| Auf dem Weg zu einer neuen Schule
Das Bundesjugendkuratorium zum Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" der Bundesregierung zur Schaffung von mehr Ganztagsschulen.
Von Ingrid Mielenz, Vorsitzende Bundesjugendkuratorium
Mit dem Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" fördert die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren den Aufbau von Ganztagsschulen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Bildung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Er fordert Schule und Jugendhilfe heraus, zu einem neuen Selbstverständnis ihrer jeweiligen pädagogischen Arbeit zu kommen und ihr Bildungsverständnis zu erweitern. Allerdings wird in Deutschland der Begriff "Bildung" immer noch zu häufig allein mit Schule verbunden. Gelingende Lebensführung und soziale Integration bauen aber ebenso auf Bildungsprozessen in Familien sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der beruflichen Bildung auf. ...
Bildung ist ein umfassender Prozess der Entwicklung und Entfaltung derjenigen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Menschen in die Lage versetzen zu lernen, Leistungspotenziale zu entwickeln, kompetent zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zu gestalten. ... Ein solches Bildungsverständnis ist aber durch Schule in ihrer klassischen Prägung als "Unterrichtsschule", die bis heute in allen Bundesländern dominant ist, kaum oder nur in Ansätzen realisierbar. Schule erweist sich - da sind sich die ExpertInnen einig - als zu starr, zu unflexibel und nicht ausreichend kompetent, den unterschiedlichen Bedürfnissen und Entwicklungsvoraussetzungen von jungen Menschen zu entsprechen und so die erforderlichen Konsequenzen aus den vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen für eine optimale Bildungsförderung zu ziehen.
Wenn die Bildungsförderung für alle Kinder optimiert werden soll - und dieses Ziel ist unstreitig -, kann dies nur durch ein radikales Umdenken erfolgen, in dem ein neues Verständnis von Schule entwickelt und eine neue Schule kreiert wird. Es ist daher notwendig, Schule in ihrer Bildungswirklichkeit zu analysieren und dann als einen Ort weiter zu entwickeln, an dem Schülerinnen und Schüler als mitwirkende Akteure in ihrer Subjektstellung anerkannt und beteiligt werden; der Fachkräfte unterschiedlicher Professionen und ihre spezifischen Kompetenzen zusammenführt; wo Eltern direkt an der Ausgestaltung des Schulalltags einbezogen werden, der sich selbst als aktiver Teil des Gemeinwesens versteht und an dem Bildungsprozesse auch soziale Lernprozesse sind. ...
Das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" der Bundesregierung, soll durch die Bereitstellung von 4 Mrd. Euro bis zum Jahre 2007 einen wesentlichen Beitrag für die Schaffung von 10.000 Ganztagsschulen leisten, es ist daher als wesentlicher bildungspolitischer Impuls zu sehen und für Veränderungen und Weiterentwicklungen zu nutzen. ...
Das Bundesjugendkuratorium stellt Folgendes fest:
I. Die neue Schule entsteht nicht von selbst, sie muss von den Akteuren entwickelt und gestaltet werden.
Es ist deshalb notwendig, den Aufbau der Ganztagsschule als Entwicklungsprozess zu verstehen und nicht als ein fertiges, auf dem Reißbrett maßgeschneidertes Produkt oder als ein durch Erlass "von oben" für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und anderen an der "Ganztagsbildung" beteiligten Organisationen vorgegebenes Ergebnis. Die neue Schule ist eine Schule des Ausprobierens, deren Wege - je nach spezifischen örtlichen Bedingungen - auch unterschiedlich geprägt sein können.
II. Vielfältige Erfahrungen in Deutschland und insbesondere auch in den europäischen Nachbarländern machen immer deutlicher, dass Kinder, die ganztags die Schule besuchen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten besser entfalten können.
In einer Ganztagsschule gibt es mehr Zeit für Kinder und für ein positives Zusammenspiel von Unterricht, Jugendarbeit und Fördermaßnahmen. Diese Zeit ist für die individuellen Förderbedarfe des einzelnen jungen Menschen nutzbar zu machen. Durch eine systematische Bildungsförderung kann auf die Bedürfnisse einzelner Kinder und Jugendlichen und ihre biografischen und sozialen Hintergründe intensiver eingegangen und damit die ganzheitliche Entwicklung junger Menschen in den Blick genommen werden. Die Ganztagsschule eröffnet zudem allen Beteiligten, Kindern und Jugendlichen, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, pädagogischen Fachkräften und dem Gemeinwesen eine große Optionsvielfalt. Sie führt schulische und außerschulische Formen von Bildungs- und Erziehungsprozessen zusammen, ermöglicht die Einbindung sozialer, kultureller und sportlicher Organisationen, bezieht den sozialen Kontext der Kinder stärker mit ein und bietet so Grundlage und Zeit zur intensiveren Förderung individueller Begabungen.
III. Das Konzept der Ganztagsschule muss von einem umfassenden Bildungsverständnis geprägt sein. Denn Bildung ist mehr als Unterricht, und Lernen ist mehr als Schule.
Dieses Konzept kann nur dann realisiert werden, wenn die Ganztagsschule von mehreren Partnern - unterschiedlichen Professionen und Institutionen - der Bildung und Erziehung gestaltet und verantwortet wird. Dies kann die Schule als klassische "Unterrichtsschule" allein nicht leisten und sicherstellen. Denn die Schwächen und Defizite unseres bestehenden Schulsystems werden insbesondere in dem Versagen sichtbar, Kinder, die in sozial schwierigen Verhältnissen aufwachsen sowie Kinder mit Migrationshintergrund besonders zu fördern. Denn noch ist - vor allem auch im internationalen Vergleich - auffallend, dass der Schulerfolg von der sozialen Herkunft der Kinder und Jugendlichen bestimmt wird und Bildung noch längst kein Bürgerrecht ist. Um dies zu ändern, muss Schule ihre selektiven Wirkungen überwinden und neue Wege des Lernens und der Bildungsförderung gehen. Trotz anzuerkennender vielfältiger Bemühungen von Schule und Schulträgern, ist offensichtlich, dass für diese Aufgabe ein neuer kompetenter Partner hinzukommen muss. Hier ist die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren spezifischen Erfahrungen und Kompetenzen sowie ihrem besonders entwickelten, differenzierten Bezug zu Familien und zu Einrichtungen der beruflichen Bildung ein wichtiger Integrations- und Stabilitätsfaktor. ...
IV. Die Ganztagsschule eröffnet die Chance, einen Lernort zu schaffen, der durch Schule und Jugendhilfe gemeinsam verantwortet wird.
Deshalb greift ein lediglich auf Kooperation angelegtes Verständnis zu kurz. Dies würde zugleich die bestehenden Grenzen und Unterschiede zementieren sowie die Letztverantwortlichkeit der Schule in den bestehenden Strukturen belassen. Gerade mit der Ganztagsschule kann sich dieses Verhältnis ändern. Das bedeutet auch für die Kinder- und Jugendhilfe, sich von ihren Bedenken gegenüber Schule zu lösen, ihre Vorurteile abzubauen und ihr Selbstverständnis im pädagogischen Handeln auf die neue Schule auszurichten. Eine solche "Gleichgewichtigkeit" setzt Mitwirkungsstrukturen voraus, die sicherstellen, dass - unbeschadet der Beteiligung von Schüler/inne/n und Eltern - Lehrerinnen und Lehrer und sozialpädagogische Fachkräfte gleichberechtigt bei der Ausgestaltung der Schule mitentscheiden können, damit die Kinder- und Jugendhilfe ihre Kompetenzen zur Qualifizierung der pädagogischen Prozesse in der Schule optimal einbringen kann; Schule und Jugendhilfe gemeinsam am Gelingen des Schulalltags arbeiten; Schule selbst über das Lernen hinaus zu einem Ort von Aneignung, Auseinandersetzung und konkreter Beteiligung wird; die Belange der Eltern, ihre sozialen Kontexte sowie die auf ihre Unterstützung und Hilfe abzielenden Angebote Teile schulischen Handelns werden.
V. Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und frühzeitige Planung in räumlicher und pädagogischer Hinsicht müssen im Rahmen sorgfältiger Beteiligungsprozesse organisiert sein.
Bereits zu Beginn eines Prozesses zur Gründung von Ganztagsschulen ist das Zusammenwirken von Schule und Jugendhilfe, von Schul- und Jugendhilfeträger und von anderen Akteuren vor Ort von besonderer Bedeutung. Dabei geht es vor allem um die Berücksichtigung der besonderen Ansätze der Jugendhilfeplanung, die stärker auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihren Familien rekurrieren, auf eine notwendige Veränderung von Schulentwicklungsplanung in Richtung Entwicklung pädagogischer Inhalte und Konzeptionen und um eine gemeinsam zu verantwortende pädagogische Konzeptualisierung. Das Bundesprogramm fördert in diesem Kontext den pädagogisch notwendigen Ausbau von bestehenden Schulen zu Ganztagsschulen und bietet die Chance, das pädagogische Konzept mit einem Raumangebot zu verbinden. ...
So können auf den Sozialraum orientierte Arbeitsgemeinschaften eine gute Grundlage sein, das Zusammenwirken zu systematisieren und sinnvoll zu strukturieren. Hierbei müssen Schule, Jugendhilfe, Schulaufsicht, die Gemeinde als Schulträger und die Gemeinde bzw. der Kreis als öffentlicher Jugendhilfeträger einbezogen werden.
VI. Das pädagogische Konzept einer Ganztagsschule muss davon bestimmt sein, für jedes Kind die Schule als Lern- und Lebensort fassbar und erfahrbar zu machen.
In diesem Sinne darf die Ganztagsschule nicht ein bloß additives System von Unterricht am Vormittag und Bildungs-, Erziehungs- und Freizeitangeboten am Nachmittag sein. Dies wäre die faktische Fortführung der bisherigen Halbtagsschule, die Programme wie die "Über-Mittag-Betreuung", Nachmittagsangebote, Förderkurse usw. als "Anhängsel" versteht. Vielmehr wird eine auf pädagogische Qualität achtende Zusammenarbeit Schule als ein Ganzes prägen, unterrichtliche sowie außerunterrichtliche Beiträge von Bildung und Erziehung anerkennen sowie den Schulalltag je nach Bedürfnissen und Fähigkeiten der Kinder anders aufteilen. Hierzu gehört auch eine neue Rhythmisierung des Lernens (Unterricht am Nachmittag), die Mitgestaltung des Unterrichts durch die Jugendhilfe sowie die Einbeziehung der Lehrerinnen und Lehrer in spezifische Förderangebote außerhalb des Unterrichts. Erst durch die Aufhebung der klassischen Halbtagsschule und ihren verfestigten Strukturen wird die Öffnung von Schule möglich; Schule bleibt dann keine Insel, sondern wird ein integraler Bestandteil des Gemeinwesens. ...
VII. Bei der Gestaltung der Ganztagsschule sind alle Handlungsfelder der Jugendhilfe einzubeziehen, um ein breit gefächertes Angebot der Bildung und Erziehung über den Unterricht hinaus zu gewährleisten.
Die Ganztagsschule ist sowohl auf die Grundschule als auch auf die Schultypen der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II ausgerichtet. Dabei wird es zu unterschiedlichen pädagogischen Konzepten kommen müssen. Deshalb sind über die Tageseinrichtungen für Kinder hinaus zahlreiche andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe gefordert, an der Ganztagsschule mitzuwirken. Dies betrifft insbesondere die offene, die verbandliche und die kulturelle Jugendbildung, schulbezogene Angebote der Jugend- und Bildungsarbeit, die Schulsozialarbeit, die Jugendsozialarbeit sowie auch Organisationen des Sports und der Kultur. Gemeinwesenorientierte Angebote können außerdem der Verbesserung der Lebenssituation und der Stabilisierung von sozialen Verhaltensweisen dienen. In diesem Sinn kann der allgemeine soziale Dienst eine wichtige Bereicherung für die Ganztagsschule sein. Diese Angebote leisten wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen, sie ermöglichen politisches und soziales Lernen und fördern ehrenamtliches Engagement. ...
VIII. Die Ganztagsschule als neue Schule muss die jeweiligen Übergänge zwischen den Schultypen durchlässiger gestalten.
Denn bei jedem Übergang (vom Kindergarten in die Grundschule, von der Grundschule in die Sekundarstufe I, von der Schule in den Beruf) werden wesentliche biographische Weichen gestellt, und es entscheidet sich häufig an diesen Schwellen, ob Kinder und Jugendliche die entsprechenden Kompetenzen haben, um diese Übergänge zu bewältigen und ihr Leben meistern zu können. Der Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule hat sich zwar in den letzten Jahren erheblich verbessert. Trotzdem besteht die Notwendigkeit, mehr als bisher zu tun. So kann der Start in eine Ganztagsschule im Primarbereich dadurch erleichtert werden, dass die Schule an den Erfahrungen und Erkenntnissen der Tageseinrichtungen für Kinder ansetzt und - dort wo erforderlich - gemeinsam mit den Erzieher/inne/n und Eltern über den Entwicklungsstand des Kindes und die nötigen Schlussfolgerungen für eine differenzierte Bildungsförderung des Kindes berät. Zur Optimierung dieses Wechsels bieten sich auch verbindliche gemeinsame Gespräche (z.B. "Schuleingangskonferenzen") an. Wichtig ist, dass hier ein systematischer und kontinuierlicher Prozess gegenseitigen Kennenlernens der Fachkräfte, auch durch gemeinsame Fortbildungen, erreicht wird.
Der Übergang von der Primarstufe zur Sekundarstufe I ist bisher kaum im Blick der Bildungsförderung gewesen. Hier müssen die erforderlichen Bemühungen unternommen werden, diesen Wechsel zwischen den beiden Schultypen zu optimieren und ihn den Kindern durch geeignete Methoden und Instrumente zu erleichtern. Dies erscheint dringend geboten, da häufig bereits in der 5. und 6. Klasse erste Anzeichen von "Schulmüdigkeit" bei Kindern erkennbar sind, die später in dauerhaftes Schulschwänzen münden können. Dabei müssten die Kompetenzen der Jugendhilfe, die ausreichende Erfahrung in der Förderung von schulmüden Kindern und Jugendlichen hat, Berücksichtigung finden.
Immer schwieriger ist - nicht zuletzt auf Grund der fatalen Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt - der Übergang von der Schule in den Beruf geworden. Hier bestehen aber gute Erfahrungen in der Jugend- und Schulsozialarbeit, durch entsprechende Unterstützungskonzepte den Belangen von Jugendlichen Rechnung zu tragen sowie bei Bedarf deren Defizite an dieser Schwelle auszugleichen und besondere Förderprogramme anzubieten. Auch diese sollten systematischer Teil einer Ganztagsschule werden.
IX. Ganztagsschulen, insbesondere ihre Wirkung auf Bildungsprozesse, Schulleistung, Kompetenzerwerb, Lernmöglichkeiten und vor allem das Zusammenwirken mit anderen Partnern sind bisher nicht hinreichend wissenschaftlich untersucht und ausgewertet worden.
Der Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen nach dem Programm der Bundesregierung bietet die Chance, diese Schulen in ihrer organisatorischen, pädagogischen und strukturellen Ausgestaltung wissenschaftlich zu begleiten und zu evaluieren. Deshalb sollte - durch die Förderung von entsprechenden Modellvorhaben durch das BMWF und das BMSFJ - möglichst systematisch die Implementierung der Ganztagsschulen beobachtet und ausgewertet werden. Gerade weil die Schaffung einer neuen Schule ein Entwicklungsprozess und kein fertiges Produkt ist, werden immer wieder weitere Entwicklungen und neue Anpassungen erforderlich sein, die aber nur dann verantwortlich und kompetent durchgeführt werden können, wenn über ihre Gründe ausreichende Erkenntnisse vorliegen.
Schlussbemerkung
Das Bundesjugendkuratorium befürwortet, dass eine Förderung im Rahmen des Investitionsprogramms als wesentlichen Bestandteil die Entwicklung pädagogischer Konzepte voraussetzt. Wenn ein solches pädagogisches Konzept aber nicht als statisches Instrument verstanden, sondern notwendigerweise als Grundlage für die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen begriffen wird, dann gehört dazu auch eine systematische, individuelle Bildungs- und Entwicklungsförderung. Deshalb liegt eine wesentliche Aufgabe der Ganztagsschule darin, entsprechende umfassende Unterstützungs- und Beratungsformen - unter Mitwirkung der Betroffenen und ihrer Eltern - aufzubauen, um so die Förderung für jedes Kind durch Bildungsbausteine auszugestalten.
Das Bundesjugendkuratorium geht im Übrigen davon aus, dass sich allein mit diesem Investitionsprogramm Schule noch nicht verändert bzw. dass weitergehender grundlegender Reformbedarf im Bildungswesen besteht. Hierzu gehört z.B. eine differenzierte und entideologisierte Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Drei- bzw. Viergliedrigkeit eines Schulsystems. Denn es ist bekannt, dass gerade diese Struktur eine hohe selektive Wirkung hat und Ausgrenzungsprozesse von Kindern mit sozialer Benachteiligung sowie von Migrantenkindern eher fördert als mindert.
Darüber hinaus hält es das Bundesjugendkuratorium zum gegenwärtigen Stand der Debatte über eine Bildungsreform für dringend erforderlich, zwischen konzeptionellen Fragen sowie damit verbundenen finanziellen und/oder organisatorischen Aspekten zu unterscheiden bzw. diese nicht zu vermischen. Sollte sich zu gegebener Zeit herausstellen - wovon auszugehen ist - , dass Mittel neu verteilt werden müssen, dann stellen Bildungsausgaben als Investitionen in die Zukunft eine Verpflichtung auf allen Ebenen - Bund, Länder und Gemeinden - dar. Auf jeden Fall kann es nicht sein, dass aus Gründen von Finanzierungszuständigkeiten Ausgaben, die in der Sache erforderlich sind, nicht getätigt würden. Und wenn bisherige Vorgaben der Organisation und der gesetzlichen Zuständigkeit neueren Erkenntnissen bezüglich der Gestaltung von Bildungsprozessen im Wege stehen, muss es möglich sein, Gesetze oder andere Vorschriften auch zu ändern.
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