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Nr. 12/2000
Schwerpunkt: Bildungspolitik
Verwaltungstätigkeit erstickt schulpsychologische Kompetenz

Sparzwänge führen zu erheblichem Abbau in der Arbeit der Beratungsstellen. Neue Wege in der Schulpsychologie werden notwendig.

Der im Oktober in Berlin tagende bundesweite Schulpsychologenkongress wurde überschattet von aktuellen Stellenkürzungen in den Beratungsstellen. Die erhebliche Streichung von Mitarbeiterstunden, dann der Leiterstellen und jetzt die deutliche Reduzierung der Diplom-Psychologenstellen mit therapeutischem Auftrag erzwingen ein Umdenken in der Arbeit. Zeitgleich erfolgte die Aufforderung der Senatschulverwaltung, den Dienst in ein Schulpsychologisches Beratungszentrum umzustrukturieren.

Der Versuch, uns durch einseitige Streichung der Psychologenstellen auseinander zu dividieren, führte zu einem breiten Bündnis, das sich auch auf dem Kongress artikulierte. Denn in den meisten Bezirken mussten bisher alle MitarbeiterInnen unterschiedslos Aufgaben übernehmen: etwa die Pflichtaufgabe der Einzelfallarbeit. Therapie als höherwertige Qualifikation dagegen ist schon immer ein Anliegen der Schulpsychologen gewesen.

Das wäre noch diskussionswürdig gewesen

Thematisch war der Kongress bunt. Alte Themen wie die Lesetests standen neben Modethemen wie etwa ADS, einzelne Techniken und Methoden neben komplexen Ansätzen. Auch von Schulentwicklung war die Rede. Schulpsychologie stellte sich sehr programmatisch und affirmativ dar. Der unvoreingenommene Besucher muss diese Institution wie eine riesige Reparaturwerkstatt der Schulnation erlebt haben. Mir fehlte allerdings die nüchterne Bestandsaufnahme unserer schulpsychologischen Erfahrungen, unser historisches Bewusstsein, der kritische Diskurs, die ungeschminkte Situationsanalyse, Fragen an unser Selbstverständnis und unsere Selbstverständigung. Vielleicht liegt die Tabuisierung dieser Themen daran, dass Psychologen im Allgemeinen der Gruppe Menschen angehören, die sich selbst nicht so gern zum Gegenstand der Betrachtung erklären.

Konkret hätten mich beispielsweise Erfahrungsberichte zur Verhaltenstherapie im Schulbereich und die Legitimationsproblematik von Intelligenztests interessiert. Zum Verständnis zwischen Ost und West wäre die Bedeutung der Psychologie in der DDR und im Westen aus heutiger Sicht zu bedenken gewesen. Es gibt noch viele Fragen an die Disziplin Pädagogische Psychologie in ihrem Verhältnis zur Sonder- und Allgemeinpädagogik.

Sich der eigenen Täuschung entziehen

Das Motto des Kongresses hieß: Schule zwischen Realität und Vision. Sollte uns aber zu dieser Bestimmung die analytische Betrachtung unserer Berufserfahrung, die Selbstreflexion und Besinnung als konzeptioneller roter Faden nicht gelingen, lassen sich wohl keine tragfähigen Visionen in der Schule entwickeln. Es reicht nicht, Begriffe wie Autonomie, Ressourcen, Mediation so häufig wie möglich zu benutzen, aneinander zu reihen, um diese Oberflächenphänomene anzupreisen. Wenn wir Schule ernsthaft neu denken wollen, sollten wir im ersten Schritt versuchen, unsere Standpunkte zu prüfen, uns der Frage nach vermeintlicher und tatsächlicher Parteilichkeit zu stellen, um uns eigener Täuschung zu entziehen. Betriebswirtschaftlich ausgedrückt: Es geht um Schwachstellenanalyse, um Desillusionierungsarbeit und im wahrsten Sinne des Wortes um Ent-Täuschungsarbeit in unserem Berufsalltag. Der Versuch, mit Worthülsen und Versatzstücken die Welt ändern zu wollen, verursacht ein Unbehagen, das wohl alle im Bildungsbereich kennen. Es wird mit dem Bauch geredet und endet in einem kopflosen Durcheinander.

Das Verhältnis Schulpsychologie und Schule

Schulpsychologie findet Erwähnung im Schulgesetz. Das ist gut so. Weniger gut ist die sehr vage Aufgabenstellung. Es geht mehr um die Kür, weniger um klar umrissene Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die neue Sonderpädagogische Verordnung sieht unsere Zusammenarbeit in den Förderausschüssen sehr eingeschränkt vor. Obligatorisch ist sie nur bei dem Förderschwerpunkt Verhaltensauffälligkeit. Ansonsten können wir geladen werden, wir können aber auch beliebig von den Schulleitern suspendiert werden. Gleiches gilt für die klassische Fallarbeit. Sie beruht auf strukturell unklaren Abhängigkeitsverhältnissen zu den Schulen. Es sind Kooperationsbezüge, die von den Schulen beliebig aufgenommen und beliebig abgebrochen werden können. Eine willkürliche Arbeitsbeziehung, die sich nicht mehr unterscheiden lässt von den Angeboten privater Praxen und ehrenamtlicher Beratungsinstanzen, die in und um Schule tätig sind.

Unterschiede in den Beratungsstellen

In Anbetracht dieser Rahmenbedingungen, die unser Handeln in der Binnenstruktur Schule bestimmen, ist es nicht verwunderlich, dass in den Beratungsstellen sehr unterschiedliche Auffassungen und Vorgehensweisen existieren. Es gibt KollegInnen, die engagiert Interessenklärung direkt an der pädagogischen Front betreiben. Es gibt gleichermaßen auch diejenigen, die Schule als Konfliktterrain lieber unverbindlich und unpersönlich umkreisen oder gar geschütztere Tätigkeitsfelder im schulaufsichtlichen Windschatten suchen. Da gegenwärtig keine klare Arbeitsteilung und damit keine eindeutig erkennbaren Verantwortungsstrukturen existieren und die Privatisierung sozialer Dienstleistungen voranschreitet, kann es nur in einer hierarchischen Organisation wie der Schule zu patriarchalisch geprägten Umgangsformen kommen.

Außerschulische Hilfen und Verteilungspolitik

Unser zweites Standbein als Fachdienst ist die Vermittlung außerschulischer Hilfen. Ich möchte hier auf eine häufige Argumentation eingehen, die darauf beruht, dass sich die unterschiedlichsten Probleme bei den SchülerInnen nur so türmten, sie deshalb Therapie, Einzelfallhilfe usw. brauchten und wir als Schulpsychologie dies so früh und so gezielt wie möglich vermitteln sollten. Sicher, wir alle haben über das KJHG und BSHG wirksam helfen können. Nur: Wer denkt, es gehe hier nur um Sozialpolitik, der irrt. Es geht um Verteilungspolitik, denn die staatlichen Hilfen unterliegen den Haushaltsbeschränkungen. Konkret geht es somit um die Prüfung von Ansprüchen, Zuweisungen und Abweisungen, ich habe darauf zu achten, dass sich nicht etwa ein kurdisch sprechendes Kind, vielleicht noch mit Hilfe der LehrerIn, als Legasthenikerin tarnt, ein leistungsschwaches Kind, sich dem Status "lernbehindert" zu verweigern sucht, um fälschlich Vater Staat außerschulische Kosten aufzubürden. Nicht selten tritt bereits nach einem halben Jahr Therapie die Helferkonferenz prüfend zur Klärung der Wirksamkeit zusammen. Nach der neuen Verordnung von Lerntherapien ist zusätzlich auch die Schulaufsicht aufgefordert, in dieser Angelegenheit in den Schulen prüfend tätig zu werden, bevor das Jugendamt die vorletzte Prüfung, die Kostenstelle die allerletzte Prüfung vornimmt. Schulpsychologen in Baden-Württemberg haben wegen der zu befürchtenden Instrumentalisierung durch das Jugendamt und das Schulamt diese Aufgabenstellung abgelehnt.

Schulpsychologische Beratungszentren

Schulpsychologie soll und will sich ändern. Es ist jetzt viel die Rede von Organisation und Vernetzung. Zur Veranschaulichung dienen verschiedene Organigramme und Erklärungen. Die einen kommen dabei merkwürdigerweise ganz ohne Schule aus, die anderen ignorieren das Dasein der Schulaufsicht. Es geht immer um organisatorisch verzweigte Regulierungsformen. Von Bürgernähe, Kundenfreundlichkeit den Schulen gegenüber im Sinne von weniger Bürokratie findet sich keine Spur. Als Betrachterin werde ich das Gefühl nicht los, hier werde der Ist-Zustand festgeschrieben, den zu überwinden wir uns doch bemühen.

Die diversen Versuche, Organisationsformen in ihrer Vernetztheit zu ersinnen, heißt das Pferd am Schwanze aufzuzäumen. Haben wir keine klar konturierte Gesamtkonzeption erarbeitet, ist die Frage nach der Form obsolet.

Niederlage für die Integration

Die endgültige Verordnung Sonderpädagogik ist eine empfindliche Niederlage für die Integration in Berlin. Die Forderung, die Schulen mit einem pauschalen Stundenpool zu versorgen, um die pro Kopf Legitimation durch Förderausschüsse zu vermeiden, war erfolglos. Integration in Berlin geschieht letztendlich nach Maßgabe der Haushaltslage, notfalls kann sogar ein Los die Schullaufbahn entscheiden. Die Behindertenkategorien sind Verwaltungskategorien. Die Verordnung ist in ihrem Ergebnis weltfremd und zeugt von intellektueller Bescheidenheit. Aber ist sie möglicherweise auch Zeugnis einer stillschweigenden Duldungspolitik seitens der Schulpsychologie? Es fällt schon auf, dass Integration, also unser Berufsalltag, im Kongress im Gegensatz zum Thema Begabtenförderung für Schulpsychologen offensichtlich kein bedenkenswertes Thema war.

Die Verordnung Sonderpädagogik wiegt umso schwerer, als es in Berlin in der Vergangenheit einen regen und qualitativ niveauvollen Fachaustausch zur Frage der Sonderschule versus Integration gegeben hat. Es war eine lebendige Diskussionskultur mit engagierten LehrerInnen, SonderpädagogInnen und Eltern. Es waren besonders die Hochschullehrer der TU und FU, die uns ausgesprochen praktische Denkanstöße für den Berufsalltag mitgaben. Es bleibt die Frage, ob wir als Institution diese Unterstützung zur eigenen Interessensklärung und zur Hinterfragung unseres Wissens und Handelns redlich genutzt haben.

Perspektive

Die Gefahr der Privatisierung schulpsychologischer Aufgabenfelder und Tätigkeiten ist nicht Zukunft, sondern im Prinzip schon heute Realität. Wir befinden uns in einer defensiven Legitimationshaltung. Die uns zugewiesene Rolle scheint sich auf Koordinationstätigkeit zu beschränken, die uns aber fachlich unterqualifiziert. Daneben gibt es Freiraum für beliebige Aufgaben, aber ohne Zuschreibung von Eigenverantwortung. Das ist der Nährboden für blinde Einzelaktionen und omnipotente Außendarstellung. In Zeiten von Sparzwängen ist die Vereinnahmung und Instrumentalisierung für Verwaltungstätigkeiten erheblich. Dies geschieht um den Preis des Verlustes unserer psychologischen Kompetenzen. Wenn wir nicht wie ein Verwaltungsriese auf tönernen Füßen auf die Schule einwirken wollen, brauchen wir keinen neuen Namen, sondern Besinnung auf unser fachlich relevantes Selbstverständnis und unseren kollektiven Leistungsstandard im Interesse der Schule.

Rosemarie Straub
Mitarbeiterin in der Schulpsychologie Kreuzberg/Friedrichshain

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