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Nr. 07-08/2000
Schwerpunkt: Kita-Politik
Die Angst des Senats vor den Kindern

Kritik der neuen Rechtsverordnung zum Anmeldeverfahren in den Kitas

Die Verfasser jener Rechtsverordnung zum Antragsverfahren im Kindertagestättenbereich waren selbst im Dickicht der Gesetze und Begriffe verfangen. Noch viel schlimmer werden sich die Eltern darin verstricken. Die Fragen, die im Zuge des Anmeldeverfahrens an die Eltern gestellt werden – z.B. sind Sie erwerbstätig oder nicht, arbeitssuchend, in Ausbildung oder arbeitslos, Sozialhilfeempfänger, Fragen nach der Familiensituation und den Wohnverhältnissen –, bedeuten für die einen Ausgrenzung, für die anderen Einschränkungen ihres Bedarfes an Hilfe zur Betreuung und Förderung des Kindes. Zudem ist zu entscheiden, ob das Kind 5 Stunden, 5 – 7 Stunden oder mehr Betreuungsstunden benötigt. Wenn der Bedarf über 5 Stunden liegen sollte, dann muss ein Nachweis darüber erbracht werden. Nach der 4. Klasse muss noch einmal der Antrag gestellt werden, sonst ist der Kitaplatz weg. Es reicht nicht aus, von den bezirklichen Jugendämtern, die als zuständige Bewilligungsinstanz den Bedarf der Eltern in diesem Rahmen feststellen, eine allgemeine Stellungnahme zur Rechtsverordnung zu erhalten, sondern gerade diese sind in der Pflicht, aus der Praxis ein Anmeldeverfahren zu entwickeln, das die zusammengelegten Verwaltungen durch die Bezirksreform nicht überstrapaziert und das Wahlrecht der Eltern berücksichtigt.

Misstrauisch beäugte Bittsteller

Die vorgelegte Rechtsverordnung ist getragen von einem Misstrauen gegenüber den Eltern, sie könnten einen erhöhten Bedarf anmelden. Um dem zu begegnen, gibt es eine Fülle von Hürden und Einschränkungen: Instrumente einer bürokratischen Verwaltung, die den Bürger in seinem Anspruch geißeln. Es scheint, als ob das Land Berlin davor Angst hat, dass die Kinder zu viel Jugendhilfe beanspruchen könnten. Dabei ist im Kitabereich seit Jahren gekürzt worden, von 2 Milliarden auf 1,6 Milliarden in diesem Jahr. Könnte es überhaupt für eine Kommune ein Fehler sein, beim Angebot im Kitabereich dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu entsprechen? Was für ein Bild hat sich der Berliner Senat von den Eltern dieser Stadt gemacht, die selbst entscheiden werden und können, ob das Kind eine Kita besucht oder es besser für ihr Kind sein wird, andere Angebote zu nutzen. Das Kita-Angebot der Jugendhilfe sollte offener sein, als die Nachfrage sein könnte. Wer sagt denn, dass die Eltern Kitaplätze vermehrt in Anspruch nehmen, wenn wirklich für alle Kinder ein Kitaplatz vorhanden wäre?

Eltern werden als Kunden abgeschreckt

All die Hürden, Ausnahmen, Prüfungen durch das Jugendamt, den sozialpädagogischen Dienst, bis hin zur nachweispflichtigen Selbstanklage im Eingestehen eines wie auch immer gearteten elterlichen Versagens in dieser Rechtsverordnung führen nicht dazu, die Eltern als Kunden anzulocken. Es führt auch nicht dazu, den Kindern dieser Stadt notwendige Bildungsprozesse zu gewähren, damit sie lernen, Mitglied eines sozialen Gefüges zu werden, sondern es führt dazu, die Eltern von ihrem Wunsch- und Wahlrecht abzuschrecken, einen Anspruch für ihr Kind zu formulieren.

52 Fragen schrecken ab

52 Fragen beim bisherigen Anmeldebogen, und es werden nicht weniger durch die geplante Rechtsverordnung, sondern eher mehr, sind für viele Eltern auch deutscher Herkunftssprache eine unüberwindbare Hürde des Auffassens, des Verstehens. Auch in der Rechtsverordnung sind die Beratungspflichten eines Jugendamtes ungenügend. Die Eltern werden nicht ausreichend im Vorfeld des Antragsverfahren auf die detaillierten Ausnahmen und Möglichkeiten hingewiesen. Der Senat wirbt nicht ausreichend um die gesetzlichen Grundlagen. Siehe Personalzuschläge im Kitabereich für die sozial benachteiligten Wohngebiete, oder bei nicht deutscher Herkunftssprache etc.

Das schafft nicht Frieden zwischen Eltern, Kind und Senat, sondern gibt den Eltern zu verstehen, dass sie mit ihren Kindern dem Staat auf der Tasche liegen bzw. von diesem im Stich gelassen werden. Eine Inanspruchnahme öffentlicher Jugendhilfe wird seitens des Senatsverwaltung nur widerwillig gewährt.

Mehr Wahlrecht für die Eltern

Wir gehen davon aus, dass sich die Anzahl der Kitaplätze nicht wesentlich erhöhen würde, wenn jedem Kind ein Kitaplatz nach dem angemeldeten Bedarf der Eltern angeboten werden würde. Nicht zuletzt stellen immer noch die in den letzten Jahren erhöhten Kitakostenbeiträge eine enorme Hürde für die Eltern dar. Eine Entbürokratisierung im Jugendamt durch Vereinfachung des Antragsverfahrens wäre hier von Vorteil. Die befürchteten Mehrkosten im Erzieher-innenpersonalbereich könnten bei der Verwaltung kompensiert werden.

Eine ausreichendes Angebot mit Kitaplätzen, das auch dazu beiträgt die Gleichberechtigung von Mann und Frau umzusetzen, würde zu einer zufriedeneren Elternschaft in der Stadt führen. Eine breitere pädagogische und soziale Bildung der Kinder schon in der Kita dient auch als präventive Maßnahme, um Folgekosten z. B. im Bereich der Hilfe zur Erziehung oder des nachträglichen Spracherwerbs einzusparen.

Burkhard Entrup
Vorsitzender des Landeselternausschusses Berliner Kindertagesstätten (LEAK)
Redebeitrag auf der Veranstaltung am 17. Mai

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