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Nr. 03/2001
Was ich von der GEW habe
Mit ihrer Imagekampagne will die GEW nicht nur die öffentliche Meinung, sondern auch neue Mitglieder gewinnen. Doch neue Mitglieder kommen immer weniger von alleine. Die GEW muss sich aktiv um sie bemühen - sie im wahrsten Sinne des Wortes umwerben. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass man sich und anderen die Leistungen der GEW bewusst macht. Folker Schmidt fängt damit an. Weitere Erfahrungsberichte sind erwünscht.

Ich bin nicht des finanziellen Vorteils wegen vor Jahren in die GEW eingetreten. Aber finanziellen Vorteil hat mir dieser Eintritt gleichwohl gebracht. Und zwar durch die Übernahme von Rechtsanwaltskosten. Dafür folgende zwei Fälle.

  • Zur Zeit der Verfassungstreueüberprüfungen war ich durch drei lächerliche Aktennotizen (heute lache ich sehr locker darüber, damals war es eine anstrengende Periode) beim Senator auffällig geworden. Nach drei Dienstjahren wollte die Behörde meine Verlängerung um weitere zwei Jahre von einem Gespräch mit mir in der Senatsverwaltung abhängig machen. Ich habe mich dieser Vorladung so gut es ging zwei Mal entzogen. Doch dann wurde es Ernst und ich ging zur Rechtsschutzstelle meiner Gewerkschaft, die mir einen Anwalt empfahl und die Übernahme der Kosten zusicherte.

    Es bedurfte dann nur eines Schriftsatzes des Anwalts, um die Senatsverwaltung zu einem Schreiben zu veranlassen, in dem sinngemäß stand, dass nach nochmaliger Überprüfung des Vorgangs man nun zu der Meinung gekommen sei, meiner Verlängerung zustimmen zu können. Die für mich aus damaliger Sicht sehr belastende Zeit war vorbei, ich hatte politisch und materiell gesiegt und gekostet hat es mich keinen Pfennig.
  • Der zweite Fall spielt vor zwei Jahren. Die Senatsverwaltung hatte die Lehrerverpflichtungsordnung für den fest angestellten Mittelbau an den Berliner Hochschulen geändert, was im Zweifelsfall immer heißt, dass mehr Lehre erbracht werden soll. Ich hatte in meinem Arbeitsvertrag eine Passage stehen, die wörtlich hieß: "Eine Lehrverpflichtung besteht nicht". Gleichwohl meinte die Freie Universität, mich nun in die neuen Regelungen einbeziehen zu müssen, obwohl sogar der Kollege, der in der Senatsverwaltung den Verordnungstext geändert hatte, mir versicherte, das mein alter Vertrag wasserdicht sei. Ich habe darüber zwei Mal mit unserem Kanzler telefoniert, bekam dann aber doch ein Schreiben der Universitätsverwaltung, nach dem ich ab jetzt acht Semesterwochenstunden Lehre zu erbringen hätte.

    Dasselbe Muster lief wieder ab. Ich ging zur GEW, bekam Rechtsschutz, mein Anwalt schickte der Universität einen Schriftsatz. Daraufhin antwortete mir mein Arbeitgeber, dass zwar eigentlich für ihn die Lehrverpflichtungsverordnung bindend sein, er auch eigentlich nicht abweichen könne, nunmehr aber akzeptiere, dass ich mit anderen Tätigkeiten so ausgelastet sei, dass eine Lehrleistung von mir nicht verlangt werde. Die Rechtslage blieb zwar offen, im Effekt hatte aber ich mich durchgesetzt.

Nun muss es nicht immer schon nach einem Schreiben des Anwalts enden. Aber wenn man mitgeballter Rechtsanwaltskompetenz und finanziell abgesichert auftreten kann, scheint das die Behörden doch zu beeindrucken. In meinen Fällen war es so und ich bin froh, in der GEW eine Partnerin gefunden zu haben, die mir zu meinem Recht verholfen hat.

Folker Schmidt
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