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Die Leistungen der GEW wollen finanziert sein. Zeiten, in denen die Angriffe auf die ArbeitnehmerInnen (dazu zählen wir auch die BeamtInnen!) zunehmen, führen zwangsläufig zu erhöhten Ausgaben bei den Gewerkschaften - und sei es nur für den Rechtsschutz. Das Land Berlin bildet hier die Spitze, egal ob Einstellungen ins Referendariat, Betrugsmanöver bei der Rückzahlung der Arbeitszeitkonten oder Missachtung der Rechte der Personalvertretungen - in unzähligen Massenverfahren hat der GEW-Rechtsschutz es geschafft, zumindest teilweise die Interessen der Mitglieder gegen eine selbstherrliche Senatsverwaltung durchzusetzen.
Gewerkschaftsbeiträge orientieren sich in der Regel am Einkommen der Mitglieder, daneben gibt es eine Reihe von Solidarbeiträgen, die einkommensunabhängig sind (Studierende, ReferendarInnen, Arbeitslose u.a.). Für die Masse der im öffentlichen Dienst Beschäftigten gibt es für die jeweilige Statusgruppe bzw. den entsprechenden Tarifvertrag eine eigene Beitragstabelle (s.u.). Alle anderen Mitglieder, die nicht unter eine dieser Beitragsgruppen fallen, zahlen 0,7 % der monatlichen Bruttovergütung als Beitrag.
Solidarbeiträge West (Stand: 10/2011):
| Mindestbeitrag |
€ 8,69 |
| Beschäftigte an privaten Einrichtungen |
0,7 % der Bruttobezüge |
| Praktikanten / Auszubildende |
€ 4.00 |
| Elternzeit West |
€ 8,69 |
| Studierende |
€ 2,50 |
| Arbeitslose |
€ 2,90 |
| Elternzeit |
€ 8,69 |
| LehramtsanwärterInnen / ReferendarInnen |
€ 4,00 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Massgeblich sind die jeweils gültigen Beitragstabellen des GEW-Hauptvorstandes.
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