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Nr. 12/2000
Konflikt um Benennungsrecht
Die Auseinandersetzung zwischen GEW und Frauenvertreterinnen geht weiter.

Seit April dieses Jahres belastet der Konflikt um das Benennungsrecht der Gesamtkonferenz bei der Auswahl von Schulleiterinnen die GEW BERLIN. Die Benennungskonferenz eines Zehlendorfer Gymnasiums hatte sich mit der erforderlichen Mehrheit für den Bewerber und gegen die Bewerberin entschieden. Die Zehlendorfer Frauenvertreterin hatte daraufhin dem Landesschulamt schriftlich mitgeteilt, dass sie den Vorgang beanstanden werde, falls dem vom Kollegium benannten Mann die Aufgaben des Schulleiters übertragen würden.

Eine solche Beanstandung einer Frauenvertreterin hatte es bislang in Berlin nicht gegeben. Zwei Frauenvertreterinnen, Monika Dobkowitz und Ursula Reuter, erkannten die Brisanz der Lage und baten Mitglieder des Geschäftsführenden Landesvorstands (GLV) um ein Gespräch. Ulrich Thöne und ich führten dieses Gespräch mit den beiden unmittelbar nach den Osterferien. Dass der Schaden durch die bereits schriftlich angekündigte Beanstandung kaum noch zu begrenzen war, war uns zunächst nicht bewusst. Die Frauenvertreterin hatte ihre Entscheidung bereits getroffen und wollte – oder konnte (?) – davon nicht mehr abrücken.

Die Landesdelegiertenversammlung (LDV) der GEW hat dann nach langer Diskussion beschlossen, dass das Benennungsrecht der Gesamtkonferenz nicht durch andere gesetzliche Regelungen eingeschränkt werden soll. Die GEW-Frauenvertreterinnen erklärten umgehend, dass sie sich nicht an diesen LDV-Beschluss halten werden. Deshalb hat sich der Landesvorstand (LV) im Juli ausführlich mit dem entstandenen Konflikt befasst. Sein Vorschlag, die Frauenvertreterinnen sollten Beanstandungen von Entscheidungen der Benennungskonferenzen auf Grund der Frauenquote so lange aussetzen, bis eine GEW-Arbeitsgruppe Vorschläge zur gewerkschaftlichen Frauenförderung und zum Benennungsrecht erarbeitet hat, wurde von den anwesenden Frauenvertreterinnen nicht akzeptiert. Deshalb entschied der LV, dass bei der Wahl zur Frauenvertreterin im November die Kolleginnen gewerkschaftlich unterstützt werden, die sich an die Beschlüsse von LDV und LV gebunden fühlen. Um den Wahlkampf zu organisieren, wurden die einzelnen GEW-Frauenvertreterinnen Anfang August gebeten, sich zum Beschluss des LV zu äußern. Zu diesem Schreiben gab es keine Rückmeldungen. Der GLV ging deshalb davon aus, dass alle Kandidatinnen auf der Basis der GEW-Beschlüsse kandidieren und gewerkschaftliche Unterstützung wollten. Dies wurde ihnen in einem Schreiben Ende August mitgeteilt.

Sechs aktive GEW-Frauenvertreterinnen haben darauf hin im September beschlossen, mir als Mitglied des GLV das Vertrauen zu entziehen und auf gewerkschaftliche Unterstützung im Wahlkampf zu verzichten. Die AG "Gewerkschaftliche Frauenförderung" wurde vom LV im September benannt und hat seitdem drei Mal getagt. Unmittelbar nach der ersten, sehr konstruktiven Sitzung der AG haben die Frauenvertreterinnen beim Landesschulamt einen Beschluss über ihr weiteres Vorgehen gefasst: Künftig sollen den Benennungskonferenzen keine Männer mehr vorgeschlagen werden, wenn sich gleichqualifizierte Frauen beworben haben.

Durch diesen Beschluss, der den Dienststellenleitungen schriftlich mitgeteilt worden ist, hat sich der gewerkschaftliche Konflikt weiter verschärft. Eine erfolgreiche Arbeit der AG "Gewerkschaftliche Frauenförderung" ist in Frage gestellt.

Einige GEW-Frauenvertreterinnen wollen ganz offensichtlich keine Lösung des Konflikts. Das bedauere ich sehr.

Rose-Marie Seggelke
ist stellvertretende Vorsitzende der GEW BERLIN

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