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Nr. 04/2001
Die Landesdelegierten tagten
GEW und Schulverwaltung sind sich am Verhandlungstisch einig: An der Bildung darf in den kommenden Jahren nicht gespart werden.

Am 14. März hat eine außerordentliche Landesdelegiertenversammlung mit großer Mehrheit einem Verhandlungsergebnis (siehe unten) zwischen der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport und der GEW zugestimmt. Der Vorstand der GEW hat das Mandat bekommen, einem Vertrag mit diesen Inhalten zuzustimmen. Sollte eine unterschriftsreif ausgehandelte Vereinbarung Änderungen zu den der LDV vorgelegten Ergebnissen enthalten, wird eine neue Delegiertenversammlung einberufen und darüber befinden, ob die GEW unterschreibt oder nicht.

Böger bekam kalte Füße

Das Skurrile dabei ist, dass eigentlich alles schon fertig war, dass sich Staatssekretär, Landesschulrat und LSA-Leiter mit der GEW geeinigt hatten, dass aber der Senator plötzlich kalte Füße bekam. Sein Argument: Er wolle vor seiner Unterschrift unter eine Vereinbarung erst die Haushaltsberatungen abwarten. Nun hätte er ja auch mit einer derartigen Vereinbarung im Rücken offensiv in die Beratungen hineingehen können und für den Schulbereich kämpfen können; aber das ist wohl für ihn schon zu viel an politischer Taktik.

Sternmärsche und Streik zeigen Wirkung

Unsere vielfältigen Aktivitäten des letzten Jahres – Sternmarsch, Bündnis, Streik etc. – sind an einem Punkt als Niederlage zu werten: wir konnten die Arbeitszeitverlängerung nicht verhindern. Sie sind aber auch als Erfolg zu werten, weil Böger gezwungen wurde, sich weit aus dem Fenster zu hängen und inhaltliche Zusagen zur Verbesserung der Schule zu machen, und weil er so angeschlagen war, dass weiter gehende Angriffe – man denke an die geplante Streichung der Klassenleiterermäßigung, an das ominöse Rundschreiben 48/2000, an die geplante weit gehende Abschaffung von Frauenvertretungen und Personalräten – ziemlich schnell zusammenbrachen. Und noch etwas: Wieso war es in 1999 und auch in 2000 so schwer möglich, junge LehrerInnen einzustellen? Wieso wurden die Ranglisten länger und länger? Und wieso sind seit November bis jetzt ca. 850 Neueinstellungen erfolgt mit dem Ergebnis, dass die Bewerbungslisten in vielen Fächerkombinationen leer sind? Wer unsere Aktivitäten und den Streik nur als Niederlage interpretiert, sollte bitte einmal mit diesen 850 KollegInnen sprechen!

Ausstattungsgrad wird festgelegt

Bögers Versprechungen also, den Status quo für diese Legislaturperiode zu sichern und sich beim Ausstattungsgrad der Schulen auf eine feste Größe festzulegen, sollten – so der Kern des Auftrags des Landesvorstands – festgehalten und in einer Vereinbarung fixiert werden. Das ist der Verhandlungsdelegation gelungen. Ulrich Thöne, Vorsitzender der GEW BERLIN, nannte weitere Gründe, weshalb Verhandlungen mit dem Senat – obwohl der uns doch gerade eine Arbeitszeitverlängerung aufgedrückt hatte – notwendig und sinnvoll waren und wieso die GEW die erreichte Übereinkunft guten Gewissens unterschreiben kann.

Rechnungshof contra GEW BERLIN

Der Druck zum weiteren Abbau von Stellen hält an. Dafür nur einige Beispiele: Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2000 vorgeschlagen, die Anrechnungs- und Ermäßigungstatbestände um zunächst 30% zu kürzen (geplanter Effekt: 986 Stellen weniger). Im Oktober verlangte der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses für das Jahr 2001, weitere 835 Stellen zu streichen. Im Bereich der Senatsverwaltungen für Inneres und für Finanzen wird von 2001 bis 2004 mit einem weiteren Stellenabbau im Lehrerbereich von 1.300 Stellen gerechnet. Angesichts dieser Pläne wären die Sicherung des Lehrkräftebestandes auf dem gegenwärtigen Niveau, die Festschreibung der Pflichtstundenzahl, der Frequenzen, der Stundentafel, die Beibehaltung von Klassenleiterermäßigung und Altersermäßigung bis zum Jahre 2004 als Erfolg zu werten. Die in Folge des Rückgangs der Schülerzahlen frei werdenden Stellen könnten für pädagogische Verbesserungen genutzt werden.

Moralischer Rigorismus der Kritiker

Leider spielten diese Argumente in der Diskussion keine Rolle. Vor allem der weiter auf uns lastende Druck – und das sind ja keine Hirngespinste, sondern konkrete Pläne im Senat oder im Landesrechnungshof – wurde so gut wie nicht thematisiert, schon gar nicht von den Kritikern der Vereinbarung. Die monierten vor allem zwei Punkte. Zum einen gebe der Senat kaum etwas, der Preis für die GEW sei zu hoch. Das wurde im wesentlichen pauschal behauptet; vor allem auf eine Begründung der These, dass die GEW entscheidende Positionen aufgebe, warte ich heute noch. Dahinter verbirgt sich natürlich ein weiteres, viel grundsätzlicheres Argument: Eine jegliche Vereinbarung mit einem Senat, der uns gerade eine Niederlage beigebracht hat, ist eine nachträgliche Zustimmung zur Arbeitszeitverlängerung – punktum. Wir sind die Guten – wir reden mit den Bösen erst wieder, wenn die Arbeitszeitverlängerung vom Tisch ist!

Dieser moralische Rigorismus hat etwas sympathisches. Und er bietet einen Vorteil: Die Fronten sind klar. Ich hätte auch gerne darüber diskutiert – das wird auch nötig sein, weil diese Haltung von nicht wenigen Mitgliedern geteilt wird. Aber wenn wir vernünftig diskutieren wollen, d. h. mit dem Ziel eines Ergebnisses, einer Strategie, die die GEW weiter bringt und – das kann ja auch das Ergebnis sein – besser ist als der gegenwärtige Kurs, dann hätte ich gerne von den Verfechtern dieser Haltung mehr als die pauschale Ablehnung. Dann benötigen wir Aussagen zu den folgenden Fragen: Sind wir in absehbarer Zeit in der Lage, den Kurs dieses Senats (es geht hier nicht um eine Person; wenn dieser Schulsenator abgewirtschaftet hat und durch eine andere Person ersetzt wird, ist der Berliner Haushalt um keine Mark reicher) grundlegend zu ändern?

Soll eine Gewerkschaft nicht verhandeln?

Was machen wir in der Zwischenzeit? Wenn wir nicht mehr verhandeln sollen, wie entgehen wir dann der Gefahr des politischen Immobilismus? Wo bitte sind die gesellschaftlichen Kräfte, mit denen zusammen wir in die Offensive kommen? Eine rotgrüne Bundesregierung hat gerade eine Steuerreform beschlossen, die die öffentlichen Kassen weiter leert. Glaubt jemand, wir hätten von Berlin aus die Macht, den Trend umzukehren? Unterschreiben bedeutet Stillhalten? Darüber steht in der Vereinbarung kein Wort. Wer das behauptet, hat nicht richtig gelesen oder will Stimmung machen.

GEW Berlin bleibt kampffähig

Die GEW ist, dass haben wir bewiesen, kampffähig. Ohne uns ist Schule in Berlin nicht machbar. Wir können die andere Seite zu Zugeständnissen bringen. Diese Stärke müssen wir nutzen; dann muss man aber auch mit der anderen Seite reden. Dann muss man sich in die Niederungen des zähen Feilschens begeben. Wenn wir darauf verzichten, bleibt nur noch die zweitstärkste Waffe der Arbeiterbewegung: die Presseerklärung. Ich halte „Kompromiss“ unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für kein unanständiges Wort.

Peter Sinram


Die Vereinbarung (Auszug)

Ziel der Vereinbarung soll sein, die Berliner Schule mit verlässlichen Rahmenbedingungen auszustatten, um so die Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Berliner Schule zu schaffen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören:

  • Kontinuierliche Einstellungen in einem beschleunigten Einstellungsverfahren,
  • Qualifikationsangebote in Mangelbereichen,
  • vorgezogene Rückzahlung von Arbeitszeitkonten,
  • Versorgung mit Lehrkräften auf einem Niveau von 105 % zuzüglich einer Bedarfsvorsorge für Langzeiterkrankte (bis zu 500 Stellen); (Überprüfung jeweils am 30.04. eines Jahres)
  • unbürokratische Vertretungsregelung.

Einzelregelungen

I. Verzicht auf Erhöhung der Pflichtstundenzahl, keine Reduzierung der Ermäßigungsstunden für Alter, Schwerbehinderung und Klassenleitungsfunktion Die Senatsschulverwaltung erklärt, dass weitere Verschlechterungen der Lernund Ausbildungsbedingungen für die Schülerinnen und Schüler (Frequenzerhöhungen, Stundentafelkürzungen) nicht beabsichtigt sind.

II. Zur Sicherung des definierten Unterrichtsbedarfs (...) wird kontinuierlich mit voller Stelle und unbefristet eingestellt...

III. Die GEW BERLIN wird sich dafür einsetzen, dass die in ihr organisierten Personalräte einem beschleunigten Einstellungsverfahren ihre Zustimmung geben...

IV. Es wird einvernehmlich festgestellt, dass die zur Verfügung stehenden Stellen (...) in vollem Umfang zur Sicherung der Unterrichtsversorgung eingesetzt werden. Freie und besetzbare Beförderungsstellen sollen frühestmöglich besetzt werden. V. Mit der Rückzahlung der Arbeitszeitkonten soll bereits im Schuljahr 2001/2002 im Bereich der Gesamtschule und Grundschule begonnen werden. Im Schuljahr 2002/2003 beginnt die Rückzahlung im Bereich der Hauptund Realschule, der Gymnasien, Volkshochschule und Zweitem Bildungsweg. Im Bereich der Sonderschulen und Berufsbildenden Schulen bleibt der Rückerstattungszeitraum wie ursprünglich vereinbart im Jahr 2003/2004...

VI. Sind und werden Lehrkräfte verbeamtet, erhalten sie das Angebot einer rückwirkenden Gewährleistung ...

VII. Sofern Bewerbermangel in bestimmten Laufbahnen und Unterrichtsfächern existiert, wird die Senatsschulverwaltung Qualifizierungsmaßnahmen für folgende Gruppen anbieten:

  • Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung bei fehlender pädagogischer Ausbildung (so genannte Quereinsteiger)
  • Informatik
  • Bereich Sonderschule und Integration
  • geeignete Angestellte, die nach dem Recht der DDR als Lehrkräfte ausgebildet, aber nicht entsprechend beschäftigt sind.

VIII. Im Bereich der gymnasialen Oberstufe und der Berufsbildenden Schulen sind eine Reihe von Lehrkräften im gehobenen Dienst beschäftigt. Diesen wird bei dauerhafter Verwendung und bei vorliegender Eignung die Möglichkeit eröffnet, die Laufbahn zu wechseln. Die Senatsschulverwaltung wird entsprechende Anträge beim Landespersonalausschuss stellen.

IX. Die Regelung, Altersund Schwerbehindertenermäßigung auch bei reduzierter Pflichtstundenzahl (bis 2/3) zu gewähren, wird fortgeschrieben. Lehrkräfte, die Altersteilzeit mit gleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit leisten, erhalten ab 01.08. keine Altersermäßigung mehr. X. Die Regelung, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte für die Dauer einer Klassenfahrt auf 3/4 aufgestockt werden, wird fortgeschrieben ...

XI. Um Vertretungsunterricht zu Gewähr leisten, können verbeamtete Lehrkräfte, die gemäß §35 a in Teilzeit beschäftigt sind, mit ihrem Einverständnis für die Dauer von 1 bis 3 Monaten ihren Beschäftigungsumfang erhöhen.

XII. Die Regelung der Stundenplangestaltung bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften wird fortgeschrieben:

  • Bei halber Stelle sollen zwei Tage ohne Unterrichtsverpflichtung,
  • bei 3/4 Stelle ein Tag ohne Unterrichtsverpflichtung sein. Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte sollen im außerunterrichtlichen Bereich nur entsprechend ihrem Beschäftigungsumfang herangezogen werden.

XIII. ... Die Vereinbarung soll bis zum Ende der Legislaturperiode laufen. Sollte der Senat bzw. der Senator für Schule, Jugend und Sport sich nicht in der Lage sehen, durch Vereinbarung öffentlich zu erklären, dass

  • auf eine Pflichtstundenerhöhung, eine Reduzierung der Anrechnungsstunden für Klassenleiter und der Ermäßigung für Alter und Schwerbehinderung und eine weitere Verschlechterung der Ausstattungskennzahlen (wie Frequenzen, Stundentafel) verzichtet wird,
  • eine Festschreibung des Ausstattungsniveaus auf 100 % der Unterrichtsverpflichtung und mindestens 5 % Vertretungsmittel sowie maximal 500 Stellen für Dauerkranke nachprüfbar gesichert wird,
  • die Maßnahmen zur Beschleunigung des Einstellungsverfahrens im Einvernehmen mit den Personalräten getroffen werden, lehnt die GEW BERLIN eine Vereinbarung mit dem Senat bzw. dem Senator für Schule, Jugend und Sport ab... Daher fordert die Landesdelegiertenversammlung den Vorstand der GEW BERLIN auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine breite öffentliche Unterstützung zur Verhinderung weiterer Verschlechterungen zu erwirken. (Kürzungen Pit Rulff)
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