| von Bärbel Jung, Jugendhilfe und Sozialarbeit
Zum 1. August 2005 sollen alle Hortplätze im Land Berlin in die Verantwortung der Schulen überführt werden - so jedenfalls sehen es die Planungen des Berliner Senats vor. Das ist ein Teil des "Gesamtkonzeptes für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern". Im Land Berlin gibt es ca. 35.000 Hortplätze in der Jugendhilfe. Davon sind ca. 11.000 in Kitas der freien Trägern bzw. in Schülerläden und ca. 24.000 in städtischen Kitas. Nach den Senatsplanungen sollen diese Plätze in die Zuständigkeit der Schulen überführt werden. In Berlin sollen 35 gebundene Ganztagsschulen und eine noch nicht festgelegte Zahl von Schulen mit Offenem Ganztagsbetrieb (OGB) eingerichtet werden. Alle Grundschulen sollen aber zumindest das Angebot einer verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) mit Öffnungszeiten von 7:30 bis 13:30 Uhr unterbreiten.
Ungeklärte Rahmenbedingungen
Mit der Umsetzung dieses Programms sind schwerwiegende Probleme und große Unklarheiten für die Schulen, die öffentlichen Kitas, aber auch für die Einrichtungen der freien Träger verbunden. Vor allem die Rahmenbedingungen sind noch nicht geklärt. Das Land Berlin hat allerdings inzwischen zugestanden, dass die freien Träger Angebote für Hortkinder in Kooperation mit den Schulen machen können.
Das Spiel beginnt
Erste Vereinbarungen über die Kooperation wurden zwischen der Liga der Wohlfahrtsverbände, dem Dachverband der Kinder- und Schülerläden (DaKS) einerseits und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport andererseits in der Hortverlagerungsübergangsvereinbarung (HÜV) getroffen, die am 12. Mai 2004 unterzeichnet wurde. Diese Vereinbarung sieht unter anderen folgende Punkte vor:
Freie Träger können Angebote für Schulkinder in unterschiedlichen Formen in Kooperation mit Schulen vereinbaren. Dies bezieht sich auf eine Beteiligung an den Aufgaben der VHG als auch auf Angebote außerhalb der VHG (z.B. im OGB). Als Voraussetzung für die Kooperation ist bei mehreren freien Trägern ein Verbund als Kooperationspartner für die jeweilige Schule anzustreben.
Freie Träger sollen aber auch die Möglichkeit haben, ihr Hortangebot in ein ausschließlich vorschulisches Angebot umzuwandeln. Das Land Berlin verpflichtet sich dazu, dafür Sorge zu tragen, dass die Bezirke die Plätze in städtischen Kitas in dem Umfang reduzieren, in dem freie Träger ihre Hortplätze abbauen, damit diese in vorschulische Kita-Plätze umgewandelt werden können.
Das Land Berlin und die LIAGA/der DaKS streben den Abschluss einer Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung bis zum 1.10.04 als Grundlage der Einbeziehung der Träger bei der ganztägigen Betreuung von Grundschulkindern an. In dieser Kooperationsvereinbarung sollen die Grundsätze und Rahmenbedingungen festgelegt werden, innerhalb derer die freien Träger und die Senatsverwaltung und die Bezirke gemeinsam das Ganztagsangebot für Grundschulkinder sichern wollen. "In der Vereinbarung sollen sowohl personelle und räumliche Standards als auch inhaltliche Grundzüge der gemeinsamen Arbeit von freien Trägern und Schule festgelegt werden." (Presseerklärung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 10.06.04).
Bestehende Verträge mit Eltern können auch nach Verlagerung der Mittel in den Schulbereich auslaufen. Für das Betreuungs-/Schuljahr 2004/2005 werden die Regelungen der bisherigen Rahmenvereinbarung zur Finanzierung angewandt. Ab dem Jahr 2005/2006 sind bei der Finanzierung die Personalabsenkung durch die Einführung der VHG und der sich ergebenden Veränderungen des Kostenblattes zu berücksichtigen.
Übergangsregelungen sollen es den freien Trägern ermöglichen, entweder in Kooperation mit den Schulen einzutreten, ihr Angebot umzustellen auf den vorschulischen Bereich oder ihre Einrichtungen "in geordneter Weise" abzuwickeln.
Entscheidende Fragen und Probleme sind auch mit dieser Vereinbarung nicht geklärt. Es ist für alle Beteiligten außerordentlich schwierig, weitere Konzepte zu entwickeln. Besondere Schwierigkeiten werden sich für kleine Einrichtungen wie Schülerläden ergeben.
Übergangsregelungen für die Hortplätze bei freien Trägern zu schaffen ist sicherlich ein notwendiger Schritt gewesen. Allerdings drängt sich die Frage auf, welche Übergangsregelungen wird es für die Hortplätze bei den städtischen Einrichtungen geben? Es ist derzeit überhaupt nicht absehbar, wie bis zum 1. August 2005 alle Angebote in Schulen realisiert werden können. Welche Regelungen gibt es für Kinder, die bereits einen Hortplatz in einer städtischen Kita haben?
Es ist politisch gewollt, einen großen Teil der Kita-Plätze in freier Trägerschaft zu führen. Für die Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft verbleiben, bedeutet es eine zusätzliche Konkurrenz, wenn weitere (vorschulische) Plätze zu freien Trägern verlagert werden sollen, um deren Hortplätze "aufzufüllen". Das Interesse der Einrichtungen der freien Träger daran ist nachvollziehbar. Aber langfristig ist zu befürchten, dass es zu einem systematischen Schrumpfen der verbleibenden kommunalen Kitas kommen wird. |