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Nr. 09/2003
Der neue Tarifvertrag in Kürze
Kündigungsschutz, Arbeitszeitverkürzung und weniger Geld.

von Ilse Schaad, Leiterin Referat Angestellten- und Beamtenrecht

Mit dem Tarifvertrag werden im öffentlichen Dienst Berlins betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2009 ausgeschlossen und die Beschäftigten erhalten rückwirkend die im Potsdamer Tarifvertrag vorgesehenen Erhöhungen: Von Januar bis Juli 2003 monatlich 2,4 Prozent zuzüglich einer Einmalzahlung von maximal 185 Euro bzw. 166 Euro (Ost). Auf der Basis der Erhöhung vermindert sich das Gehalt ab dem 1. August 2003 um 8, 10 oder 12 Prozent - sofern der Beschäftigungsumfang über einer halben Stelle liegt. Die Gehaltsminderung soll ausgeglichen werden mit einer Verminderung der Arbeitszeit. Dazu wird die Wochenarbeitszeit von 38,5 bzw. 40 (Ost) im Organisationsbereich der GEW BERLIN auf 38 Stunden herabgesetzt. Der Restausgleich soll über freie Tage bzw. über ein Arbeitszeitkonto erfolgen. Der AZV-Tag entfällt. Darüber hinaus sollen für zwei Jahre die Gehaltsanhebungen über die Lebensaltersstufen jeweils um die Hälfte gekürzt und die Gehaltszahlung ab Dezember 2003 von der Mitte des Monats auf das Ende verschoben werden. Das Weihnachtsgeld wird aber am 1.12. ausgezahlt.

Im Januar und im Mai 2004 erhöht sich das Gehalt noch einmal um jeweils 1 Prozent. Im November 2004 gibt es eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 50 bzw. 46,25 Euro (Ost).

Entsprechend der Absenkung reduzieren sich die Grundvergütung, der Ortszuschlag und die allgemeine Zulage sowie das Weihnachtsgeld. Die Absenkung schlägt sich auch in der Altersversorgung nieder. Lediglich in der VBL und nur für vor 1948 Geborene wird die Minderung durch eine Arbeitgeberleistung ausgeglichen.

Beschäftigte mit halber Stelle und mit im Arbeitsvertrag festgelegter fester Wochenstundenzahl (ohne Gleitklausel) sind von den Kürzungen ausgenommen. Die Kürzung darf nicht dazu führen, dass der Beschäftigungsumfang unter eine halbe Stelle fällt. Da Lehrkräfte aus dem Tarifvertrag ausgenommen wurden, wirkt der alte Tarifvertrag: sie erhalten weder eine Erhöhung noch eine Reduzierung des Gehalts, die Arbeitszeiterhöhung bleibt bestehen.

Beamte sind ohnehin nicht in Tarifverhandlungen einbezogen. Für die verbeamteten Lehrkräfte bleibt es bei der Stundenerhöhung. Zusätzlich wird ihnen aber das Weihnachtsgeld gekürzt und vom nächsten Jahr an das Urlaubsgeld gestrichen. Geplant sind weitere Einschnitte in der Beihilfe. BeamtInnen erhalten aber die Potsdamer Einkommenssteigerung, jedoch mit einer Verzögerung von drei Monaten sowie die Einmalzahlungen.

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