Kein Anspruch auf ausreichende Betreuung
Diskussionsveranstaltung zum neuen Kitaanmeldeverfahren.
Proteste brachten schon einige Erfolge.
Zirka 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung zu einer Diskussionsveranstaltung über das neue Kitaanmeldeverfahren, das von der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport geplant ist.
Die Planungen des Senats
Im Vorfeld der Veranstaltung hatte es bereits zahlreiche Proteste gegen das geplante Anmeldeverfahren gegeben. Eltern, freie Träger und Gewerkschaften äußerten ihre Befürchtung, dass das von der Senatsverwaltung geplante neue Anmeldeverfahren ein weiteres Steuerungsinstrument sei, mit dem der Kitabesuch nicht erleichtert, sondern erschwert werden würde. Insbesondere wird kritisiert, dass der Rechtsanspruch für Kindergartenkinder von sieben auf fünf Stunden reduziert wird, wenn keine Berufstätigkeit beziehungsweise ein besonderer Förderbedarf nachgewiesen werden kann, ein Platz im Hort oder in der Krippe nur von Kindern berufstätiger oder arbeitslos gemeldeter Eltern in Anspruch genommen werden kann und Nichterwerbstätige (zum Beispiel Sozialhilfeempfänger oder Hausfrauen) einen besonderen Förderungsbedarf geltend machen müssen. Um einen besonderen Förderbedarf nachweisen zu können, müssen die Eltern umfangreiche Angaben zu Arbeits-, Ausbildungs-, Wohn- und Familiensituation machen, die der Sozialpädagogische Dienst überprüfen soll.
Proteste erreichten Korrekturen
Auf der Veranstaltung begründete der Staatssekretär für Jugend, Frank Ebel, ausführlich das geplante Anmeldeverfahren. In der anschließenden Diskussion war jedoch zu erkennen, dass seine Ausführungen die Skepsis und die Kritik an dem neuen Anmeldeverfahren nicht ausräumen konnten. Erfreulich war jedoch zu hören, dass die vielfältigen Proteste zumindest in einigen Punkten schon zu einer Korrektur des ursprünglichen Vorhabens geführt haben: Auch Kinder arbeitsloser Eltern sollen künftig einen Kitaplatz erhalten können. Die Überprüfung des „besonderen Förderbedarfs" durch den Sozialpädagogischen Dienst soll im neuen Entwurf entschärft und nur noch im Einzelfall durchgeführt werden. Aus Sicht der GEW BERLIN ist es allerdings sehr unbefriedigend, dass der neue Entwurf weder den betroffenen Eltern, den freien Trägern noch den Gewerkschaften bekannt gemacht worden ist und ohne deren Stellungnahme bereits zum Mitzeichnungsverfahren an die Senatsverwaltung für Inneres und Finanzen weitergereicht wurde.
Ein Highlight der Veranstaltung war ganz eindeutig der Beitrag der Wissenschaftlerin Anne Heck, die über die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Kitas als Bildungseinrichtungen" berichtete. Sehr überzeugend stellte sie dar, dass es die Aufgabe der Kindertagesstätten ist, Bildungsprozesse für Kinder zu organisieren. Ausgehend von diesen Forschungsergebnissen kam sie zu der Schlussfolgerung, dass die Bedarfsbegründung auf einen Kitaplatz an den Bildungsprozess der Kinder geknüpft werden muss und nicht von Behördenentscheidungen abhängig gemacht werden darf. Burkhard Entrup vom Landeselternausschuss Kindertagesstätten, Ernst Welters, Jugendstadtrat aus Köpenick, und Evelyn Blaschke vom Dachverband Kinder- und Schülerläden verdeutlichten, welche negativen Auswirkungen sie mit diesem neuen Kitaanmeldeverfahren verbunden sehen. Einigkeit herrschte bei den DiskussionsteilnehmerInnen, dass der Zugang zu einem Kitaplatz erleichtert und nicht erschwert werden sollte, dass ein Anmeldeverfahren notwendig ist, welches Kitaplätze nach dem von den Eltern angemeldeten Bedarf vergibt sowie die Eltern unterstützt und berät.
Kein Grund zur Entwarnung
Auch wenn der Staatssekretär für Jugend ausführte, dass das neue Anmeldeverfahren nicht wie ursprünglich geplant zum 1. Juni 2000 in Kraft treten wird, sondern vermutlich erst zum Kitajahr 2001/2002 und an dem Entwurf schon Veränderungen vorgenommen worden sind, ist dies noch kein Grund für eine Entwarnung. Es wird für Kinder und ihre Eltern weiterhin schwerer werden, einen bedarfsgerechten Kitaplatz zu erhalten, und der Abbau von Kita- bzw. Ganztagsplätzen wird parallel dazu zu einem weiteren Abbau von ErzieherInnenstellen führen. Die GEW BERLIN wird deshalb gemeinsam mit den anderen Organisationen und Trägern darauf hinarbeiten, dass ein Anmeldeverfahren verabschiedet wird, dass den Kitabesuch von allen Kindern ermöglicht.
Bärbel Jung
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