| Salz in der Suppe
In den Bezirksämtern und Senatsverwaltungen stellen sich unsere KandidatInnen zur Wahl. Mit Unterstützung der GEW BERLIN mischen sie sich erfolgreich ein.
Wenn die Landesregierung sich durchsetzt, werden die Beschäftigtenzahlen im Öffentlichen Dienst in Berlin von 1992 bis zum Ende dieser Legislaturperiode von etwas über 200.000 auf 130.000 zusammengestrichen! Trotz dieses rasanten Personalabbaus müssen öffentliche Leistungen angeboten werden. Folge: Verdichtung der Arbeit und viele Überstunden.
Schwerpunkte setzen
Personalräte der GEW werden sich weiterhin fachlich kompetent für die Belange der Beschäftigten im Bereich der Jugendhilfe und Sozialarbeit einzusetzen. Dabei geht es vor allem um die Umsetzung und Anwendung der Neuen Steuerungsmodelle im Bereich Jugendhilfe. Alle Möglichkeiten, die das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Kita-Gesetz und die Rechtsverordnung zur Personalbemessung bieten, wollen wir voll ausschöpfen. Die drohende Sparmaßnahmen im Erziehungs-, Bildungs- und Sozialbereich gehen immer auch zu Lasten der Beschäftigten. Dagegen werden wir uns wehren.
Privatisierung von Kitas
Eine an den notwendigen Leistungen des Öffentlichen Dienstes und dem Belastungsvermögen der Mitarbeiter orientierte Aufgabenkritik findet nicht statt. Die einzigen Ideen, die die Landesregierung in unserem Bereich umsetzen will, ist die Ausgründung und Privatisierung ganzer Bereiche, z.B. von 50 Prozent bei den Kitas. Der Landesregierung selbst ist bewusst, dass das Haushaltsdefizit damit nicht zu bewältigen ist. Von einer beschäftigungssichernden Politik und einer Verantwortung für die Zukunft hat sich dieser Senat schon lange verabschiedet.
"Reform" der Verwaltung?
Die Verwaltungsreform dümpelt vor sich hin. Viele hatten schon mit Beginn der Verwaltungsreform befürchtet, dass betriebswirtschaftlichen Elemente im Vordergrund stehen und Aspekte der Verbesserung der Leistungen für die Bürger und der verstärkten und verbesserten Mitarbeiterbeteiligung ins Hintertreffen geraten werden. Diese Befürchtungen waren realistisch. Für das Gelingen der Verwaltungsreform und der Neugliederung der Bezirke ist die Mitgestaltung durch die Beschäftigten und die Verbesserung der Arbeitssituationen unabdingbar. Beim jetzige Verfahren scheinen die Beschäftigten unterhalb der Leitungsebenen eher zu stören. Die KollegInnen werden nicht eingebunden, vollendete Tatsachen werden präsentiert. So ist die gesetzliche Verpflichtung nach dem Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) nicht einlösbar. In diesem Prozess tragen Personalräte große Verantwortung. Sie müssen ihn begleiten, prüfen, ob sie sich beteiligen wollen und sie müssen Schutzfunktionen für die Beschäftigten wahrnehmen. Dafür stehen unsere Personalräte. Deshalb gehören GEW-VertreterInnen in den Personalrat.
Klaus Schroeder
Referatsleiter Jugendhilfe und Sozialarbeit |