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Nr. 04/2001
Neue Arbeitsfelder für ErzieherInnen
GEW beschließt Vereinbarung zum Übergangseinsatz von ErzieherInnen aus dem Offenen Ganztagsbetrieb.

Die LDV Ende November 2000 hatte beschlossen, angesichts der erheblichen Anzahl von Überhängen im Bereich der Offenen Ganztagsbetriebe OGB (genannt wurden vom LSA damals ca. 350) , in Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport einzutreten. Die Gespräche der GEW BERLIN mit dem LSA zur Vorbereitung einer Vereinbarung gingen zügig voran, so dass ein erster Textentwurf zu einer Vereinbarung der Senatsverwaltung Ende Februar 2001 zugestellt wurde. Seitdem gibt es von Seiten der Senatsverwaltung kein Signal, weder befürwortend noch ablehnend. Es kann unterstellt werden, dass Herr Böger als zuständiger Senator auch diese Vereinbarung, über deren Inhalt mit dem LSA Konsens besteht, erst nach den Haushaltsberatungen im Senat unterzeichnen will; wenn er es denn dann will. Auf diesem Hintergrund hat die a.o. LDV am 14.03.2001 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Angesichts der erheblichen Zahl von ErzieherInnen, die im Jahr 2001 dem Überhang zugeordent werden, sollen adäquate sozialpädagogische Arbeitsfelder gefunden werden, die einen sinnvollen Einsatz des genannten Personenkreises ermöglichen.
  2. Den ErzieherInnen soll angeboten werden, in ihrem Arbeitsfeld in Übergangseinsätzen eingesetzt zu werden. Der Übergangseinsatz soll sich auf mindestens ein Schuljahr erstrecken.
  3. Der Übergangseinsatz soll in den Klassen 5 und 6 der OGB stattfinden. Die ErzieherInnen sollen in dieser Zeit die sozialpädagogische Arbeit in diesen Klassen entwickeln und gestalten.
  4. Das LSA und die Senatsverwaltung sowie die GEW BERLIN sollen geeignete Maßnahmen entwickeln, um die ErzieherInnen fortzubilden und während ihrer Tätigkeit mit geeigneten Angeboten begleiten.
  5. Der Übergangseinsatz soll ab Beginn des Schuljahres 2001/2002 in Modellregionen stattfinden.
  6. Mit der Entwicklung einer geeigneten sozialpädagogischen Arbeit in den Klassen 5 und 6 sollen Interessen von Kindern und Eltern an einer entsprechenden Bildungsarbeit im Ganztagsbereich gefördert werden.

Ich bitte alle KollegInnen um Kenntnisnahme und Diskussion dieser Eckpunkte in den Einrichtungen. Es kann sich als notwendig erweisen, dass wir Mittel und Wege suchen müssen, diese Eckpunkte durchzusetzen. Darauf sollten wir uns jetzt schon vorbereiten. Die Überhangsituation im Bereich der OGB stellt sich zwar nicht mehr in der Schärfe, wie die o.g. Zahl (ca. 350) vermuten lässt, aber auch eine Anzahl von ErzieherInnen im Überhang, die darunter liegt, macht es nötig, zu sinnvollen Angeboten des Einsatzes während des Überhangs zu gelangen. Man kann davon ausgehen, dass das LSA entgegen der bisherigen Praxis zukünftig sehr viel intensiver an die Gestaltung von Einsätzen während des Überhanges herangehen wird. Das bedeutet für uns, dass wir alles tun müssen, um sinnvolle Einsatzmöglichkeiten in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu vereinbaren.

Klaus Schroeder
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