Deutschlehrer mehr zu korrigieren als beispielsweise ein Sportlehrer, doch sei dessen "psychomentale Belastung" durch den Unterricht in der Halle größer.
  3. "Argument": Eine Differenzierung von Arbeitszeiten könne nur innerhalb der Kollegien selbst ausgehandelt werden – jede Faktorisierung oder jede Zuordnung von Ermäßigungstatbeständen für bestimmte Fächer und Klassenstufen sei daher abzulehnen.

Unsere Kritik an der Argumentationsweise der GEW-Verbandsvertreter: Das 1. "Argument" gibt ein Beispiel für die Fadenscheinigkeit, mit der die GEW das Thema Arbeitszeitgerechtigkeit behandelt. Denn Leistungsschwäche und Krankheit bei Kollegen sind in deren naturgegebener Physis begründet und schwerlich zu beheben. Ungerechtigkeiten infolge von ungleich verteilter Arbeitsbelastungen sind durch eine falsche Politik produziert und durch eine richtige zu ändern – das sollte gerade eine Gewerkschaft wissen.

Das 2. "Argument" verdient mehr Beachtung, denn immerhin wird hier wenigstens anerkannt, dass tatsächlich eine höhere Arbeitszeitbelastung der Lehrer in Korrekturfächern existiert. Dass diese durch "psychomentale Belastungen" der Sportlehrer aufgewogen wird, muss aber solange eine reine Behauptung bleiben, wie sich die GEW weigert, Arbeitsbelastungen anhand von objektivierbaren Kriterien – wie sie etwa eine Unternehmensberatung entwickeln kann – prüfen zu lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Korrekturbelastung das einzig schon jetzt nachvollziehbare Kriterium, das bei der Ermittlung von Arbeitszeitgerechtigkeit berücksichtigt werden muss.

Mit dem 3. "Argument" akzeptiert die GEW – im offenen Widerspruch zu den beiden ersten "Argumenten" – die Notwendigkeit der Differenzierung von Unterrichtsdeputaten, belastet mit dieser Aufgabe aber nun die Kollegien. Damit treibt die GEW die Kollegien in den Verteilungskampf, nimmt deren Fraktionierung billigend in Kauf und entzieht sich so ihrer Verantwortung; und das einzig und allein, um den Schein eines in sich konfliktfreien Berufsverbandes aufrecht erhalten zu können. Was wir von der GEW fordern, damit ein Deutschlehrer Mitglied sein kann: Die GEW sollte sich dem Thema Arbeitszeitgerechtigkeit stellen! Langfristig sollte mit Hilfe der GEW von professioneller Seite ein Kriterienkatalog erstellt werden, mit dem sich die fächerspezifischen Arbeitsbelastungen erfassen und objektivieren lassen! Kurzfristig sollte die Korrekturbelastung von Lehrern bei der Ermittlung von Arbeitszeiten berücksichtigt werden!

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